Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Nein: 14

Beschlussvorschlag:

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 – 5. Änderung für den Bereich „Brinkstraße/Hopener Straße“ wird beschlossen.


Die Verwaltung erläuterte, dass von dem Eigentümer eines Wohn- und Geschäftshauses an der Josefstraße 6 ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Brinkstraße- Hopener Straße“ gestellt wurde, um die Festsetzungen des Bebauungsplanes anzupassen. Das Wohn- und Geschäftshaus umfasst aktuell zwei genehmigte Gewerbeeinheiten und in den oberen Etagen fünf Wohneinheiten, wovon der Landkreis Vechta für drei Wohneinheiten eine Nutzung untersagt hat. Das Wohn- und Geschäftshaus liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 16 und wird als ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Des Weiteren wird in der Satzung zum Bebauungsplan Nr. 16 gem. § 6 letzter Satz darauf hingewiesen, dass nur Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig sind. Der Antragsteller beantragt, die Anzahl der Wohneinheiten je Wohngebäude zu erhöhen.

 

In den Nachverdichtungsbebauungsplänen der Stadt Lohne werden i. d. R. je Grundstück maximal drei Wohneinheiten (vorderer Grundstücksbereich 2 Wohneinheiten je Wohngebäude, hinterer Grundstücksbereich 1 Wohneinheit je Wohngebäude) zugelassen wie z.B. im angrenzenden Bebauungsplan Nr. 139. Ziel der Stadt Lohne bei Nachverdichtungsplanungen ist die geordnete Nachverdichtung einer vorhandenen Wohnsiedlung, wobei die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse weiterhin gewahrt werden und das Maß der Nachverdichtung den Charakter des Einfamilienhausgebietes mit freistehenden Wohngebäuden nicht grundsätzlich verändern soll.

 

Um das Bestandsgebäude weiterhin zu nutzen und einen Leerstand zu vermeiden, wünscht der Antragssteller, die Aufstellung einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 für den Bereich „Brinkstraße-Hopener Straße“. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens werden vom Grundstückseigentümer übernommen.

 

Verschiedene Ausschussmitglieder sprachen sich gegen die beantragte Änderung des Bebauungsplanes aus.