Sitzung: 21.06.2022 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 61/025/2022
Die Verwaltung erläuterte, dass seit April dieses Jahres mehrere Anträge
von gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben zur Errichtung von
Freiflächen – PV Anlagen vorliegen. Es werden z.T. mehrere Hektar große Flächen
im Außenbereich Lohnes aufgeführt, die derzeit noch ackerbaulich genutzt
werden, auf denen die Antragsteller Freiflächen – PV Anlagen für i.d.R. den
Eigenbedarf errichtet wollen. Die Flächen unter den aufgeständerten PV –
Paneelen können z.B. als Grünland mit einer Schafbeweidung genutzt werden.
Rechtlich betrachtet sind Freiflächen - PV Anlagen derzeit noch nicht im Außenbereich
privilegiert, werden aber aller Voraussicht nach auf Grund der Anforderungen an
den Klimaschutz und der damit verbundenen gewünschten Erhöhung der
regenerativen Stromerzeugung in absehbarer Zeit in den Katalog des § 35 Abs. 1
Bauen im Außenbereich mit aufgenommen werden. In diesem Fall wäre für
Freiflächen – PV Anlagen eine ähnliche Steuerungsplanung erforderlich, wie
diese seit Jahren für die Windenergieanlagen von Städten und Gemeinden
durchgeführt wird, es sei denn einzelne Kommunen würden einen ungesteuerten
Ausbau von PV – Freiflächenanlagen in ihrem Bereich zulassen. Bei Umsetzung der
Privilegierung von Freiflächen – PV Anlagen empfiehlt die Verwaltung eine
Konzentrationsflächenplanung einzuleiten, um den Ausbau gezielt zu steuern.
Bei der zukünftigen Planung von PV - Freiflächen Anlagen ist hier vor
Ort im Oldenburger Münsterland zu berücksichtigen, dass auf Grund der
expandierenden Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung und der seit
Jahrzehnten stark wachsenden Veredelungswirtschaft in der Landwirtschaft (Boom
Region Südoldenburg) derzeit schon ein starker Flächendruck zu konstatieren
ist, mit Pachtpreisen z.T. über 1.200,- € pro ha / Jahr. In den Städten und Gemeinden
so auch in Lohne wird es immer schwieriger, zu annehmbaren Konditionen
Siedlungsentwicklungsflächen für Gewerbe-, Wohn-, und Mischgebiete oder
Kompensationsflächen vor Ort zu erwerben. Mit der Planung und dem Bau von
großflächigen Freiflächen - PV Anlagen im Außenbereich wird sich dieser
Flächendruck nochmal erheblich erhöhen mit nicht absehbaren Folgen für
Pachtpreise und der Flächenverfügbarkeit für eine weitere moderate
Siedlungsentwicklung.
Damit diese Entwicklung mit den öffentlichen Belangen vereinbar wird und
eine Akzeptanz für diese Anlagen besteht, ist eine gezielte Steuerung von
Freiflächen – PV Anlagen erforderlich. Zu diesem Zweck hat der Landkreis Vechta
in Zusammenarbeit mit den Kommunen nachfolgenden Kriterienkatalog als
Entscheidungshilfe für die Einleitung von Bauleitplanverfahren gesammelt.
Zunächst sind für die Zulässigkeit einer Bauleitplanung die Vorgaben des
Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Vechta 2021 zu beachten.
Anschließend werden mögliche Positiv-, Negativ-, Abwägungs- und Bonuskriterien
in einer Checkliste aufgeführt, die aber für jede einzelne Gemeinde so auch für
Lohne entsprechend der Gegebenheiten vor Ort konkretisiert werden müsste, um
die Anträge verschiedener Flächeneigentümer gleichwertig zu beurteilen. Es wäre
somit für jeden positiv beurteilten Antrag eine umfangreiche Bauleitplanung mit
Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans
erforderlich.