Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Verwaltung erläuterte, dass in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 15.02.2022 die Aufstellung der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes `80 der Stadt Lohne „Windenergie“ beschlossen wurde. Ziel dieser Planung ist die Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen mit einer Ausschlusswirkung im übrigen Stadtgebiet. Hierfür ist die Erstellung einer Konzentrationsflächenplanung erforderlich.

 

Bundesweit wird jedoch die sehr anspruchsvolle und daher fehleranfällige Konzentrationsflächenplanung dafür verantwortlich gemacht, dass insgesamt in Deutschland der Ausbau der Windenergie seit 2018 stark rückläufig ist. Die Verfahren sind zu zeitaufwendig und die anschließend festgelegten Konzentrationszonen halten einer gerichtlichen Überprüfung häufig nicht stand. In ihrem Koalitionsvertrag 2021 – 2025 hat die Bundesregierung festgelegt, dass der Ausbau beschleunigt werden soll und noch im ersten Halbjahr 2022 gemeinsam mit Bund, Ländern und Kommunen alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden, um das gemeinsame Ziel eines beschleunigten Erneuerbaren-Ausbaus und die Bereitstellung der dafür notwendigen Flächen zu organisieren. Es liegt auch bereits eine Stellungnahme vom Sachverständigenrat für Umweltfragen vor, der als beratendes Gremium für die Bundesregierung tätig ist. In dieser Stellungnahme werden verschiedene Anpassungen vorgestellt, die den Aufwand, die Fehleranfälligkeit und Dauer der Planverfahren reduzieren sollen. Zum Teil handelt es sich dabei lediglich um Vereinfachungen der bestehenden Konzentrationsflächenplanungen, jedoch werden auch komplett neue Verfahrensweisen vorgeschlagen. Entsprechende Gesetzesänderungen sollen voraussichtlich Anfang 2023 in Kraft treten, wobei noch nicht absehbar ist, wie die Windenergieplanungen danach aussehen werden.

 

Aus den o.a. Gründen empfiehlt die Verwaltung, mit der Beauftragung von Planungsbüros und der Bearbeitung der bisherigen Konzentrationsflächenplanung bis zu einer Gesetzesänderung zu warten, da ansonsten Verträge geschlossen bzw. Arbeiten erledigt werden, die voraussichtlich nicht mehr erforderlich oder nicht mehr gesetzeskonform wären.