Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Lohne übernimmt die gegenüber der Kostenschätzung vom Herbst 2021 zusätzlich zu erwartenden Baukosten für die Erneuerung des Kunstrasenplatzes 2 anteilig in Höhe von 75 %. Bei einer Kostensteigerung von circa 29.000 € bedeutet das einen zusätzlichen Zuschuss von 21.750 €.


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung vom 15.12.2021 dem Antrag des TuS Blau-Weiss Lohne zugestimmt, die bestehenden Sportplätze 2, 3 und 4 im Heinz-Dettmer-Stadion zu erneuern bzw. umzugestalten. Dem Verein wurde eine Förderung in Höhe von 75 % der Umbaukosten in Aussicht gestellt, die aber auf maximal 1.332.015 € gedeckelt wurde. Darüber hinaus gehende Beträge sind vom Verein komplett zu übernehmen. Mit Schreiben vom 06.05.2022 teilt der TuS Blau-Weiss Lohne mit, dass im Jahr 2022 nur die Teilmaßnahme „Erneuerung der abgängigen Kunstrasenschicht auf dem Platz 2“ umgesetzt werden könne. Diese ist nach Vereinsangaben aus Gründen der Sicherheit für die Trainierenden und zur Schadensbegrenzung für den gefährdeten Untergrund zwingend kurzfristig umzusetzen. Die Umgestaltung der Plätze 3 und 4 kommt erst später zur Durchführung.

 

Das begleitende Planungsbüro hat für die Erneuerung der Kunstrasenschicht eine Kostensteigerung gegenüber der im Herbst 2021 vorgelegten Kostenschätzung in Aussicht gestellt. Statt erwarteter Kosten von ca. 284.500 € geht das Büro mit einer aktualisierten Kostenberechnung von Kosten in Höhe von circa 313.500 € aus, somit von einer Erhöhung um circa 29.000 €.

 

Der Verein beantragt, dass angesichts der im Herbst 2021 nicht erwartbaren Kostensteigerung diese zusätzlichen Ausgaben nicht zu 100 % zu Lasten des Vereins gehen und die Stadt Lohne auch für diese Mehrkosten die anteilige Förderung von 75 % übernimmt.

 

Beratungsverlauf:

 

Nachdem ein Ausschussmitglied zunächst mitgeteilt hatte, dass Kunstrasenplätze generell keine Zukunft mehr hätten, setzte sich der Ausschuss mit der Aufhebung der Kostendeckelung auseinander. Einige Ausschussmitglieder meinten, dass durch die nachträgliche Kostenbeteiligung an der Kostensteigerung auch in anderen Fällen gleich entschieden werden müsse. Dies führt letztendlich zur Aufhebung der bewährten Praxis, die Kostenobergrenze festzulegen und einzuhalten. Es wurde vorgeschlagen, im Beschluss die Formulierung aufzunehmen, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, um somit keinen Präzedenzfall zu schaffen. Hierzu äußerten sich weitere Ausschussmitglieder und betonten, dass die aktuelle Situation auch weitere Anträge hervorrufen wird, bei denen die Vereine um eine zusätzliche Kostenübernahme bitten. Grundsätzlich können die Vereine auch hier nicht die Mehrkosten alleine aufbringen und benötigen die Unterstützung der Stadt Lohne. Der Ausschussvorsitzende stellte dann auch zunächst zur Abstimmung, ob eine Bestimmung in den Beschluss aufgenommen werden soll, die die Ausnahmesituation berücksichtigt und hier einen Einzelfall feststellt:

 

Beschluss:

 

Es soll eine Formulierung in den Beschlussvorschlag aufgenommen werden, dass es sich um einen Einzelfall handelt.

 

mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen: 2  , Nein-Stimmen: 8  , Enthaltungen: 4

 

Sodann stellte der Ausschussvorsitzende den bisherigen Beschlussvorschlag zur Abstimmung.