Eine Bürgerin erkundigte sich hinsichtlich einer rechtlichen Absicherung bzgl. der möglichen privilegierten Reservierung der Grundstücke an der Jägerstraße.

Die Verwaltung wies darauf hin, dass in der heutigen Sitzung nicht über die Vergabe, sondern über die Höhe der Kaufpreise beraten und entschieden worden sei.

Die Entscheidung über die Vergabe von Grundstücken obliege grds. dem Stadtrat. In den Vergabekriterien sei ein Passus eingefügt worden, durch den der Verwaltungsausschuss ermächtigt werde, in besonderen Fällen abweichend vom Vergabevorschlag/Punktesystem zu entscheiden.