Sitzung: 31.05.2022 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 3
Vorlage: 65/027/2022
Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen für den
beantragten Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück Sommerweg 34 wird unter
der Maßgabe erteilt, dass die Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen, die im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen und festzulegen sind, umgesetzt
werden.
Die Verwaltung erläuterte, dass ein
Bauvorbescheid für den Neubau einer Lagerhalle (Gebäude 9) auf dem Grundstück
Sommerweg 34 beantragt wurde.
Die geplante Halle hat eine Grundfläche von
ca. 990 m², eine Länge von 33 m sowie eine Breite von 30 m und soll für die
Lagerung von Torfprodukten genutzt werden.
Zu dem beantragten Bauvorbescheid liegt die
naturschutzfachliche Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde des
Landkreises Vechta vor. Gemäß dieser Stellungnahme wird das beantragte Vorhaben
voraussichtlich einen kompensationspflichtigen Eingriff in den Naturhaushalt
und das Landschaftsbild darstellen (§ 14 BNatSchG). Im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens sind die Auswirkungen des Eingriffs auf Natur und
Landschaft, Möglichkeiten der Vermeidung von Beeinträchtigungen der
Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes sowie die
vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einem qualifizierten
landschaftspflegerischen Fachbeitrag darzulegen.
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich der Stadt
Lohne und ist gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Es handelt es sich um eine
angemessene Erweiterung eines zulässigerweise errichteten gewerblichen
Betriebes gem. § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB.
Das Grundstück liegt im Ortsteil Hamberg und
wird im Flächennutzungsplan ´80 der Stadt Lohne als Fläche für die
Landwirtschaft dargestellt.
In der Aussprache verwies ein
Ausschussmitglied auf die nachteiligen Auswirkungen der Torfindustrie auf das
Klima und plädierte dafür, dem Antrag nicht zuzustimmen.
Auf entsprechende Anfrage erläuterte die
Verwaltung, dass die vorgesehenen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit dem
nachfolgenden Bauantrag eingereicht werden. Eine entsprechende Information über
die Maßnahmen würde dann in einer späteren Sitzung erfolgen.
Ausschussmitglied Rohe hat an dem
nachfolgenden Beschlussvorschlag nicht mitgewirkt.