Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussvorschlag:

 

a)     Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der während der Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird zugestimmt.

 

b)     Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 25 - 4. Änderung für den Bereich „Ehrendorf/ Lindenweg“ mit Begründung und örtlichen Bauvorschriften wird  beschlossen.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 25 - 4. Änderung für den Bereich „Ehrendorf/Lindenweg“ sowie die Begründung hierzu vom 14.03.2022 bis zum 14.04.2022 im Rathaus der Stadt Lohne öffentlich ausgelegt waren.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen gegeben.

 

Landkreis Vechta vom 13.04.2022

Immissionsschutz

Der Hinweis zur Verkehrsbelastung der K 268 wird zur Kenntnis genommen. Ein entsprechendes Lärmgutachten ist erstellt worden und Lärmpegelbereiche sind in der Planzeichnung festgesetzt worden.

 

Der Hinweis zu den Geruchsimmissionen aus den Tierhaltungsanlagen wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Ergänzung wird in die Begründung mit aufgenommen.

 

Umweltschützende Belange

Der Hinweis zur zeichnerischen Darstellung „Erhaltung der Baumreihe“ wird zur Kenntnis genommen und in der Planzeichnung nachträglich eingefügt.

 

Die Empfehlung, an geplanten Neubauten Quartierhilfen für Fledermäuse anzubringen, wird zur Kenntnis genommen und als Hinweis in die Begründung mit aufgenommen.

 

Der Hinweis zum Artenschutz wird zur Kenntnis genommen und wie folgt entsprechend ergänzt: „Im Falle der Beseitigung von Fledermaushöhlen oder Nisthöhlen von Vögeln sind in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde im räumlichen Zusammenhang dauerhaft funktionsfähige Ersatzquartiere einzurichten.“

 

Der Hinweis zur örtlichen Bauvorschrift wird zur Kenntnis genommen. Ein Hinweis zur Verwendung einer Regiosaatgutmischung allerdings ohne Angabe von Produktherstellern wird in die Begründung mit aufgenommen.

 

 

Hinweise

Der Hinweis zur Brandbekämpfung wird zur Kenntnis genommen. In die Begründung wird Folgendes ergänzt: Für das Plangebiet ist eine Löschwassermenge von 1 x 800 l/Minute über einen Zeitraum von zwei Stunden erforderlich. Die genauen Standorte der Unterflurhydranten sind mit der Feuerwehr Lohne abzustimmen.

 

 

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie vom 05.04.2022

Die Hinweise des LBEG zu geotechnischen Informationen über den NIBIS Kartenserver werden zur Kenntnis genommen.

 

 

OOWV vom 30.03.2022

Die Hinweise zu den Ver- und Entsorgungsleitungen sowie -anlagen des OOWV werden zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen der Erschließungsarbeiten berücksichtigt. Der weitere Hinweis zur frühzeitigen Absprache des Löschwasserbedarfes wird im Rahmen der Ausbauplanung abgestimmt.

Die Hinweise zur Entsorgungssicherheit und zum Trinkwasserversorgungsnetz, insbesondere zum Versorgungsdruck, werden zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis zur Einrichtung einer Druckerhöhungsanlage bei der Trinkwasserinstallation wird in die Begründung mit aufgenommen.

 

 

EWE NETZ GmbH vom 15.03.2022

Die Hinweise zu den Schutzbestimmungen der Versorgungsleitungen und -anlagen werden zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen der Ausbauplanungen berücksichtigt.

 

 

Freiwillige Feuerwehr der Stadt Lohne vom 08.03.2022

Die erforderlichen Entnahmestellen für Löschwasser werden mit dem Brandschutzprüfer des Landkreises Vechta abgestimmt.

 

Folgende Träger öffentlicher Belange äußerten keine Bedenken:

-       Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr vom 08.03.2022

-       Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 22.03.2022

-       Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 12.04.2022

-       Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg vom 11.04.2022

-       Niedersächsische Landesforsten, Forstamt Ankum vom 08.03.2022

-       Hase- Wasseracht vom 23.03.2022

-       Vodafone GmbH/ Vodafone Deutschland GmbH vom 19.04.2022

-       Deutsche Telekom Technik GmbH vom 29.03.2022

-       ExxonMobil Production Deutschland GmbH vom 07.03.2022

-       PLEdoc GmbH vom 07.03.2022

-       Gasunie Deutschland Transport Services GmbH vom 07.03.2022

-       Nowega GmbH vom 14.03.2022