Beschluss:
a)
Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der
während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen
Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird
zugestimmt.
b)
Der Bebauungsplan Nr. 179 für den Bereich zwischen
der „Landwehrstraße und dem Stadtpark Lohne“ sowie die örtlichen
Bauvorschriften und die Begründung hierzu werden als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 179
für den Bereich zwischen der „Landwehrstraße und dem Stadtpark Lohne“ sowie die
Begründung hierzu haben vom 04.01.2022 bis zum 11.02.2022 im Rathaus der Stadt
Lohne öffentlich ausgelegen.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Stellungnahmen waren der Sitzungsvorlage
als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen wurden nachfolgende
Empfehlungen gegeben. Stellungnahmen von privater Seite wurden nicht
vorgebracht.
Landkreis Vechta vom 10.02.2022
Städtebau
Der Hinweis zur Mindestgröße der Baugrundstücke wird zur Kenntnis
genommen. Die Festsetzung Nr. 2 für Grundstücke, die kleiner als 500m² sind,
bezieht sich auf Bestandsgrundstücke im Plangebiet. Die textliche Festsetzung
Nr. 1 regelt die Mindestgröße bei einer Grundstücksteilung. Die textliche
Festsetzung Nr. 2 wird dahingehend ergänzt, dass sich diese nur auf
Bestandsgrundstücke vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 179 bezieht.
Umweltschützende Belange
Der Hinweis zu den nicht überbaubaren Grundstücksflächen wird zur
Kenntnis genommen und wie folgt ergänzt: Auf den nicht überbaubaren
Grundstücksflächen zwischen der Baugrenze und den angrenzenden öffentlichen
Verkehrsflächen sowie dem angrenzenden Stadtpark sind Garagen und überdachte
Stellplätze gem. § 12 BauNVO sowie Nebenanlagen in Form von Gebäuden gem. § 14
BauNVO und jegliche Aufschüttung oder Abgrabung nicht zulässig.
Der Hinweis zur Potenzialansprache und Strukturkartierung wird zur
Kenntnis genommen. Ein entsprechendes Kapitel wird der Begründung angefügt.
Der Hinweis zur artenschutzrechtlichen Untersuchung des Teiches wird zur
Kenntnis genommen. Der Teich liegt außerhalb des Baufensters (Bauflächen) und
darf daher weder von Haupt- noch von Nebenanlagen überplant werden. Dies wird
in dem zu ergänzenden Kapitel zum Artenschutz aufgenommen. Weitere
Untersuchungen sind daher nach Ansicht der Stadt Lohne nicht erforderlich.
Der Hinweis zum Artenschutz wird zur Kenntnis genommen und entsprechend
ergänzt.
Der Hinweis zur örtlichen Bauvorschrift wird zur Kenntnis genommen. Ein
Hinweis zur Verwendung einer Regiosaatgutmischung allerdings ohne Angabe von
Produktherstellern wird in die Begründung mit aufgenommen.
Der Hinweis zur Oberflächenentwässerung sowie zur Löschwasserversorgung
wird zur Kenntnis genommen. Da es sich bei der vorliegenden Planung um einer
Nachverdichtungsplanung handelt, kann davon ausgegangen werden, dass diese
Belange bereits berücksichtigt sind.
Landesamt für
Bergbau, Energie und Geologie vom 07.02.2022
Der Hinweis auf
den NIBIS-Kartenserver wird zur Kenntnis genommen. Erforderliche
Baugrunduntersuchungen werden im Rahmen von Bauvorhaben ggfls. durchgeführt.
Freiwillige Feuerwehr der Stadt Lohne vom
27.12.2021
Der Hinweis wird
zur Kenntnis genommen. Eine Abstimmung über die erforderlichen Entnahmestellen
für Löschwasser erfolgt rechtzeitig mit dem Brandschutzprüfer des Landkreises
Vechta.
OOWV vom 27.01.2022 und 07.02.2022
Die Hinweise des
OOWV werden zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen der
Ausbauplanungen berücksichtigt.
EWE NETZ GmbH vom 27.12.2022
Die Hinweise zu
den Versorgungsleitungen der EWE Netz GmbH werden zur Kenntnis genommen und
falls erforderlich im Rahmen der Ausbauplanungen berücksichtigt.
Folgende
Träger öffentlicher Belange äußerten keine
Bedenken:
- Bundesamt
für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
- Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
- Niedersächsische
Landesforsten
- Landwirtschaftskammer
Niedersachsen
- Staatliches
Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
- Deutsche
Telekom Technik GmbH
- PLEdoc
GmbH