Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja-Stimmen: 9, , Nein-Stimmen: 4, , Enthaltungen: 1

Beschlussempfehlung:

a)    Das Konzept des Spälhuses wird nicht weiterverfolgt. Stattdessen wird das Haus Rießelmann zum Zwecke eines Musizierlernhauses umgebaut.

b)    Ein Antrag auf Aufnahme in die Städtebauförderung ist zu stellen.


Sachverhalt:

Die Stadt Lohne hat im Frühjahr 2021 den Leerstand Rießelmann in der Marktstraße 5-7 erworben. Im Oktober 2021 wurde die Verwaltung vom Rat beauftragt, ein Grobkonzept für die Nutzung des Hauses Rießelmann als so genanntes Spälhus zu erstellen und diesem zugleich die Kosten für eine Büro-Nutzung gegenüber zu stellen.

Eine Begehung durch das Architekturbüro Nordlohne sowie weiterer Fachplaner hat bestätigt, dass die Immobilie in einem stark renovierungsbedürftigen Zustand ist. Auch sind Auflagen nach dem Gebäudeenergiegesetz zu erfüllen. Unabhängig von der Folgenutzung ergibt sich aus dem Zustand und aufgrund gesetzlicher Auflagen ein erheblicher Aufwand. Die Kosten für eine Sanierung belaufen sich im Falle des Spälhuses auf geschätzt rund 2,34 Millionen Euro, für eine Büronutzung auf ca. 2,17 Millionen Euro. Nicht enthalten darin sind die Kosten für die Sanierung des Daches, der Außenfassade, der Dachgeschosswohnung oder der – im Falle des Spälhuses zu beachtenden – Lärmschutz-Maßnahmen.

Anzumerken ist, dass die Baukosten seit Planungsbeginn erheblich gestiegen sind und die Preise deshalb um einen entsprechenden Faktor hochgerechnet wurden. Die genannten Kosten beziehen sich lediglich auf die Baukosten. Im Falle eines Spälhuses kämen weitere Kosten hinzu:

·         Einmalige Einrichtungskosten: aufgrund individueller Planung und Fertigung k. A. möglich

·         Wartung und Verschleißmaterial: k. A.

·         Personalkosten: ca. 100.000 Euro / Jahr

  • Reinigung: ca. 26.000 Euro / Jahr (Grobkalkulation)

Eine Umsetzung des Konzeptes Spälhus ist zudem nur bei einer Schließung des Durchgangs zwischen Kirchplatz und Marktstraße sinnvollerweise möglich. Dieser Durchgang hat aber durchaus eine städtebauliche Bedeutung.

Aufgrund des hohen Aufwandes in personeller aber auch finanzieller Hinsicht für das Nutzungskonzept Spälhus und der nicht optimalen Bedingungen an der Marktstraße (Lärmschutz mit Blick auf Mieter im Dachgeschoss, vorhandener Durchgang), hat die Verwaltung ein weiteres alternatives Nutzungskonzept, das maßgeblich zu einer Belebung der Innenstadt beitragen kann, betrachtet: Die Musikschule Lohne e. V. würde in dem Gebäude gerne ein zukunftsweisendes Musizierlernhaus als Zweigstelle einrichten. Aktuell leidet die Musikschule Lohne unter Platzmangel und könnte ein solches Angebot in den eigenen Räumlichkeiten nicht verwirklichen. Im Zentrum des Musizierlernhaus stehen Angebote des Fachbereichs „Elementare Musikpädagogik“, um die herum weitere Angebote wie eine Silent Arena (Bereich, um lautlos Instrumente zu spielen) oder eine Hörlounge für Jugendliche und junge Erwachsene angesiedelt werden können. Sämtliche Angebote sind dabei so ausgestaltet, dass sie im Alltag die Lärmschutzauflagen berücksichtigen.

