Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Die Gebäudereinigung der städtischen Liegenschaften durch Fremdreinigung soll beibehalten werden.


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 17.1.2022 beantragt die UBG-Fraktion, die Gebäudereinigung in den städtischen Objekten zum nächstmöglichen Zeitpunkt nicht mehr fremdzuvergeben, sondern durch eigene Kräfte durchzuführen (Rekommunalisierung). Sie führt für diese Forderung diverse Gründe an. Die Stadt Lohne hat in den 1990er Jahren die Eigenreinigung ihrer Gebäude beendet und seitdem die Reinigung komplett an Dienstleister vergeben. Dies ist für (Kommunal-)Verwaltungen auch durchaus eine übliche Vorgehensweise. Aktuell sind im Bereich der Gebäudereinigung 29 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 8 geringfügig Beschäftigte auf die 26 städtischen Objekte der Stadt Lohne verteilt eingesetzt. Die jährlichen Gesamtkosten beliefen sich 2019 und 2020 auf jeweils ca. 510.000 € p.a., davon in Schulen / Sporthallen ca. 397 T€ und für Verwaltungsgebäude 63 T€. Die Gebäudereinigung stellt somit aus Kostensicht bei der Stadt Lohne alljährlich mit Abstand den größten Posten bei der Gebäudebewirtschaftung dar. Wegen der Auftragshöhe werden die Aufträge im Abstand von jeweils 4-5 Jahren europaweit in mehreren Losen ausgeschrieben. Der aktuelle Vertrag läuft zum Juli 2023 aus. Bei Wechseln des Dienstleisters bleiben in der Regel die Reinigungskräfte weiter in den städtischen Objekten tätig, zumal die hiesige Vollbeschäftigung am Arbeitsmarkt dem jeweiligen Reinigungsunternehmen auch keine großen Alternativen bietet.

 

Die Stadtverwaltung hat mehrere zur Verfügung stehende Publikationen ausgewertet und kommt zu dem Ergebnis, dass eine Eigenreinigung wirtschaftlich deutlich teurer wäre als die Beibehaltung der Fremdreinigung. Der Landesrechnungshof Schleswig-Holstein ermittelte in seinem Kommunalbericht 2016 Mehrkosten der Eigenreinigung von 83 % bei den allgemeinbildenden Schulen und 67 % bei den Verwaltungsgebäuden. Im Durchschnitt der geprüften Kommunen hätten die Mehrausgaben bei 55 % pro m² Reinigungsfläche gelegen. Auch andere Kostenvergleiche zeigen Ergebnisse in diese Richtung. Für die Fremdvergabe sprechen außerdem die Entlastung der Verwaltung bei der Personalverwaltung, Einkauf und Beschaffung sowie der hausinternen Betreuung des Themas. Dienstleister sind in der Regel aufgrund ihrer Spezialisierung deutlich effizienter und sind trotz der Einberechnung der Umsatzsteuer nicht zwingend teurer. Sie können ihr Personal auch noch an anderen Einsatzstellen außerhalb der Stadtverwaltung einsetzen.

 

Die Stadtverwaltung hält die genannten Mängel nicht für systembedingt oder dem Dienstleister zwingend geschuldet. Die Ansicht, durch eine Eigenreinigung würden Mängel per se nicht mehr auftauchen oder eine Eigenreinigung sei immer qualitativ besser und daher immer einer Fremdreinigung vorzuziehen, ist aus Verwaltungssicht nicht zutreffend. Der eher pauschal gehaltene Vorwurf des Antrags, Reinigungskräfte stünden oft unter hohem Zeitdruck, seien häufig sozialversicherungsfrei beschäftigt und die aktuelle Situation sei teilweise katastrophal, wird für Lohne zurückgewiesen. Durch die Einhaltung des allgemeinverbindlichen tariflichen Mindestlohns, der deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn liegt, und die Überprüfbarkeit durch den Zoll sieht die Verwaltung auch keine objektiv fehlende Prüfmöglichkeit von Sozialstandards.

 

Beratungsverlauf:

 

Wie bereits in der Ausschusssitzung im Februar, in der diese Angelegenheit zurückgestellt wurde, stellte Ausschussmitglied Ovelgönne den Antrag nochmals vor und verdeutlichte die Situation. Er ergänzte, dass im Rahmen der Ausschreibung und der damit verbundenen Vergabe nach wirtschaftlichen Aspekten am Ende eine Verdichtung der Arbeitszeit einhergeht und warb somit, den Antrag auf Rekommunalisierung zu unterstützen.

 

Im Anschluss daran gab es verschiedene Wortbeiträge durch die Ausschussmitglieder der Fraktionen. Dabei wurde auch die von der Verwaltung durchgeführte Umfrage bei den Kommunen im Oldenburger Münsterland thematisiert, wonach größtenteils eine Fremdreinigung stattfindet. So gab es zwar auch Unterstützung im Ausschuss für den Antrag der UBG, die Mehrheit sah allerdings die Fremdreinigung durch die Spezialisierung als effizientere und somit auch wirtschaftlichere Lösung an und sprach sich für die Beibehaltung des bewährten Systems aus. So ließ der Ausschussvorsitzende dann über folgenden Antrag abstimmen: