Sitzung: 13.09.2022 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 20/029/2022
Beschlussempfehlung:
Das
Ludgerus-Werk e.V. Lohne erhält ab dem 01.01.2023 einen jährlichen Zuschuss in
Höhe von 210.000 €. Ab der Übernahme der Geschäftsführung durch einen
hauptamtlichen Geschäftsführer mit mindestens 25 Stunden / Woche steigt der
Zuschuss auf jährlich 250.000 €.
Sachverhalt:
Das Ludgerus-Werk ist seit Jahrzehnten in Lohne ein anerkannter Träger der Erwachsenenbildung. Es ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für katholische Erwachsenenbildung im Offizialatsbezirk Oldenburg und Mitglied der Katholischen Erwachsenenbildung (KEB) im Lande Niedersachsen. Das Ludgerus-Werk unterhält die Volkshochschule und die Familienbildungsstätte und kooperiert eng mit den anderen Bildungsträgern der Umgebung, speziell mit der KVHS Vechta. Typisch für das Kursangebot von Volkshochschulen sind Themenbereiche wie Politik/Gesellschaft/Umwelt, Arbeit und Beruf, Sprachen (Fremdsprachen, Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, Alphabetisierung), Multimedia / EDV oder Schulabschlüsse. Zum Programmspektrum von Familienbildungsstätten gehören traditionell geburts- und familienvorbereitende Kurse, Eltern-Kind-Angebote, pädagogisch-psychologische Vorträge und Kurse, Kreativ- und Freizeitangebote, Gesundheitskurse und Ernährungskurse, aber auch Selbsthilfeangebote, Angebote zur Qualifizierung von Frauen, Angebote aus den Bereichen Kunst und Gesellschaft sowie personenorientierte und interkulturelle Bildung (Quelle: Wikipedia). Bezüglich der konkreten Betätigungsfelder in Lohne (u.a. Weiterbildung bei EDV- und Sprachkenntnissen, Gesundheits- und Kochkursen, berufsbezogenen Fortbildungen, Durchführung einer überbetrieblichen Ausbildung) wird auf die anliegende Beschreibung des Antrags und die Darstellung des Kursprogramms im Internet unter https://www.ludgerus-werk.de/ verwiesen.
Die Stadt Lohne fördert die
Arbeit des Ludgerus-Werks seit 1996 mit einem gleichbleibenden Festbetrag von 170.000 Euro pro Jahr. Davon entfielen auf
die Volkshochschule 100.000 € und auf die Familienbildungsstätte 70.000 €.
Mit
Antrag vom 16.08.2022 beantragt das Ludgerus-Werk e.V. eine Erhöhung des
jährlichen Zuschusses um 80.000 € auf 250.000 € (Volkshochschule 150.000 € /
Familienbildungsstätte 100.000.€). Es verweist darauf, dass stark erhöhte
Kosten für die Unterhaltung, Bewirtschaftung und Energieversorgung der Gebäude
sowie für externe EDV-Betreuung und eigene Personalkosten anfallen, ohne dass
nennenswerte Mehrerträge erzielbar seien. Außerdem werde der bisherige
ehrenamtliche Geschäftsführer der Einrichtung in absehbarer Zeit durch eine
hauptamtliche Geschäftsführung ersetzt werden. Dadurch werde der finanzielle
Spielraum stark eingeengt. Während nach Aussage des Antragstellers 2021 noch
ein Überschuss von 35.000 € erzielt wurde, werde angesichts der absehbaren
Ausgabesteigerungen ohne eine Zuschusserhöhung ein Defizit unvermeidbar sein.
Das Ergebnis des 1. Halbjahres 2022 sei schon stark negativ. Der Gesamtumsatz
des Ludgerus-Werks liegt bei ca. 2,8 Mio. € pro Jahr. Ein städtischer Zuschuss
von 250.000 € würde ca. 9 % der jährlichen Gesamtausgaben der
Weiterbildungseinrichtung bedeuten. Hierin nicht enthalten ist der jährliche
städtische Zuschuss von derzeit 60.000 € für den Betrieb des Seniorentreffpunktes
und der Freiwilligenagentur.
Setzt
man die möglichen Mehrkosten für eine hauptamtliche Geschäftsführung mit 40.000
€ pro Jahr an, so beträgt die restliche Zuschusserhöhung 40.000 € (ca.
24 %), nach 26 Jahren ohne eine Anpassung. Die Anfrage nach einer
Zuschusserhöhung erscheint grundsätzlich aus Sicht der Stadtverwaltung
nachvollziehbar. Da andererseits ein größerer Teil der in den Raum gestellten
Mehrkosten erst mit der tatsächlichen Einstellung eines hauptamtlichen
Geschäftsführers anfällt, erscheint es sachgerecht, auch dann erst die
Förderung tatsächlich in dem beantragten Umfang auszuweiten.
Beratungsverlauf:
Stadtkämmerer Theder erläuterte die Vorlage. Ausschussmitglied Norbert Hinzke nahm an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.