Auf entsprechende Anfrage teilte die Verwaltung mit, dass sich größere Firmen eigene Stromleitungen vom Umspannwerk Rießel zum Firmengelände legen lassen und dafür öffentliche Wege nutzen. Nach dem Telekommunikationsgesetz ist der jeweilige Träger der Straßenbaulast dazu verpflichtet, diese Nutzung zu gestatten.