Sitzung: 13.09.2022 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 20/030/2022
Beschlussvorschlag:
a) Der SV Amasya Spor Lohne e. V. erhält für die Sanierung der Sanitäranlagen in seinem Stadion am Amasyaweg entsprechend der Sportförderrichtlinie der Stadt Lohne einen Zuschuss in Höhe von 75 % der nachgewiesenen Gesamtkosten, maximal jedoch in Höhe von 15.244 €.
b) Der SV Amasya Spor Lohne e. V. erhält für die Anschaffung eines Mähroboters für seinem Stadion am Amasyaweg entsprechend der Sportförderrichtlinie der Stadt Lohne einen Zuschuss in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Gesamtkosten, maximal jedoch in Höhe von 10.375 €.
Sachverhalt:
1. Sanierung der Umkleidekabinen
Der SV Amasya Spor Lohne e.V. beantragt in einer Mail vom 13.07.2022 entsprechend der Sportförderrichtlinie der Stadt Lohne einen Zuschuss zur Sanierung der inzwischen über 20 Jahre alten Sanitäranlagen. Anlass seien die steigenden Reparaturkosten, aber auch der Zweck der Wasser- und Energieeinsparung.
Nach dem vorgelegten Angebot (Stand Juni 2022) ist für die Durchführung von Kosten in Höhe von ca. 20.326 € auszugehen. Auf jederzeit mögliche Preisanpassungen wurde im Angebot hingewiesen.
2. Anschaffung eines
Großflächenmähroboters
Der SV Amasya Spor
Lohne e.V. reichte im Juli 2022 einen Antrag auf Bezuschussung der Anschaffung
eines Großflächenmähroboters ein. Die Anschaffungskosten belaufen sich laut
Angebot auf 20.750 €.
Gemäß § 4 der städtischen
Sportförderrichtlinie können Sportvereinen für den Neubau, die Erweiterung, die
Sanierung und die damit in Zusammenhang stehende Ausstattung Zuschüsse gewährt
werden. Sanierungsmaßnahmen
sind nur dann förderungsfähig, wenn sie über den gewöhnlichen
Unterhaltungsaufwand hinausgehen
Laut § 5 der Richtlinie beträgt der Zuschuss
für notwendige
Sanierungsmaßnahmen an stadteigenen bzw. langfristig gepachteten Sportanlagen
bei den dort genannten Vereinen (u.a. Amasya Spor) 75 %.
Anschaffungen von Ausstattungsgegenständen, die nicht in Zusammenhang
mit einem Bauvorhaben stehen, werden bei vorstehend aufgeführten Vereinen mit
50 % der nachgewiesenen Kosten bezuschusst.