Beschluss:
Die Änderungen werden beschlossen.
Sachverhalt:
Die genannte Verordnung regelt Art, Umfang und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung. Seit der letzten Änderung wurden verschiedene Straßen neu aus- bzw. umgebaut.
Die Anlagen A und B der Verordnung sind daher zweckmäßigerweise – wie nachstehend aufgeführt – zu ändern.
In der Anlage A werden unter a) neu aufgenommen:
Gerken Busch (Hausnummer 1, 1 A, 2 und 4)
Siekmannstraße
In der Anlage B werden neu aufgenommen:
Blumenweg
Burgunder Straße
Drosselweg
Hövemanns Wiesen
Kleiberweg
Lothringer Straße
Schanzenring
Tauschlag
Die Änderungen treten 14 Tage nach Bekanntmachung in Kraft.