Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

  1. Für Mieter und Eigentümer einer Wohnung wird ein einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 200 € als Festbetrag für die Installation einer persönlich und privat genutzten Balkon-PV-Anlage (Stecker-Solar-Gerät) mit einer maximalen Leistung von 600 Watt gewährt.

 

  1. Für die Bezuschussung wird ein jährlicher Fördertopf in Höhe von zunächst 20.000 € eingerichtet.

 

  1. Die Förderung wird durch eine zu erarbeitende Richtlinie abgesichert und beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gruppe SPD / Bündnis 90 Die Grünen beantragte mit Schreiben vom 28.7.2022, den Kauf von privat genutztem Balkon–PV-Anlagen („Stecker-Solaranlagen“) durch die Stadt Lohne fördern zu lassen. Hierfür solle ein jährlicher Fördertopf von 20.000 € eingerichtet werden. Eine entsprechende Förderrichtlinie sei vom Rat zu beschließen. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Stecker-Solaranlagen können mit verhältnismäßig geringem Installationsaufwand von Mietern und Eigentümern an geeigneten Häusern angebracht werden, um selbst Strom zu erzeugen und somit die Abhängigkeit vom Netzbetreiber zu vermindern. Unter optimalen Bedingungen können bei der Installation eines Moduls mit maximal 600 W (maximal zulässig nach den einschlägigen VDE-Normen) ungefähr 520 kWh im Jahr erzeugt werden. Die EWE Netz GmbH hat auf Anfrage darauf hingewiesen, dass seitens der Interessenten gewisse Anforderungen einzuhalten sind.

 

Beratungsverlauf:

 

Nachdem eine Sprecherin der Gruppe SPD / Bündnis 90 Die Grünen den Antrag vorgetragen hatte, teilte Bürgermeisterin Dr. Voet mit, dass der Antrag verwaltungsseitig unterstützt werde, sofern der Anspruch auf Mieter einer Mietwohnung ausgerichtet wird. Ein Ausschussmitglied warf die Frage auf, wer eine dauerhafte Nutzung der Geräte für z. B. 5 oder 10 Jahre garantiere oder wie ausgeschlossen werden soll, dass die Anlagen nicht weiterverkauft werden. Mehrere Ausschussmitglieder meinten, dass durchaus auch Eigentümer einer Wohnung einen Anspruch auf die Förderung haben sollten, weil diese oftmals nicht ohne weiteres eine eigene PV-Anlage auf dem Dach installieren könnten. Diese Sichtweise fand im Ausschuss Zustimmung, so dass der Ausschussvorsitzende folgenden Beschluss zur Abstimmung stellte: