Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Verwaltung erläuterte, dass seit April dieses Jahres mehrere Anträge von gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben zur Errichtung von Freiflächen – PV Anlagen vorliegen. Es werden z.T. mehrere Hektar große Flächen im Außenbereich Lohnes aufgeführt, die derzeit noch ackerbaulich genutzt werden, auf denen die Antragsteller Freiflächen – PV Anlagen für i.d.R. den Eigenbedarf errichtet wollen. Die Flächen unter den aufgeständerten PV – Paneelen können z.B. als Grünland mit einer Schafbeweidung genutzt werden.

 

Rechtlich betrachtet sind Freiflächen - PV Anlagen derzeit noch nicht im Außenbereich privilegiert, werden aber aller Voraussicht nach auf Grund der Anforderungen an den Klimaschutz und der damit verbundenen gewünschten Erhöhung der regenerativen Stromerzeugung in absehbarer Zeit in den Katalog des § 35 Abs. 1 Bauen im Außenbereich mit aufgenommen werden. In diesem Fall wäre für Freiflächen – PV Anlagen eine ähnliche Steuerungsplanung erforderlich, wie diese seit Jahren für die Windenergieanlagen von Städten und Gemeinden durchgeführt wird, es sei denn einzelne Kommunen würden einen ungesteuerten Ausbau von PV – Freiflächenanlagen in ihrem Bereich zulassen. Bei Umsetzung der Privilegierung von Freiflächen – PV Anlagen empfiehlt die Verwaltung eine Konzentrationsflächenplanung einzuleiten, um den Ausbau gezielt zu steuern.

 

Bei der zukünftigen Planung von PV - Freiflächen Anlagen ist hier vor Ort im Oldenburger Münsterland zu berücksichtigen, dass auf Grund der expandierenden Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung und der seit Jahrzehnten stark wachsenden Veredelungswirtschaft in der Landwirtschaft (Boom Region Südoldenburg) derzeit schon ein starker Flächendruck zu konstatieren ist, mit Pachtpreisen z.T. über 1.200,- € pro ha / Jahr. In den Städten und Gemeinden so auch in Lohne wird es immer schwieriger, zu annehmbaren Konditionen Siedlungsentwicklungsflächen für Gewerbe-, Wohn-, und Mischgebiete oder Kompensationsflächen vor Ort zu erwerben. Mit der Planung und dem Bau von großflächigen Freiflächen - PV Anlagen im Außenbereich wird sich dieser Flächendruck nochmal erheblich erhöhen mit nicht absehbaren Folgen für Pachtpreise und der Flächenverfügbarkeit für eine weitere moderate Siedlungsentwicklung.

 

Damit diese Entwicklung mit den öffentlichen Belangen vereinbar wird und eine Akzeptanz für diese Anlagen besteht, ist eine gezielte Steuerung von Freiflächen – PV Anlagen erforderlich. Zu diesem Zweck hat der Landkreis Vechta in Zusammenarbeit mit den Kommunen nachfolgenden Kriterienkatalog als Entscheidungshilfe für die Einleitung von Bauleitplanverfahren gesammelt. Zunächst sind für die Zulässigkeit einer Bauleitplanung die Vorgaben des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Vechta 2021 zu beachten. Anschließend werden mögliche Positiv-, Negativ-, Abwägungs- und Bonuskriterien in einer Checkliste aufgeführt, die aber für jede einzelne Gemeinde so auch für Lohne entsprechend der Gegebenheiten vor Ort konkretisiert werden müsste, um die Anträge verschiedener Flächeneigentümer gleichwertig zu beurteilen. Es wäre somit für jeden positiv beurteilten Antrag eine umfangreiche Bauleitplanung mit Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.