Sachverhalt:
Der
Niedersächsische Landesrechnungshof hat sich Ende 2020 mit dem Thema der
Haushaltsrisiken nds. Kommunen durch Investitionsrückstände beschäftigt. Hierzu
wurde eine überörtliche Prüfung als fragebogengestützte Online-Befragung bei
allen niedersächsischen Kommunen durchgeführt.
Anlass
war die Feststellung, dass sich, trotz einer regelmäßigen Steigerung der
Investitionstätigkeit nds. Kommunen, gleichzeitig in dem von der
KfW-Bankengruppe herausgegebenen „KfW- Kommunalpanel 2018“ ein auf die nds.
Kommunen umgerechneter Investitionsrückstand von insgesamt rd. 14 Mrd. € ergab.
Ziel
der Prüfung war es, mit dieser Bestandserhebung eine belastbare Datenlage über
die tatsächlichen Investitionsrückstände der niedersächsischen Kommunen zu
schaffen und gleichzeitig aufzuzeigen, ob
·
vorhandene
Investitionsrückstände regional verortet werden können
·
ob Kommunen
bestimmter Größenklassen oder bestimmte Sachanlagearten / Infrastrukturbereiche
besonders von Investitionsrückständen betroffen sind.
Hohe
Investitionsrückstände können die kommunale Aufgabenwahrnehmung dauerhaft
erheblich beeinträchtigen, wenn durch den aufgrund der Aufnahme von
Investitionskrediten fälligen Schuldendienst und auch durch die zusätzlich
einzuplanenden Abschreibungen eine dauerhafte erhebliche Belastung der
zukünftigen kommunalen Haushalte eintritt.
Mit
Schreiben vom 31.08.2021 hat der Landesrechnungshof das Ergebnis der Prüfung
(Prüfungsmitteilung) übersandt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass sich für die
niedersächsischen Kommunen insgesamt sogar Investitionsrückstände in Höhe von
20,67 Mrd. € ergeben (= 2.586 € je Einwohner) und sich der aus den Daten der
KfW ergebende Bundestrend mehr als bestätigt.
Die jeweils höchsten Rückstände ergaben sich dabei landesweit
im Bereich der Schulen und Straßen (in der Umfrage 28,8 bzw. 27,2 %), gefolgt
von den Aufgabengebieten Brandschutz, Sport und Verwaltungsgebäude.
Eine detaillierte Analyse und Bewertung des Handelns
einzelner Kommunen bzw. einzelner kommunaler Haushalte nahm der LRH nicht vor.
Nach § 5 Abs. 1 des Nds. Kommunalprüfungsgesetzes (NKPG) ist
der wesentliche Inhalt der Prüfungsmitteilung dem Rat bekannt zu geben.
Anschließend ist die Prüfungsmitteilung an sieben Werktagen öffentlich
auszulegen.
Die vollständige Prüfungsmitteilung kann im Ratsinformationssystem
eingesehen werden.
Beratungsverlauf:
Auf Nachfrage in Bezug auf Investitionsrückstände von knapp
50 Mio. € wurde das Fazit gezogen, dass sich Lohne auf große Investitionen
einstellen müsse. Ein Teil sei jedoch bereits in der Haushaltsplanung
enthalten, bspw. das Feuerwehrhaus in Brockdorf.