Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 2

Beschlussvorschlag:

 

Die Kreisvolkshochschule Vechta e.V., Lindenstraße 49, Lohne, erhält in den Jahren 2022 – 2024 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 13.000 €.

 


Sachverhalt:

 

Von 1986 bis zum Jahr 2003 erhielt das Kreisbildungswerk Vechta mit damaligem Verwaltungssitz in Lohne (Schulstraße 8) einen jährlichen Zuschuss zur Erwachsenenbildungsarbeit, zuletzt in Höhe von 13.000 €. Im Rahmen des 2004 erfolgten Kaufs des Gebäudes Lindenstraße 49 wurde als Teil der Kaufpreiszahlung vereinbart, für einen Zeitraum von 15 Jahren die Zuschusszahlung auszusetzen. In der Zwischenzeit fusionierte das Kreisbildungswerk Vechta e.V. mit der Volkshochschule Vechta e.V. zur „Kreisvolkshochschule Vechta e.V.“ (KVHS), mit Sitzen in Lohne (Lindenstraße 49) und in Vechta (Bahnhofstraße 2). Nach Ablauf der o.g. 15 Jahre gewährte die Stadt Lohne der KVHS Vechta für 2020 und 2021 einen laufenden Zuschuss in Höhe von 8.000 € p.a. (beantragt hatte die KVHS die Wiederaufnahme des Zuschusses in der bis 2003 gezahlten Höhe von 13.000 € p.a.).

 

Wegen der engen Abstimmung der Fortbildungsprogramme mit dem Ludgerus-Werk Lohne hält die KVHS derzeit in Lohne nur noch in sehr geringem Umfang Angebote der allgemeinen Erwachsenenbildung vor. Fast alle allgemeinen Veranstaltungen der KVHS wurden in Vechta oder Visbek angeboten. Schwerpunkte des noch in Lohne durchgeführten Unterrichts sind daher Integrationskurse für das BAMF sowie Angebote für den nachträglichen Haupt- und Realschulabschluss. Der Fokus liegt somit auf der Bildung für benachteiligte Gruppen. Hinzu kommen noch einige Kurse im Bereich der beruflichen Weiterbildung.

 

Mit Antrag vom 27.07.2022 beantragt die KVHS die Zahlung eines laufenden jährlichen Zuschusses in Höhe von 13.000 €.

 

Der Landkreis Vechta bezuschusst mit 37.000 € p.a. die Arbeit der KVHS. Die Stadt Vechta hat im Jahr 2021 ihre Förderung der KVHS von 66.000 auf 99.000 € pro Jahr erhöht. Die Gemeinde Visbek zahlt einen jährlichen Zuschuss von 17.500 €, der wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie befristet für die beiden Jahre 2022 und 2023 auf 25.000 € p.a. erhöht wird.

 

Beratungsverlauf:

 

Der Antrag wurde verwaltungsseitig vorgestellt. In einem Wortbeitrag wurde hinterfragt, ob nicht die Gefahr besteht, dass Doppelstrukturen gefördert werden. Andere Ausschussmitglieder wiesen auf das wertvolle Angebot der Kreisvolkshochschule zur Erlangung von nachträglichen Schulabschlüssen hin. Der Ausschussvorsitzende stellte danach den Beschlussvorschlag zur Abstimmung: