Sitzung: 24.05.2022 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 20/010/2022
Beschlussempfehlung:
Die
Stadt Lohne bezuschusst die Erweiterung der Dienststelle des MHD e.V. Lohne,
Adenauerring 48, mit 20 % der nachgewiesenen Kosten, maximal mit 56.000 €. Die
Mittel sind im Nachtragshaushalt 2022 bereitzustellen.
Sachverhalt:
Der
Malteser Hilfsdienst e.V., Gliederung Lohne, beabsichtigt eine Erweiterung
seiner im Jahr 1994 bezogenen Dienststelle am Adenauerring 48 in Lohne. An
diesem Standort werden einerseits durch die Malteser gGmbH Rettungsdienst-,
Fahrdienst-, Hausnotruf- und Menüservice-Leistungen zentral für das ganze
Stadtgebiet Lohne angeboten. Außerdem engagieren sich dort im Malteser
Hilfsdienst e.V. nach eigenen Angaben über 200 Ehrenamtliche in verschiedenen
gemeinnützigen Bereichen (siehe Antrag). Geplant ist die Erweiterung des durch
den e.V. genutzten Gruppen-/Ausbildungsraums im Erdgeschoss von 33 auf 82 m² zu
einem barrierefreien klimatisierten Multifunktionsraum sowie weitere kleinere
Umbauten. Eine Erweiterung im Obergeschoss ist mittelfristig möglich, aber derzeit
nicht beabsichtigt. Für weitere Einzelheiten wird auf den Antrag des MHD vom 6.
April 2022 verwiesen.
Der
Verein beantragt eine finanzielle Förderung von 20 % der geschätzten Baukosten
von 280.000 €, somit 56.000 €. Bei seiner letzten größeren Baumaßnahme, der
Errichtung einer Fahrzeughalle im Jahr 2019, wurde kein Zuschussantrag bei der
Stadt Lohne gestellt. Die Absicht des Vereins zur Stärkung des Ehrenamtes und
des Standorts Lohne wird seitens der Stadtverwaltung begrüßt. Die Stadt Lohne
hat in der Vergangenheit z.B. Baumaßnahmen an Pfarrheimen, die der
Allgemeinheit zugutekommen, ebenfalls in einem Umfang von 20 % der
nachgewiesenen Kosten bezuschusst.
Beratungsverlauf:
Ein Ausschussmitglied stellte die Frage, ob der Landkreis sich nicht ebenfalls mit einer Förderung an dieser Baumaßnahme beteiligen könne. Verwaltungsseitig wurde mitgeteilt, dass bei der Baumaßnahme nicht um Erweiterungen für die Aufgaben des Rettungsdienstes handelt, für die der Landkreis dann zuständig wäre. Es wird davon ausgegangen, dass hier aufgrund des lokalen Aspekts eine Förderung des Landkreises nicht erfolgt.