Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen zu der beantragten Baumaßnahme wird erteilt.


Die Eigentümerin der landwirtschaftlichen Hofstelle Siebengestirn 19 hat die Genehmigung zur Nutzungsänderung einer Maschinenhalle zum Mastbullenstall (Nr. 5) mit 48 Tierplätzen sowie die Errichtung von zwei Silageplatten mit Auffangbehälter beantragt. Das Vorhaben wurde von der Verwaltung anhand einer Präsentation erläutert.

 

Die Hofstelle liegt im Außenbereich der Stadt Lohne. In der Nachbarschaft befindet sich westlich eine weitere Hofstelle, auf der ebenfalls Rinderhaltung betrieben wird. Südwestlich steht eine Geflügelfarm, deren Ställe seit Jahren leer stehen. Unbeteiligtes Wohnen im Außenbereich ist mindestens 300 m von der Hofstelle entfernt. Auf der Hofstelle werden derzeit 37 Jungrinder (1 - 2 Jahre) und 46 Aufzuchtkälber gehalten. Nach Abschluss der Baumaßnahme dürfen auf der Hofstelle 85 Jungrinder (1 - 2 Jahre) und 46 Aufzuchtkälber gehalten werden.

 

Der volle VDI-Richtlinienabstand für die insgesamt beantragte Tierhaltung beträgt 110 m. Dieser Abstand wird auch zu dem Wohnhaus der Nachbarhofstelle eingehalten. Unzumutbare Geruchsbelästigungen können durch die insgesamt geplante Rinderhaltung innerhalb der Nachbarschaft nicht auftreten. Bezüglich einer Genehmigungserteilung teilt der Landkreis Vechta mit, dass aus Sicht des Immissionsschutzes keine Bedenken bestehen.

 

Das Grundstück liegt in der Ortslage Nordlohne und ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.