Durch die musikalische Früherziehung sind die Hauptzielgruppe in dem Haus Kinder, die durch ihre Eltern, Großeltern oder andere Erziehungspersonen begleitet werden. Die Zeit, die die Kinder im Unterricht verbringen, müssen diese Begleitpersonen „überbrücken“. Für Jugendliche und junge Erwachsene wird das Musizierlernhaus zugleich ein Ort der Begegnung. So kann die Musikschule einen erheblichen Beitrag zur Belebung der Innenstadt erzielen.

Die Kosten für den Umbau zu einem Musizierlernhaus werden mit ca. 2,26 Millionen Euro veranschlagt. Auch hier handelt es sich um eine grobe Schätzung. Die Stadt Lohne würde in diesem Fall die Kosten des Umbaus tragen, die Kosten des laufenden Betriebs liegen bei der Musikschule selbst.

Die ursprünglich angedachten Fördermittel des Sofortprogramms „Perspektive Innenstadt!“ (React EU) kommen aufgrund kurzer Umsetzungs-Fristen für die Finanzierung nicht infrage. Alle Projekte im Rahmen dieses Programms (mit wenigen Ausnahmen) müssen bis zum 31. März 2023 abgeschlossen und abgerechnet sein. In der aktuell aufgeheizten Marktlage mit Engpässen bei Material und Personal ist der Umbau allerdings nicht umzusetzen. Stattdessen soll das Haus Rießelmann in die Städtebauförderung aufgenommen werden, so dass entsprechende Fördermittel aus dem Programm „Lebendige Zentren“ eingesetzt werden können.

Beratungsverlauf:

Die Leiterin der Stabsstelle Marketing/Wirtschaftsförderung/Öffentlichkeitsarbeit, Frau Nußwaldt, erläuterte die Vorlage und stellte die Vor- und Nachteile für die bisher angedachte Nutzung als Spälhus heraus. Dabei ging sie auf die nun vorliegende Kostenschätzung für die Sanierung und auf die Lärmproblematik ein. Die Ausschussmitglieder setzten sich in der nachfolgenden Diskussion weiter mit der nicht neuen Idee, die Musikschule in die Innenstadt zu holen, mit dem Lärm, aber auch mit den erheblichen Kosten für die Sanierung auseinander und gaben zu bedenken, dass auch über einen Abriss und Neubau nachgedacht werden müsse. Es wurden Schätzungen geäußert, dass die tatsächlichen Sanierungskosten später doppelt so hoch seien oder sogar von 5 Mio. € auszugehen sei. Ein Ausschussmitglied stellte den Antrag, namentlich darüber zu beschließen, das Objekt zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder zu veräußern. Auf Nachfrage teilte die Verwaltung mit, dass eine Wirtschaftlichkeitsprüfung und eine Folgekostenabschätzung erfolgen werde. Die Bürgermeisterin Frau Dr. Voet ergänzte, dass der heutige Beschluss keine abschließende Entscheidung für das Musizierlernhaus sei. Ziel sei es, zum einen eine Weichenstellung für eine mögliche Nutzung zu stellen, um nicht für vier Nutzungen parallel zu planen und zum anderen nach Möglichkeit Fördermittel für das Projekt zu sichern.

Der Ausschussvorsitzende ließ dann zunächst über den Geschäftsordnungsantrag zur namentlichen Abstimmung abstimmen:

Beschluss:

Es erfolgt eine namentliche Abstimmung.

Ja-Stimmen: 4   , Nein-Stimmen: 10

Die gem. § 14 ABS. 4 der Geschäftsordnung erforderliche Anzahl von mindestens 1/3 der anwesenden Ratsmitglieder (= fünf Ja-Stimmen) wurde nicht erreicht. Der Antrag auf namentliche Abstimmung ist somit abgelehnt.

Danach stellte der Ausschussvorsitzende den eigentlichen Antrag zur Abstimmung:

Beschlussempfehlung:

Das städtische Objekt Marktstraße 5-7 wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt verkauft.

mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen: 4  , Nein-Stimmen: 9  , Enthaltungen: 1