Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

a)    Der SV Amasya Spor Lohne e. V. erhält für die Sanierung der Sanitäranlagen in seinem Stadion am Amasyaweg entsprechend der Sportförderrichtlinie der Stadt Lohne einen Zuschuss in Höhe von 75 % der nachgewiesenen Gesamtkosten, maximal jedoch in Höhe von 15.244 €.

b)    Der SV Amasya Spor Lohne e. V. erhält für die Anschaffung eines Mähroboters für seinem Stadion am Amasyaweg entsprechend der Sportförderrichtlinie der Stadt Lohne einen Zuschuss in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Gesamtkosten, maximal jedoch in Höhe von 10.375 €.

 

 


Sachverhalt:

 

1. Sanierung der Umkleidekabinen

Der SV Amasya Spor Lohne e.V. beantragt in einer Mail vom 13.07.2022 entsprechend der Sportförderrichtlinie der Stadt Lohne einen Zuschuss zur Sanierung der inzwischen über 20 Jahre alten Sanitäranlagen. Anlass seien die steigenden Reparaturkosten, aber auch der Zweck der Wasser- und Energieeinsparung.

Nach dem vorgelegten Angebot (Stand Juni 2022)  ist für die Durchführung von Kosten in Höhe von ca. 20.326 € auszugehen. Auf jederzeit mögliche Preisanpassungen wurde im Angebot hingewiesen.

 

2. Anschaffung eines Großflächenmähroboters

Der SV Amasya Spor Lohne e.V. reichte im Juli 2022 einen Antrag auf Bezuschussung der Anschaffung eines Großflächenmähroboters ein. Die Anschaffungskosten belaufen sich laut Angebot auf 20.750 €.

 

Gemäß § 4 der städtischen Sportförderrichtlinie können Sportvereinen für den Neubau, die Erweiterung, die Sanierung und die damit in Zusammenhang stehende Ausstattung Zuschüsse gewährt werden. Sanierungsmaßnahmen sind nur dann förderungsfähig, wenn sie über den gewöhnlichen Unterhaltungsaufwand hinausgehen

Laut § 5 der Richtlinie beträgt der Zuschuss für notwendige Sanierungsmaßnahmen an stadteigenen bzw. langfristig gepachteten Sportanlagen bei den dort genannten Vereinen (u.a. Amasya Spor) 75 %.

Anschaffungen von Ausstattungsgegenständen, die nicht in Zusammenhang mit einem Bauvorhaben stehen, werden bei vorstehend aufgeführten Vereinen mit 50 % der nachgewiesenen Kosten bezuschusst.