Sitzung: 24.05.2022 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 5, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/020/2022
Beschlussvorschlag:
Die
Stadt Lohne übernimmt die gegenüber der Kostenschätzung vom Herbst 2021 zusätzlich
zu erwartenden Baukosten für die Erneuerung des Kunstrasenplatzes 2 anteilig in
Höhe von 75 %. Bei einer Kostensteigerung von circa 29.000 € bedeutet das einen
zusätzlichen Zuschuss von 21.750 €.
Sachverhalt:
Der
Rat der Stadt Lohne hat in seiner Sitzung vom 15.12.2021 dem Antrag des TuS Blau-Weiss
Lohne zugestimmt, die bestehenden Sportplätze 2, 3 und 4 im
Heinz-Dettmer-Stadion zu erneuern bzw. umzugestalten. Dem Verein wurde eine
Förderung in Höhe von 75 % der Umbaukosten in Aussicht gestellt, die aber auf
maximal 1.332.015 € gedeckelt wurde. Darüber hinaus gehende Beträge sind vom
Verein komplett zu übernehmen. Mit Schreiben vom 06.05.2022 teilt der TuS Blau-Weiss
Lohne mit, dass im Jahr 2022 nur die Teilmaßnahme „Erneuerung der abgängigen Kunstrasenschicht
auf dem Platz 2“ umgesetzt werden könne. Diese ist nach Vereinsangaben aus
Gründen der Sicherheit für die Trainierenden und zur Schadensbegrenzung für den
gefährdeten Untergrund zwingend kurzfristig umzusetzen. Die Umgestaltung der Plätze
3 und 4 kommt erst später zur Durchführung.
Das
begleitende Planungsbüro hat für die Erneuerung der Kunstrasenschicht eine
Kostensteigerung gegenüber der im Herbst 2021 vorgelegten Kostenschätzung in
Aussicht gestellt. Statt erwarteter Kosten von ca. 284.500 € geht das Büro mit
einer aktualisierten Kostenberechnung von Kosten in Höhe von circa 313.500 €
aus, somit von einer Erhöhung um circa 29.000 €.
Der
Verein beantragt, dass angesichts der im Herbst 2021 nicht erwartbaren
Kostensteigerung diese zusätzlichen Ausgaben nicht zu 100 % zu Lasten des
Vereins gehen und die Stadt Lohne auch für diese Mehrkosten die anteilige
Förderung von 75 % übernimmt.
Beratungsverlauf:
Nachdem ein Ausschussmitglied zunächst mitgeteilt hatte, dass Kunstrasenplätze generell keine Zukunft mehr hätten, setzte sich der Ausschuss mit der Aufhebung der Kostendeckelung auseinander. Einige Ausschussmitglieder meinten, dass durch die nachträgliche Kostenbeteiligung an der Kostensteigerung auch in anderen Fällen gleich entschieden werden müsse. Dies führt letztendlich zur Aufhebung der bewährten Praxis, die Kostenobergrenze festzulegen und einzuhalten. Es wurde vorgeschlagen, im Beschluss die Formulierung aufzunehmen, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, um somit keinen Präzedenzfall zu schaffen. Hierzu äußerten sich weitere Ausschussmitglieder und betonten, dass die aktuelle Situation auch weitere Anträge hervorrufen wird, bei denen die Vereine um eine zusätzliche Kostenübernahme bitten. Grundsätzlich können die Vereine auch hier nicht die Mehrkosten alleine aufbringen und benötigen die Unterstützung der Stadt Lohne. Der Ausschussvorsitzende stellte dann auch zunächst zur Abstimmung, ob eine Bestimmung in den Beschluss aufgenommen werden soll, die die Ausnahmesituation berücksichtigt und hier einen Einzelfall feststellt:
Beschluss:
Es soll eine Formulierung in den Beschlussvorschlag aufgenommen werden, dass es sich um einen Einzelfall handelt.
mehrheitlich abgelehnt
Ja-Stimmen: 2 , Nein-Stimmen: 8 , Enthaltungen: 4
Sodann stellte der Ausschussvorsitzende den bisherigen Beschlussvorschlag zur Abstimmung.