Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 34

Sachverhalt:

 

Der Niedersächsische Landesrechnungshof hat sich Ende 2020 mit dem Thema der Haushaltsrisiken nds. Kommunen durch Investitionsrückstände beschäftigt. Hierzu wurde eine überörtliche Prüfung als fragebogengestützte Online-Befragung bei allen niedersächsischen Kommunen durchgeführt.

 

Anlass war die Feststellung, dass sich, trotz einer regelmäßigen Steigerung der Investitionstätigkeit nds. Kommunen, gleichzeitig in dem von der KfW-Bankengruppe herausgegebenen „KfW- Kommunalpanel 2018“ ein auf die nds. Kommunen umgerechneter Investitionsrückstand von insgesamt rd. 14 Mrd. € ergab.

 

Ziel der Prüfung war es, mit dieser Bestandserhebung eine belastbare Datenlage über die tatsächlichen Investitionsrückstände der niedersächsischen Kommunen zu schaffen und gleichzeitig aufzuzeigen, ob

·         vorhandene Investitionsrückstände regional verortet werden können

·         ob Kommunen bestimmter Größenklassen oder bestimmte Sachanlagearten / Infrastrukturbereiche besonders von Investitionsrückständen betroffen sind.

 

Hohe Investitionsrückstände können die kommunale Aufgabenwahrnehmung dauerhaft erheblich beeinträchtigen, wenn durch den aufgrund der Aufnahme von Investitionskrediten fälligen Schuldendienst und auch durch die zusätzlich einzuplanenden Abschreibungen eine dauerhafte erhebliche Belastung der zukünftigen kommunalen Haushalte eintritt.

 

Mit Schreiben vom 31.08.2021 hat der Landesrechnungshof das Ergebnis der Prüfung (Prüfungsmitteilung) übersandt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass sich für die niedersächsischen Kommunen insgesamt sogar Investitionsrückstände in Höhe von 20,67 Mrd. € ergeben (= 2.586 € je Einwohner) und sich der aus den Daten der KfW ergebende Bundestrend mehr als bestätigt.

Die jeweils höchsten Rückstände ergaben sich dabei landesweit im Bereich der Schulen und Straßen (in der Umfrage 28,8 bzw. 27,2 %), gefolgt von den Aufgabengebieten Brandschutz, Sport und Verwaltungsgebäude.

Eine detaillierte Analyse und Bewertung des Handelns einzelner Kommunen bzw. einzelner kommunaler Haushalte nahm der LRH nicht vor.

 

Nach § 5 Abs. 1 des Nds. Kommunalprüfungsgesetzes (NKPG) ist der wesentliche Inhalt der Prüfungsmitteilung dem Rat bekannt zu geben. Anschließend ist die Prüfungsmitteilung an sieben Werktagen öffentlich auszulegen.

Die vollständige Prüfungsmitteilung kann im Ratsinformationssystem eingesehen werden.

 

Beratungsverlauf:

 

Auf Nachfrage in Bezug auf Investitionsrückstände von knapp 50 Mio. € wurde das Fazit gezogen, dass sich Lohne auf große Investitionen einstellen müsse. Ein Teil sei jedoch bereits in der Haushaltsplanung enthalten, bspw. das Feuerwehrhaus in Brockdorf.