Sitzung: 03.05.2022 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 61/018/2022
Beschlussempfehlung:
a) Den Vorschlägen der Verwaltung zur
Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange wird zugestimmt.
b) Der Bebauungsplan Nr. 12/II –
1. Änderung für das Gebiet „Keetstraße – Marktstraße im Süden – Achtern Thun im
Norden“, die Begründung sowie
die örtlichen Bauvorschriften hierzu werden, mit dem Zusatz, dass auf
Flachdächern, auf denen keine PV-Anlage installiert wird, ein Gründach
anzulegen ist, als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf
des Bebauungsplans Nr. 12/II – 1. Änderung für das Gebiet „Keetstraße –
Marktstraße im Süden – Achtern Thun im Norden“ sowie die Begründungen hierzu vom
14.03.2022 bis zum 11.04.2022 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegt waren.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als
Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende
Empfehlungen gegeben. Stellungnahmen von privater Seite wurden nicht
vorgebracht.
Landkreis Vechta vom 11.04.2022 / 13.04.2022
Der Landkreis hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die Planung.
Der Anregung des Landkreises, die Festsetzung zum Ausschluss von
Wohnnutzung in einem Abstand von 20 m zur Marktstraße zu überprüfen, wird
gefolgt. Der Ausschluss von Wohnnutzung in der beabsichtigten Weise darf sich
nicht auf Teile des Geschosses beziehen. Möglich ist aber die Zuweisung zu
einem Teil eines Baugebietes (gem. § 1 Abs. 8 BauNVO). Dieser Teil des
Baugebietes muss im Plan abgegrenzt werden, dazu wird das Planzeichen zur
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen gewählt („Knödellinie“) und der Bereich
wird mit MK2 bezeichnet. Es handelt sich damit um eine redaktionelle Änderung
und nicht um eine Planänderung, da die städtebauliche Zielsetzung und der
Planinhalt unverändert bleiben.
Auf Anregung des Landkreises werden Hinweise zur Meldepflicht von
archäologischen Bodenfunden und zur Beachtung des Artenschutzes in den Plan
aufgenommen.
Die Hinweise des Landkreises zum Brandschutz werden zur Kenntnis
genommen.
Der Landkreis weist auf eine bekannte oberirdische Tankanlage
(Marktstraße 18) hin, die sich jedoch entgegen der Stellungnahme des
Landkreises nicht im Plangebiet befindet. Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen.
EWE Netz AG vom 09.03.2022
Die Hinweise auf
Leitungen im Plangebiet werden zur Kenntnis genommen. Betroffen sind Strom-,
Gas- und Telekommunikationsleitungen, die im Verlauf der Marktstraße liegen.
Der Verlauf der
Leitungen wird bei der folgenden Vorhabenplanung entsprechend der Vorgaben der
EWE berücksichtigt.
OOWV vom 30.03.2022
Der OOWV gibt Hinweise in Bezug
auf Leitungen und ggfs. erforderliche Druckverstärker für die
Frischwasserversorgung. Auch die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen
und im Rahmen der Vorhabenplanung berücksichtigt. Auf Anregung des OOWV werden
die örtlichen Bauvorschriften ergänzt: „Das auf den
Grundstücken anfallende Oberflächenwasser ist vor Ort zu versickern. Sollte
dies aufgrund der Bodenverhältnisse nicht möglich sein, ist das
Oberflächenwasser durch geeignete Maßnahmen (RRB, Zisterne, etc.) auf den
einzelnen Baugrundstücken zurückzuhalten und gedrosselt entsprechend des
Abflusses unversiegelter Flächen (2 l/s/ha) in den vorhandenen
Oberflächenwasserkanal einzuleiten.“
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
vom 06.04.2022
Die IHK hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Planvorhaben.
Der Hinweis der IHK, dass der Ausschluss von Vergnügungsstätten als
Einzelfall in dieser Planung rechtlich angreifbar ist, wenn dazu kein
„Vergnügungsstättenkonzept“ für die Stadt Lohne vorliegt, wird zur Kenntnis genommen.
Die Begründung für einen Ausschluss wird insbesondere aufgrund der Lage in der
Fußgängerzone der Stadt Lohne als ausreichend erachtet.
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
vom 15.03.2022
Die Hinweise des
LBEG zu geotechnischen Informationen und zu Informationen zu
Bergbau-berechtigungen über den NIBIS Kartenserver werden zur Kenntnis
genommen.
Freiwillige Feuerwehren vom 08.03.2022
Die Hinweise der
Freiwilligen Feuerwehr zur erforderlichen Abstimmung der
Löschwasserentnahmestellen werden zur Kenntnis genommen.
Die Hinweise zur
Problematik des zweiten Fluchtweges und der beschränkten Möglichkeiten zur
Aufstellung der Drehleiter werden zur Kenntnis genommen und falls erforderlich
im Rahmen der Vorhabenplanung berücksichtigt.
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 08.03.2022
Die Hinweise des Bundesamtes zur Bauhöhenbeschränkung auf 30 m, zu
möglicherweise vorliegendem Fluglärm und zu Interesse von militärischen
Funkverbindungen werden zur Kenntnis genommen. Im Plangebiet sind Gebäudehöhen
über 15 m nicht zulässig, so dass die vorgegebene Bauhöhenbeschränkung von max.
30 m deutlich eingehalten wird.
Folgende
Träger öffentlicher Belange äußerten keine
Bedenken:
- Niedersächsische
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Osnabrück, 31.03.2022
- Landwirtschaftskammer
Niedersachsen, Cloppenburg, 22.03.2022
- Hase-Wasseracht,
Essen, 23.03.2022
- Niedersächsische
Landesforsten, Ankum, 08.03.2022
- Vodafone
Deutschland GmbH, Hannover, 11.04.2022
- Deutsche Telekom
Technik GmbH, Osnabrück, 28.03.2022
In der Aussprache plädierte ein
Ausschussmitglied dafür, auf Flachdächern, auf denen keine PV-Anlage
installiert wurde, ein Gründach zu errichten und stellte den Antrag, die
Festsetzungen des B-Planes entsprechend zu ergänzen.
Von einem Ausschussmitglied wurde auf die
zahlreichen Friseursalons in der Innenstadt hingewiesen und angefragt, ob durch
entsprechende Festsetzungen im B-Plan Friseure in diesem Bereich ausgeschlossen
werden könnten.
Anmerkung zum Protokoll
In der Sitzung wurde von der Verwaltung mitgeteilt, dass diese Frage als
Anhang zum Protokoll beantwortet werden soll. Aufgrund der komplexen
rechtlichen Problematik war die Beantwortung jedoch in der kurzen Zeit bis zur
Erstellung des Protokolls nicht möglich und erfolgt daher in einer der nächsten
Sitzungen.