Sitzung: 21.06.2022 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Nein: 14
Vorlage: 61/024/2022
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 – 5. Änderung für den Bereich „Brinkstraße/Hopener Straße“ wird beschlossen.
Die
Verwaltung erläuterte, dass von dem Eigentümer eines Wohn- und Geschäftshauses
an der Josefstraße 6 ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16
„Brinkstraße- Hopener Straße“ gestellt wurde, um die Festsetzungen des
Bebauungsplanes anzupassen. Das Wohn- und Geschäftshaus umfasst aktuell zwei
genehmigte Gewerbeeinheiten und in den oberen Etagen fünf Wohneinheiten, wovon
der Landkreis Vechta für drei Wohneinheiten eine Nutzung untersagt hat. Das
Wohn- und Geschäftshaus liegt im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 16 und wird
als ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Des Weiteren wird in der Satzung
zum Bebauungsplan Nr. 16 gem. § 6 letzter Satz darauf hingewiesen, dass nur
Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig sind. Der Antragsteller beantragt,
die Anzahl der Wohneinheiten je Wohngebäude zu erhöhen.
In
den Nachverdichtungsbebauungsplänen der Stadt Lohne werden i. d. R. je
Grundstück maximal drei Wohneinheiten (vorderer Grundstücksbereich 2
Wohneinheiten je Wohngebäude, hinterer Grundstücksbereich 1 Wohneinheit je
Wohngebäude) zugelassen wie z.B. im angrenzenden Bebauungsplan Nr. 139. Ziel
der Stadt Lohne bei Nachverdichtungsplanungen ist die geordnete Nachverdichtung
einer vorhandenen Wohnsiedlung, wobei die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse
weiterhin gewahrt werden und das Maß der Nachverdichtung den Charakter des
Einfamilienhausgebietes mit freistehenden Wohngebäuden nicht grundsätzlich
verändern soll.
Um das Bestandsgebäude weiterhin zu nutzen und einen
Leerstand zu vermeiden, wünscht der Antragssteller, die Aufstellung einer
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16 für den Bereich „Brinkstraße-Hopener
Straße“. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens werden vom Grundstückseigentümer
übernommen.
Verschiedene Ausschussmitglieder sprachen sich gegen die
beantragte Änderung des Bebauungsplanes aus.