Sitzung: 03.05.2022 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1
Vorlage: 61/017/2022
Beschlussempfehlung:
a)
Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der
während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen
Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird
zugestimmt.
b)
Der Bebauungsplan Nr. 108C- 1. Änderung für den
Bereich zwischen der „Jägerstraße und Dobbenweg“ sowie die örtlichen
Bauvorschriften und die Begründung hierzu werden als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung erläuterte, dass der
Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 108 C - 1. Änderung für den Bereich zwischen
der „Jägerstraße und Dobbenweg“ sowie die Begründung hierzu vom 07.03.2022 bis
zum 08.04.2022 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegt waren.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als
Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen
gegeben. Stellungnahmen von privater Seite wurden nicht vorgebracht.
Landkreis Vechta vom 06.04.2022
Der Landkreis hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die Planung.
Der Anregung des Landkreises,
die kleinteilige Überplanung des Waldes zurückzunehmen, wird gefolgt. Innerhalb
des Änderungsbereiches wird in der westlichen Spitze des Grundstückes eine
Korrektur der Festsetzung von Allgemeines Wohngebiet in Wald auf einer Fläche
von 2 m² vorgenommen. Es handelt sich damit um eine redaktionelle Änderung und
nicht um eine Planänderung, da die städtebauliche Zielsetzung unverändert
bleibt.
Der Anregung des Landkreises,
den Bestand der umgewandelten Waldfläche mit 1,0 statt mit 0,8 in die
Eingriffsbilanzierung einzustellen wird gefolgt. Es müssen dann statt 176 WE
jetzt 210 WE ersetzt werden.
Auf Hinweis des Landkreises
wird die vorgesehene Fläche für Kompensationsmaßnahmen lagegenau und mit den
vorgesehenen Maßnahmen in der Begrünung beschrieben.
Der Anregung des Landkreises,
artenschutzrechtliche Ausführungen zur Vögeln und Fledermäusen in die
Begründung aufzunehmen, wird gefolgt.
Entsprechend der Hinweise des
Landkreises zu redaktionellen Fehlern, werden Korrekturen in der Begründung und
den Hinweisen vorgenommen.
Die Hinweise des Landkreises zum Brandschutz
werden zur Kenntnis genommen.
Landesamt für
Bergbau, Energie und Geologie vom 05.04.2022
Der Hinweis des LBEG auf eine in der Nähe verlaufende erdverlegte
Gashochdruckleitung der EWE AG hat sich bei der Überprüfung und Nachfrage bei
der EWE AG als falsche Angabe erwiesen, so dass der Hinweis nicht weiter zu
beachten ist.
Die Hinweise des LBEG zu geotechnischen Informationen und zu
Informationen zu Bergbauberechtigungen über den NIBIS Kartenserver werden zur
Kenntnis genommen.
OOWV vom 23.03.2022
Der
OOWV gibt Hinweise in Bezug auf Leitungen der Ver- und Entsorgung. Im Gebiet
vorhanden sind nur Hausanschlussleitungen. Diese Hinweise werden zur Kenntnis
genommen und im Rahmen von Vorhabenplanungen berücksichtigt.
Telekom Deutschland GmbH vom 24.03.2022
Die
Telekom gibt Hinweise zum Umgang mit vorhandenen Leitungen, die zur Kenntnis
genommen werden und die im Rahmen von Vorhabenplanungen zu berücksichtigen
sind.
EWE Netz AG vom 02.03.2022
Die
Hinweise auf Leitungen im Plangebiet werden zur Kenntnis genommen. Betroffen
sind Hausanschlussleitungen, die im Rahmen von Vorhabenplanungen zu
berücksichtigen sind.
Folgende
Träger öffentlicher Belange äußerten keine
Bedenken:
- Landkreis Diepholz
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr
- Landwirtschaftskammer Niedersachsen
- Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
- Niedersächsische Landesforsten – Forstamt Ankum
- Hase- Wasseracht
- Freiwillige Feuerwehr der Stadt Lohne (Stadtbrandmeister)
- Vodafone GmbH /Vodafone Deutschland GmbH
- PLEdoc GmbH
-ExxonMobil Production Deutschland GmbH