Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Der SV Schwarz-Weiss Kroge-Ehrendorf von 1947 e.V. erhält für die im Antrag vom 28.02.2022 genannten Maßnahmen im Bereich des Sportplatzgeländes einen Zuschuss gemäß der städtischen Sportförderrichtlinie in Höhe von 75 % der nachgewiesenen Kosten, max. 46.350,- €. Für die im Antrag vom 19.04.2022 genannten Anschaffungen einer Teqball-Platte und von 13 Steppern erhält der Verein gemäß der städtischen Sportförderrichtlinie einen Zuschuss in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Kosten, max. 2.250,- €.

 

Die Förderung ist im Nachtragshaushaltsplan 2022 der Stadt Lohne zu beregeln.


Sachverhalt:

 

Der SV Schwarz-Weiss Kroge-Ehrendorf von 1947 e.V. beantragt mit Schreiben vom 28.02.2022 die Gewährung eines Zuschusses für mehrere geplante Maßnahmen im Bereich seines Sportplatzgeländes. Hierzu zählen die Anschaffung von Trainer-/Spielerhäuschen, Toren und Abfallbehältern sowie der Einbau einer Drainage und die Erweiterung einer Pflasterung. Aufgrund eingeholter Angebote bzw. Kostenvergleiche wurden die erwarteten Bau-/Anschaffungskosten vom Verein mit ca. 50.693,- € ermittelt. Außerdem hat der Verein Baunebenkosten von pauschal 22 % = 11.152,- € angenommen. Dadurch ergeben sich laut An-trag Gesamtkosten von 61.845,- €.

 

Gemäß § 4 der städtischen Sportförderrichtlinie können Sportvereinen für den Neubau, die Erweiterung, die Sanierung und die damit in Zusammenhang stehende Ausstattung Zuschüsse gewährt werden. Die Zuschusshöhe beträgt laut § 5 der o.g. Sportförderrichtlinie 75 %.

 

Da für diese Maßnahmen im Haushalt 2022 bisher keine Mittel eingeplant wurden, wird eine haushaltsmäßige Beregelung notwendig.

 

Außerdem beantragt der Sportverein mit Schreiben vom 19.04.2022 einen Zuschuss für die Anschaffung einer Teqball-Platte für die Außenanlagen sowie von 13 abgängigen Steppern. Bei Teqball handelt es sich um eine 2015 entwickelte Sport-/Geschicklichkeitsübung, die auf einer ca. 3,0 m * 1,7m großen gewölbten Platte mit einem Fußball gespielt wird.

 

Bei angenommenen Anschaffungskosten von 4.500,- € beträgt die Förderung nach § 5 der Sportförderrichtlinie für Ausstattungsgegenstände 50 % der nachgewiesenen Kosten.