Sitzung: 08.03.2022 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 61/010/2022
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis zum Schutz von Vögeln und Insekten ein entsprechendes Konzept im Sinne des Antrages zu erstellen und konkrete Vorschläge zur Umsetzung im Ausschuss vorzustellen.
Ein Sprecher der UBG-Fraktion erläuterte den mit Schreiben vom 17.02.2022
gestellten Antrag auf Benennung innerstädtischer Standorte für die Anpflanzung
von „Tiny Forests“ inklusive Prüfung geeigneter Fördermaßnahmen.
Der Antrag mit Anlagen ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Da der Antrag von der UBG-Fraktion und der unter dem vorherigen
Tagesordnungspunkt gestellte Antrag der BI Pro Wald Lohne ähnliche
Zielsetzungen verfolgen, wurde nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung zu beiden
Anträgen verfasst:
Die öffentlichen Grünflächen und Forstflächen im Stadtgebiet Lohnes sind
in den letzten Jahrzenten grundsätzlich sehr vielfältig und unterschiedlich
angelegt und unterhalten worden.
So ist der Stadtpark zum Beispiel nach den Grundsätzen des
Landschaftsarchitektenentwurfs mit klar gegliederten Gestaltungselementen
Wasser, Wegeverbindungen, Rasenflächen, Kunstskulpturen, Einzelbäumen,
Baumgruppen und Gehölzen angelegt und gepflegt worden. In anderen Bereichen,
wie dem Burgwald in Hopen wird eher eine naturnahe Gestaltung mit ungebundenen
Wegen und einer natürlichen Einbindung beispielsweise des Spielplatzes Rehwiese
oder des Lebensereigniswaldes in den Waldbereich präferiert. Im
Lebensereigniswald werden keine befestigten Wege angelegt, sondern diese
bestehen nur aus gemähten Grasflächen womit in diesem Bereich eine Versiegelung
ausgeschlossen ist.
Die größeren öffentlichen Grünanlagen in den Wohngebieten werden i.d.R.
durch Wasserflächen (Regenrückhaltebecken des OOWV) mit den dazu gehörenden
Unterhaltungswegen in wassergebundener Decke naturnah und nicht technisch
angelegt. Die verbleibenden Freiflächen werden durch heimische Baum- und
Gehölzgruppen, Bodendeckern und Rasenflächen gestaltet. Dieses sogenannte „Fünf-Minuten-Grün“,
oftmals inmitten der Baugebiete, bekommt durch das Aufstellen von Bänken und
„Waldsofas“ und der vorhandenen Freiflächen einen hohen Naherholungswert mit
sehr hoher Aufenthaltsqualität.
In verschiedenen größeren Rasen- und Freiflächen wurden in den
vergangenen Jahren umfangreiche Blühstreifen, Blumenzwiebelbeete und
Streuobstwiesen angelegt mit einem hohen Wert für Insekten und Brutvögel.
Bei Straßenausbauprojekten (z.B. Brägeler Straße, Lindenstraße,
Steinfelder Straße) wurden heimische Hainbuchenhecken als natürliche Abgrenzung
zwischen den unterschiedlichen Nutzungen der Fahrbahn und der Nebenanlagen
(Fuß- und Radweg) gepflanzt.
Grundsätzlich ist in den letzten Jahren in städtischen Grün- und
Waldflächen je nach Standort und Nutzung eine möglichst naturnahe Gestaltung
realisiert worden, die aber auch bezüglich der Unterhaltung und
Verkehrssicherung wirtschaftlichen, sichereren und dauerhaften Kriterien
genügen muss.
Um die o.a. Anträge bei der Vielzahl der im
Stadtgebiet vorhandenen öffentlichen Grünflächen hinreichend und fachlich
abgesichert zu beantworten, wäre ein externes Planungsbüro zu beauftragen, das
auf Grundlage eines ggf. zu erstellenden Grünflächenkatasters eine
entsprechende Expertise erarbeitet.
Vom der Verwaltung wurde zudem erläutert, dass aus verschiedenen Gründen (Sichtbeeinträchtigung, Feuerwehrzu-/umfahrt, Stadt Lohne nicht Eigentümerin, Erweiterungsfläche Feuerwehr oder gestalterische Gründe) die Flächen z. T. nicht geeignet seien für die Anlegung sogenannter „Tiny Forests“.
In der Aussprache sprachen sich verschiedene Ausschussmitglieder für den gestellten Antrag aus. Angeregt wurde, auch in dieser Angelegenheit den Arbeitskreis zum Schutz von Vögeln und Insekten, wie zuvor unter TOP 11 vorgeschlagen, zu beteiligen.