Sitzung: 21.06.2022 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 61/021/2022
Die Verwaltung erläuterte, dass in der
Sitzung des Verwaltungsausschusses am 15.02.2022 die Aufstellung der 88. Änderung
des Flächennutzungsplanes `80 der Stadt Lohne „Windenergie“ beschlossen wurde. Ziel
dieser Planung ist die Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen
mit einer Ausschlusswirkung im übrigen Stadtgebiet. Hierfür ist die Erstellung
einer Konzentrationsflächenplanung erforderlich.
Bundesweit wird
jedoch die sehr anspruchsvolle und daher fehleranfällige
Konzentrationsflächenplanung dafür verantwortlich gemacht, dass insgesamt in
Deutschland der Ausbau der Windenergie seit 2018 stark rückläufig ist. Die
Verfahren sind zu zeitaufwendig und die anschließend festgelegten
Konzentrationszonen halten einer gerichtlichen Überprüfung häufig nicht stand.
In ihrem Koalitionsvertrag 2021 – 2025 hat die Bundesregierung festgelegt, dass
der Ausbau beschleunigt werden soll und noch im ersten Halbjahr 2022 gemeinsam
mit Bund, Ländern und Kommunen alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden,
um das gemeinsame Ziel eines beschleunigten Erneuerbaren-Ausbaus und die
Bereitstellung der dafür notwendigen Flächen zu organisieren. Es liegt auch
bereits eine Stellungnahme vom Sachverständigenrat für Umweltfragen vor, der
als beratendes Gremium für die Bundesregierung tätig ist. In dieser
Stellungnahme werden verschiedene Anpassungen vorgestellt, die den Aufwand, die
Fehleranfälligkeit und Dauer der Planverfahren reduzieren sollen. Zum Teil
handelt es sich dabei lediglich um Vereinfachungen der bestehenden Konzentrationsflächenplanungen,
jedoch werden auch komplett neue Verfahrensweisen vorgeschlagen. Entsprechende
Gesetzesänderungen sollen voraussichtlich Anfang 2023 in Kraft treten, wobei
noch nicht absehbar ist, wie die Windenergieplanungen danach aussehen werden.
Aus den o.a. Gründen
empfiehlt die Verwaltung, mit der Beauftragung von Planungsbüros und der
Bearbeitung der bisherigen Konzentrationsflächenplanung bis zu einer
Gesetzesänderung zu warten, da ansonsten Verträge geschlossen bzw. Arbeiten
erledigt werden, die voraussichtlich nicht mehr erforderlich oder nicht mehr
gesetzeskonform wären.