Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34

Beschluss:

 

Die Stadt Lohne nimmt die Sachspende von Verein für Förderer und Ehemalige der Realschule Lohne e.V. über 2.480,00 € in Form eines Außenkickers für die Realschule Lohne an.


Sachverhalt:

 

Nach § 111 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) dürfen Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben grundsätzlich Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben, annehmen oder an Dritte vermitteln.

 

Entsprechend den gesetzlichen Regelungen und der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Lohne entscheidet über die Annahme der Zuwendungen bis zu einem Betrag von 100,00 € der Bürgermeister, bei einem Wert von 100,00 € bis 2.000,00 € der Verwaltungsausschuss und über 2.000,00 € der Rat.

 

Der Verein für Förderer und Ehemalige der Realschule Lohne e.V., schaffte am 14.12.2021 einen Außenkicker für die Realschule Lohne, Meyerhofstraße an. Der Außenkicker soll in das Eigentum der Stadt Lohne übergehen.

 

Über die Annahme der Spende hat der Rat zu entscheiden.