Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

a)     Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.

 

b)     Der Bebauungsplan Nr. 12/II – 1. Änderung für das Gebiet „Keetstraße – Marktstraße im Süden – Achtern Thun im Norden“, die Begründung sowie die örtlichen Bauvorschriften hierzu werden, mit dem Zusatz, dass auf Flachdächern, auf denen keine PV-Anlage installiert wird, ein Gründach anzulegen ist, als Satzung beschlossen.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 12/II – 1. Änderung für das Gebiet „Keetstraße – Marktstraße im Süden – Achtern Thun im Norden“ sowie die Begründungen hierzu vom 14.03.2022 bis zum 11.04.2022 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegt waren.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben. Stellungnahmen von privater Seite wurden nicht vorgebracht.

 

Landkreis Vechta vom 11.04.2022 / 13.04.2022

Der Landkreis hat grundsätzlich keine Bedenken gegen die Planung.

 

Der Anregung des Landkreises, die Festsetzung zum Ausschluss von Wohnnutzung in einem Abstand von 20 m zur Marktstraße zu überprüfen, wird gefolgt. Der Ausschluss von Wohnnutzung in der beabsichtigten Weise darf sich nicht auf Teile des Geschosses beziehen. Möglich ist aber die Zuweisung zu einem Teil eines Baugebietes (gem. § 1 Abs. 8 BauNVO). Dieser Teil des Baugebietes muss im Plan abgegrenzt werden, dazu wird das Planzeichen zur Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen gewählt („Knödellinie“) und der Bereich wird mit MK2 bezeichnet. Es handelt sich damit um eine redaktionelle Änderung und nicht um eine Planänderung, da die städtebauliche Zielsetzung und der Planinhalt unverändert bleiben.

 

Auf Anregung des Landkreises werden Hinweise zur Meldepflicht von archäologischen Bodenfunden und zur Beachtung des Artenschutzes in den Plan aufgenommen.

 

Die Hinweise des Landkreises zum Brandschutz werden zur Kenntnis genommen.

 

Der Landkreis weist auf eine bekannte oberirdische Tankanlage (Marktstraße 18) hin, die sich jedoch entgegen der Stellungnahme des Landkreises nicht im Plangebiet befindet. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.

 

 

EWE Netz AG vom 09.03.2022

Die Hinweise auf Leitungen im Plangebiet werden zur Kenntnis genommen. Betroffen sind Strom-, Gas- und Telekommunikationsleitungen, die im Verlauf der Marktstraße liegen.

Der Verlauf der Leitungen wird bei der folgenden Vorhabenplanung entsprechend der Vorgaben der EWE berücksichtigt.

 

 

OOWV vom 30.03.2022

Der OOWV gibt Hinweise in Bezug auf Leitungen und ggfs. erforderliche Druckverstärker für die Frischwasserversorgung. Auch die weiteren Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Vorhabenplanung berücksichtigt. Auf Anregung des OOWV werden die örtlichen Bauvorschriften ergänzt: „Das auf den Grundstücken anfallende Oberflächenwasser ist vor Ort zu versickern. Sollte dies aufgrund der Bodenverhältnisse nicht möglich sein, ist das Oberflächenwasser durch geeignete Maßnahmen (RRB, Zisterne, etc.) auf den einzelnen Baugrundstücken zurückzuhalten und gedrosselt entsprechend des Abflusses unversiegelter Flächen (2 l/s/ha) in den vorhandenen Oberflächenwasserkanal einzuleiten.“

 

 

Oldenburgische Industrie- und Handelskammer vom 06.04.2022

Die IHK hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Planvorhaben.

Der Hinweis der IHK, dass der Ausschluss von Vergnügungsstätten als Einzelfall in dieser Planung rechtlich angreifbar ist, wenn dazu kein „Vergnügungsstättenkonzept“ für die Stadt Lohne vorliegt, wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung für einen Ausschluss wird insbesondere aufgrund der Lage in der Fußgängerzone der Stadt Lohne als ausreichend erachtet.

 

 

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 15.03.2022

Die Hinweise des LBEG zu geotechnischen Informationen und zu Informationen zu Bergbau-berechtigungen über den NIBIS Kartenserver werden zur Kenntnis genommen.

 

 

Freiwillige Feuerwehren vom 08.03.2022

Die Hinweise der Freiwilligen Feuerwehr zur erforderlichen Abstimmung der Löschwasserentnahmestellen werden zur Kenntnis genommen.

 

Die Hinweise zur Problematik des zweiten Fluchtweges und der beschränkten Möglichkeiten zur Aufstellung der Drehleiter werden zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen der Vorhabenplanung berücksichtigt.

 

 

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 08.03.2022

Die Hinweise des Bundesamtes zur Bauhöhenbeschränkung auf 30 m, zu möglicherweise vorliegendem Fluglärm und zu Interesse von militärischen Funkverbindungen werden zur Kenntnis genommen. Im Plangebiet sind Gebäudehöhen über 15 m nicht zulässig, so dass die vorgegebene Bauhöhenbeschränkung von max. 30 m deutlich eingehalten wird.

 

 

Folgende Träger öffentlicher Belange äußerten keine Bedenken:

-     Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Osnabrück, 31.03.2022

-     Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Cloppenburg, 22.03.2022

-     Hase-Wasseracht, Essen, 23.03.2022

-     Niedersächsische Landesforsten, Ankum, 08.03.2022

-     Vodafone Deutschland GmbH, Hannover, 11.04.2022

-     Deutsche Telekom Technik GmbH, Osnabrück, 28.03.2022

 

 

In der Aussprache plädierte ein Ausschussmitglied dafür, auf Flachdächern, auf denen keine PV-Anlage installiert wurde, ein Gründach zu errichten und stellte den Antrag, die Festsetzungen des B-Planes entsprechend zu ergänzen.

 

Von einem Ausschussmitglied wurde auf die zahlreichen Friseursalons in der Innenstadt hingewiesen und angefragt, ob durch entsprechende Festsetzungen im B-Plan Friseure in diesem Bereich ausgeschlossen werden könnten.

 

Anmerkung zum Protokoll

In der Sitzung wurde von der Verwaltung mitgeteilt, dass diese Frage als Anhang zum Protokoll beantwortet werden soll. Aufgrund der komplexen rechtlichen Problematik war die Beantwortung jedoch in der kurzen Zeit bis zur Erstellung des Protokolls nicht möglich und erfolgt daher in einer der nächsten Sitzungen.