Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag nach § 56 NKomVG zur Prüfung der kurzfristigen Umsetzbarkeit von Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept (Klimaschutz-Sofortprogramm) wird in den Arbeitskreis Klimaschutz verwiesen. Im Arbeitskreis sollen Maßnahmen/Vorschläge, auch im Sinne des gestellten Antrages betreffend zukünftiger Maßnahmen, erarbeitet und anschließend im Fachausschuss beraten werden.


Der Antrag wurde ursprünglich als Dringlichkeitsantrag im Ausschuss am 29.03.2022 gestellt. Dieser Dringlichkeitsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Eine Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläuterte den Antrag auf die kurzfristige Umsetzbarkeit von Maßnahmen für stadteigene Liegenschaften und Prozesse aus dem Klimaschutzkonzept. Der Antrag ist dem Protokoll als Anlage angefügt.

 

Die Verwaltung erläuterte anhand der Daten aus dem Klimaschutzkonzept den Verbrauch städt. Liegenschaften und Fahrzeuge. Bezogen auf den Wärmeverbrauch Wirtschaft betrage der Anteil der städt. Liegenschaften ca. 5 %, bezogen auf den Gesamtwärmeverbrauch Wirtschaft und Haushalte sei der Anteil bei 2 %. Bezogen auf den Stromverbrauch betrage der Anteil der städt. Liegenschaften ca. 6 Promille und der Kraftstoffverbrauch der städt. Fahrzeuge ca. 1 Promille. Damit werde deutlich (siehe auch Seite 29 Klimaschutzkonzept), dass selbst eine komplette Verbrauchsreduktion bei den städt. Liegenschaften nur marginalen Einfluss auf den Energieverbrauch aller Verbraucher habe.

 

Zu einem baulichen Klimaschutz-Sofortprogramm erläuterte die Verwaltung die derzeit angespannte Marktlage im Handwerksbereich. So sei, bezogen auf Material/Kosten und Auftragslage im optimalen Fall davon auszugehen, dass bei einem massiven Investitionsprogramm Maßnahmen aufgrund fehlender oder überteuerter Angebote nicht zur Ausführung kommen. Als Beispiel wurde die Aufhebung des Vergabeverfahrens für die Sanierung der Heizungsanlage der Turn- und Sporthalle am Amasyaweg genannt, bei der nur ein überteuertes Angebot abgegeben wurde (63 % über der Kostenschätzung).

 

Die Verwaltung erläuterte weiter, dass der Quartalsbericht zum Klimaschutz in der Sitzung am 29.03.2022 vorgestellt wurde. Daraus ergebe sich, dass die Verwaltung bereits bei allen im Antrag aufgeführten Themen intensiv in der Planung bzw. in der Umsetzung sei. Soweit neue Priorisierungen gewünscht seien, benötige die Verwaltung konkrete Vorgaben. Ein gleichzeitiges Planen in alle Richtungen und die Erstellung eines umfangreichen Maßnahmenprogramms werde auch Ressourcen verbrauchen, die in die Umsetzung von bereits in Planung befindlichen Maßnahmen investiert seien.

 

In der Diskussion sprachen sich verschiedene Ausschussmitglieder dafür aus, dem Antrag zuzustimmen und die kurzfristige Umsetzbarkeit von Maßnahmen im Arbeitskreis Klimaschutz zu erarbeiten. Diese Maßnahmen/Vorschläge sollten dann im Ausschuss beraten werden.

 

Ein Ausschussmitglied stellte den Antrag, den vorliegenden Antrag dahingehend zu erweitern, auch zukünftige Maßnahmen (z. B. Baumaßnahmen) auf ihre Klimaverträglichkeit zu überprüfen.

 

Dazu regte ein Ausschussmitglied an, auch diese Erweiterung im Arbeitskreis Klimaschutz zu behandeln.