Sitzung: 24.05.2022 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Enthaltungen: 3
Vorlage: 20/004/2022
Beschlussvorschlag:
Die Gebäudereinigung der städtischen
Liegenschaften durch Fremdreinigung soll beibehalten werden.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom
17.1.2022 beantragt die UBG-Fraktion, die Gebäudereinigung in den städtischen
Objekten zum nächstmöglichen Zeitpunkt nicht mehr fremdzuvergeben, sondern
durch eigene Kräfte durchzuführen (Rekommunalisierung). Sie führt für diese
Forderung diverse Gründe an. Die Stadt Lohne hat in den 1990er Jahren die
Eigenreinigung ihrer Gebäude beendet und seitdem die Reinigung komplett an
Dienstleister vergeben. Dies ist für (Kommunal-)Verwaltungen auch durchaus eine
übliche Vorgehensweise. Aktuell sind im Bereich der Gebäudereinigung 29
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 8 geringfügig Beschäftigte auf
die 26 städtischen Objekte der Stadt Lohne verteilt eingesetzt. Die jährlichen
Gesamtkosten beliefen sich 2019 und 2020 auf jeweils ca. 510.000 € p.a., davon
in Schulen / Sporthallen ca. 397 T€ und für Verwaltungsgebäude 63 T€. Die
Gebäudereinigung stellt somit aus Kostensicht bei der Stadt Lohne alljährlich
mit Abstand den größten Posten bei der Gebäudebewirtschaftung dar. Wegen der
Auftragshöhe werden die Aufträge im Abstand von jeweils 4-5 Jahren europaweit
in mehreren Losen ausgeschrieben. Der aktuelle Vertrag läuft zum Juli 2023 aus.
Bei Wechseln des Dienstleisters bleiben in der Regel die Reinigungskräfte
weiter in den städtischen Objekten tätig, zumal die hiesige Vollbeschäftigung
am Arbeitsmarkt dem jeweiligen Reinigungsunternehmen auch keine großen
Alternativen bietet.
Die
Stadtverwaltung hat mehrere zur Verfügung stehende Publikationen ausgewertet
und kommt zu dem Ergebnis, dass eine Eigenreinigung wirtschaftlich deutlich
teurer wäre als die Beibehaltung der Fremdreinigung. Der Landesrechnungshof
Schleswig-Holstein ermittelte in seinem Kommunalbericht 2016 Mehrkosten der
Eigenreinigung von 83 % bei den allgemeinbildenden Schulen und 67 % bei den
Verwaltungsgebäuden. Im Durchschnitt der geprüften Kommunen hätten die
Mehrausgaben bei 55 % pro m² Reinigungsfläche gelegen. Auch andere
Kostenvergleiche zeigen Ergebnisse in diese Richtung. Für die Fremdvergabe
sprechen außerdem die Entlastung der Verwaltung bei der Personalverwaltung,
Einkauf und Beschaffung sowie der hausinternen Betreuung des Themas.
Dienstleister sind in der Regel aufgrund ihrer Spezialisierung deutlich
effizienter und sind trotz der Einberechnung der Umsatzsteuer nicht zwingend
teurer. Sie können ihr Personal auch noch an anderen Einsatzstellen außerhalb
der Stadtverwaltung einsetzen.
Die
Stadtverwaltung hält die genannten Mängel nicht für systembedingt oder dem
Dienstleister zwingend geschuldet. Die Ansicht, durch eine Eigenreinigung
würden Mängel per se nicht mehr auftauchen oder eine Eigenreinigung sei immer
qualitativ besser und daher immer einer Fremdreinigung vorzuziehen, ist aus
Verwaltungssicht nicht zutreffend. Der eher pauschal gehaltene Vorwurf des
Antrags, Reinigungskräfte stünden oft unter hohem Zeitdruck, seien häufig
sozialversicherungsfrei beschäftigt und die aktuelle Situation sei teilweise
katastrophal, wird für Lohne zurückgewiesen. Durch die Einhaltung des
allgemeinverbindlichen tariflichen Mindestlohns, der deutlich über dem
allgemeinen Mindestlohn liegt, und die Überprüfbarkeit durch den Zoll sieht die
Verwaltung auch keine objektiv fehlende Prüfmöglichkeit von Sozialstandards.
Beratungsverlauf:
Wie
bereits in der Ausschusssitzung im Februar, in der diese Angelegenheit
zurückgestellt wurde, stellte Ausschussmitglied Ovelgönne den Antrag nochmals vor
und verdeutlichte die Situation. Er ergänzte, dass im Rahmen der Ausschreibung
und der damit verbundenen Vergabe nach wirtschaftlichen Aspekten am Ende eine Verdichtung
der Arbeitszeit einhergeht und warb somit, den Antrag auf Rekommunalisierung zu
unterstützen.
Im
Anschluss daran gab es verschiedene Wortbeiträge durch die Ausschussmitglieder
der Fraktionen. Dabei wurde auch die von der Verwaltung durchgeführte Umfrage
bei den Kommunen im Oldenburger Münsterland thematisiert, wonach größtenteils
eine Fremdreinigung stattfindet. So gab es zwar auch Unterstützung im Ausschuss
für den Antrag der UBG, die Mehrheit sah allerdings die Fremdreinigung durch
die Spezialisierung als effizientere und somit auch wirtschaftlichere Lösung an
und sprach sich für die Beibehaltung des bewährten Systems aus. So ließ der
Ausschussvorsitzende dann über folgenden Antrag abstimmen: