Sitzung: 13.09.2022 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 20/028/2022
Beschlussempfehlung:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2022 wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
Sachverhalt:
Erhebliche Veränderungen der im Haushaltsplan veranschlagten Erträge / Einzahlungen und Aufwendungen / Auszahlungen werden auch im Haushaltsjahr 2022 durch den Erlass einer Nachtragssatzung beregelt. Dies betrifft vor allem gemäß § 6 der Haushaltssatzung Mehraufwendungen von mehr als 10.000 € je Budget.
Nach dem vorgelegten Entwurf erhöhen sich im Ergebnishaushalt die ordentlichen Erträge von 51.620.500 € auf 57.707.500 € (+ 5.124.000 €). Dies liegt hauptsächlich an Veränderungen bei einzelnen Steuerarten und Zuweisungen, die aufgrund der Entwicklung im Haushaltsjahr erwartet werden:
· Erhöhung der eingeplanten Gewerbesteuereinnahmen um 5,3 Mio. € auf 27,0 Mio. €
· Erhöhung der Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um 0,48 Mio. € auf 13,7 Mio. €
· Erhöhung der Einnahmen aus dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um 0,1 Mio. € auf 3,186 Mio. €
Die Gesamtsumme der geplanten Aufwendungen steigt von 49.854.700 € auf 50.817.700 € (+ 519.000 €). Ursächlich hierfür sind vor allem die erhöhte Gewerbesteuerumlage sowie steigende Energie- und Bauunterhaltungskosten.
Der Ergebnishaushalt weist im Nachtrag 2022 einen planmäßigen Überschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 6.889.800 € aus (bisher: 1.765.800 €, Verbesserung = 5.124.000 €). Mit Einbeziehung der Ansätze für das außerordentliche Ergebnis beträgt der Überschuss 7.489.800 €.
Die Auszahlungen für Investitionstätigkeit steigen im Planentwurf von 28.382.000 € auf 32.011.000 € (+ 3.629.000 €). Hauptursache hierfür sind höhere Einplanungen für den städtischen Grunderwerb für Wohn- und Gewerbeflächen.
Der Gesamtbetrag der planmäßigen Einzahlungen erhöht sich von 64.879.500 € auf 67.501.500 € (+ 2.622.000 €), der Gesamtbetrag der geplanten Auszahlungen von 74.135.700 € auf 78.717.700 € (+ 4.582.000 €). Das Finanzmitteldefizit des Haushaltsjahres beträgt somit 11.216.200 € (+1.960.000 €).
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-Fördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird nicht verändert.
Der Gesamtbetrag der im Jahr 2022 möglichen Verpflichtungsermächtigungen (investive Vorbelastung künftiger Haushaltsjahre) erhöht sich von bisher 7.740.000 € um 5.236.000 € auf 12.976.000 €. Folgende Sachverhalte werden hierdurch im Nachtrag geregelt:
Inv.-Nr. 21/006 FW-Gerätehaus Lohne + 700.000 €
Inv.-Nr. 21/045 Umbau Soccerarena / Basketballplatz 110.000 €
Inv.-Nr. 22/004 Modernisierung Grundschule Kroge 520.000 €
Inv.-Nr. 22/006 Sanierung Nichtschwimmerbecken Waldbad 1.260.000 €
Inv.-Nr. 22/012 Sanierung Schützenhalle Märschendorf 190.000 €
Inv.-Nr. 22/017 PV-Anlage Lohneum 320.000 €
Inv.-Nr. 22/020 Franziskusschule Werkraum 400.000 €
Inv.-Nr. 22/028 Zuschuss zum Umbau Kita St. Michael 1.000.000 €
Inv.-Nr. 22/031 Sanierung und Erweiterung WC-Anlage Kettelerschule 320.000 €
Inv.-Nr. 22/032 PV-Anlage Parkhaus Franziskusstraße 330.000 €
Inv.-Nr. 22/033 Zuschuss Anbau MHD-Dienststelle 36.000 €
Inv.-Nr. 22/034 Kita St. Katharina, klimatische Anpassung 50.000 €
Für das in naher Zukunft eröffnende Parkhaus Vogtstraße wird zur besseren Abgrenzung formell ein eigener Kostenträger gebildet.
Wesentliche Veränderungen von Haushaltsansätzen sind im Vorbericht erläutert.
Beratungsverlauf:
Stadtkämmerer
Theder erläuterte die Vorlage und nannte die Eckdaten des Nachtragshaushaltes.
Mit Blick auf die in der Vorlage genannten Investitionen teilte er mit, dass bei
den aktuellen Projekten noch Baukostensteigerungen hinzukommen können. Außerdem
belasten die Kosten für Grunderwerb die Liquidität der Stadt Lohne. Auf
Nachfrage bestätigte Herr Theder, dass bisher noch keine Kredite aufgenommen
werden mussten. Eine weitere Anfrage bezog sich auf die Anschaffung der neuen
Weihnachtsbeleuchtung für die Innenstadt und die geplanten Anschaffungen von raumlufttechnischen
Anlagen (RLT-Anlagen). Verwaltungsseitig wurde mitgeteilt, dass die
Ergänzungsanschaffung zur LED-Weihnachtsbeleuchtung ausgeschrieben wird, um die
90%-ige Förderung zu sichern. Voraussichtlich werde die Weihnachtsbeleuchtung
in diesem Winter aber wohl nicht in voller Pracht eingesetzt. Zu geplanten
Anschaffungen von RLT-Anlagen, wurde verwaltungsseitig auf die Beschlussfassung
verwiesen, diese nicht anzuschaffen, was angesichts der weiterhin schwierigen
Marktlage auch richtig erscheine.