Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Die in diesem Ausschuss stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertreter der Lehrerschaft, der Erziehungsberechtigten und der Schülerschaft dürfen in Schulangelegenheiten in kommunaler Trägerschaft mitberaten und mitentscheiden, nicht jedoch in Angelegenheiten der übrigen Bereiche, die im Ausschuss behandelt werden.

Die Schulangelegenheiten werden zukünftig in den Einladungen zur Sitzung des für Schulangelegenheiten zuständigen Ausschusses kenntlich gemacht und in der Regel zuerst beraten.

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 05.02.2022 beantragte das Wahlbündnis BI ProWald für Natur- und Klimaschutz die Neuregelung des Stimmrechts im bestehenden Ausschuss für Schule, Digitalisierung, Kultur und Sport.

 

Gem. § 110 NSchG setzen sich die Schulausschüsse aus Abgeordneten der Vertretung des Schulträgers sowie einer vom Schulträger zu bestimmenden Zahl stimmberechtigter Vertreter der in seiner Trägerschaft stehenden Schulen zusammen. Jedem Schulausschuss müssen mindestens je ein Vertreter der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten und der Schüler angehören.

In der konstituierenden Ratssitzung am 03.11.2021 wurde beschlossen, den gesetzlichen Ausschuss, wie bereits in der Vergangenheit, mit Aufgaben eines fakultativen Fachausschusses zu kombinieren (Digitalisierung, Kultur und Sport).

 

Da die für den Schulausschuss stimmberechtigten Vertreter der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten und der Schüler nicht i. S. d. § 71 Abs. 7 NKomVG zugleich für die Behandlung der weiteren Aufgaben berufen worden sind, ist darauf zu achten, dass der Ausschuss die Tagesordnungspunkte in der jeweiligen richtigen Zusammensetzung berät und entscheidet. Die drei gesetzlich stimmberechtigen Vertreter dürfen demnach in Schulangelegenheiten mitberaten und mit entscheiden, nicht jedoch bei den weiteren Aufgaben (Digitalisierung, Kultur und Sport).

 

Beratungsverlauf:

 

Durch einen Fraktionssprecher wurde der Antragsinhalt noch einmal genau erläutert und ausgeführt.

Da die Vertreter der Lehrerschaft, der Erziehungsberechtigten und der Schülerschaft von Gesetzes wegen ausschließlich für den Bereich „Schule“ hinzugezogen werden, erstrecken sich Beratungs- und Abstimmungsrecht auch nur auf diesen Ausschussteil, nicht jedoch auf Tagesordnungspunkte der Themenbereiche „Digitalisierung“, „Kultur“ und „Sport“.

Künftig werde darauf geachtet, dass der Ausschuss die Tagesordnungspunkte in der jeweiligen richtigen Zusammensetzung berät und entscheidet. In der Praxis werde es dann so ablaufen, dass die hinzugewählten Mitglieder nach dem Themenbereich „Schule“ den Sitzungsraum entweder verlassen oder für den weiteren Sitzungsverlauf als Zuschauer teilnehmen.

 

Informationshalber wurde mitgeteilt, dass der Fachausschuss ausschließlich eine beratende Funktion habe und die bisherige Verfahrensweise daher keine Auswirkung auf bisher gefasste Beschlüsse habe.