Sitzung: 13.09.2022 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 20/024/2022
Beschlussempfehlung:
- Für Mieter und Eigentümer einer Wohnung wird ein einmaliger nicht
rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 200 € als Festbetrag für die
Installation einer persönlich und privat genutzten Balkon-PV-Anlage
(Stecker-Solar-Gerät) mit einer maximalen Leistung von 600 Watt gewährt.
- Für die Bezuschussung wird ein jährlicher Fördertopf in Höhe von
zunächst 20.000 € eingerichtet.
- Die Förderung wird durch eine zu erarbeitende Richtlinie
abgesichert und beschlossen.
Sachverhalt:
Die Gruppe SPD / Bündnis 90 Die Grünen
beantragte mit Schreiben vom 28.7.2022, den Kauf von privat genutztem
Balkon–PV-Anlagen („Stecker-Solaranlagen“) durch die Stadt Lohne fördern zu
lassen. Hierfür solle ein jährlicher Fördertopf von 20.000 € eingerichtet
werden. Eine entsprechende Förderrichtlinie sei vom Rat zu beschließen. Der
Antrag ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Stecker-Solaranlagen können mit
verhältnismäßig geringem Installationsaufwand von Mietern und Eigentümern an
geeigneten Häusern angebracht werden, um selbst Strom zu erzeugen und somit die
Abhängigkeit vom Netzbetreiber zu vermindern. Unter optimalen Bedingungen
können bei der Installation eines Moduls mit maximal 600 W (maximal zulässig
nach den einschlägigen VDE-Normen) ungefähr 520 kWh im Jahr erzeugt werden. Die
EWE Netz GmbH hat auf Anfrage darauf hingewiesen, dass seitens der
Interessenten gewisse Anforderungen einzuhalten sind.
Beratungsverlauf:
Nachdem eine Sprecherin der Gruppe SPD /
Bündnis 90 Die Grünen den Antrag vorgetragen hatte, teilte Bürgermeisterin Dr.
Voet mit, dass der Antrag verwaltungsseitig unterstützt werde, sofern der
Anspruch auf Mieter einer Mietwohnung ausgerichtet wird. Ein Ausschussmitglied
warf die Frage auf, wer eine dauerhafte Nutzung der Geräte für z. B. 5 oder 10
Jahre garantiere oder wie ausgeschlossen werden soll, dass die Anlagen nicht
weiterverkauft werden. Mehrere Ausschussmitglieder meinten, dass durchaus auch
Eigentümer einer Wohnung einen Anspruch auf die Förderung haben sollten, weil
diese oftmals nicht ohne weiteres eine eigene PV-Anlage auf dem Dach
installieren könnten. Diese Sichtweise fand im Ausschuss Zustimmung, so dass
der Ausschussvorsitzende folgenden Beschluss zur Abstimmung stellte: