Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 3

Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen für den beantragten Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Sommerweg 34 wird unter der Maßgabe erteilt, dass die Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen und festzulegen sind, umgesetzt werden.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass ein Bauvorbescheid für den Neubau einer Lagerhalle (Gebäude 9) auf dem Grundstück Sommerweg 34 beantragt wurde.

 

Die geplante Halle hat eine Grundfläche von ca. 990 m², eine Länge von 33 m sowie eine Breite von 30 m und soll für die Lagerung von Torfprodukten genutzt werden.

 

Zu dem beantragten Bauvorbescheid liegt die naturschutzfachliche Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Vechta vor. Gemäß dieser Stellungnahme wird das beantragte Vorhaben voraussichtlich einen kompensationspflichtigen Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild darstellen (§ 14 BNatSchG). Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind die Auswirkungen des Eingriffs auf Natur und Landschaft, Möglichkeiten der Vermeidung von Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes sowie die vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einem qualifizierten landschaftspflegerischen Fachbeitrag darzulegen.

 

Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt Lohne und ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Es handelt es sich um eine angemessene Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen Betriebes gem. § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB.

 

Das Grundstück liegt im Ortsteil Hamberg und wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt.

 

In der Aussprache verwies ein Ausschussmitglied auf die nachteiligen Auswirkungen der Torfindustrie auf das Klima und plädierte dafür, dem Antrag nicht zuzustimmen.

 

Auf entsprechende Anfrage erläuterte die Verwaltung, dass die vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit dem nachfolgenden Bauantrag eingereicht werden. Eine entsprechende Information über die Maßnahmen würde dann in einer späteren Sitzung erfolgen.

 

 

Ausschussmitglied Rohe hat an dem nachfolgenden Beschlussvorschlag nicht mitgewirkt.