Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Frau Dr. Henrike Voet wurde am 06.03.2022 mit 59,22 Prozent der abgegebenen Stimmen zur Bürgermeisterin der Stadt Lohne gewählt. Mit Annahmeerklärung vom 14.03.2022 wurde die Wahl zur Bürgermeisterin der Stadt Lohne angenommen. Gemäß § 80 Abs. 8 Satz 3 NKomVG wird das Beamtenverhältnis von Frau Dr. Voet mit dem Tag der Annahme der Wahl begründet.

 

Gemäß § 7 Abs. 4 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) ist bei vom Volk gewählten Hauptverwaltungsbeamten/-beamtinnen Grundlage der Ernennung die Wahlentscheidung des Volkes. Es bedarf hierzu keiner förmlichen Ernennung.

 

Nach § 81 NKomVG hat die Bürgermeisterin Dr. Henrike Voet als Hauptverwaltungsbeamtin den Diensteid zu leisten. Die Abnahme des Diensteides ist durch eine ehrenamtliche Stellvertreterin oder einen ehrenamtlichen Stellvertreter des Hauptverwaltungsbeamten vorzunehmen. Die Vereidigung ist in einer Niederschrift festzuhalten.

 

Die Vereidigung der Bürgermeisterin Dr. Henrike Voet wurde durch den ehrenamtlichen stellvertretenden Bürgermeister sowie Ratsvorsitzenden Norbert Bockstette vorgenommen.

 

Er gratulierte Dr. Henrike Voet zunächst zu der Wahl. Nach einem fairen und respektvollen Wahlkampf sei ein klares Ergebnis erzielt worden.

Die durch die Pandemie bedingten Einschränkungen haben die Vorstellung der Kandidaten erschwert. Allein aus diesen Gründen und wegen des hohen Engagements der Kandidaten wäre eine höhere Wahlbeteiligung als 47,84 % wünschenswert gewesen.

Es werde befürchtet, dass der Wert demokratischer Grundrechte in weiten Teilen der Gesellschaft erst dann erkannt werde, wenn dieser in anderen Teilen der Welt faktisch abgeschafft sei.

Das Bürgermeisteramt wurde als nicht gewöhnlicher Beruf betitelt, da in gewisser Hinsicht eine Erreichbarkeit von 24 Stunden gewährleistet sei. Es bestehe die Überzeugung, dass Frau Dr. Voet den hohen Ansprüchen und die mit dem Bürgermeisteramt verbundenen Aufgaben gerecht werde. Hierfür wünschte der Ratsvorsitzende viel Glück und Gottes Segen.

 

Anschließend verlas er die Eidesformel.

 

Bürgermeisterin Dr. Voet hob die rechte Hand und sprach die Eidesformel:

 

„Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Niedersächsische Verfassung und die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“

 

Es folgten Gratulationen seitens der Ratsmitglieder, vertreten durch die Fraktionsvorsitzenden.