Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

1. Die anliegende Entgeltordnung für die Nutzung des Parkhauses Vogtstraße wird beschlossen.

 

2. Der Verwaltungsausschuss und die Verwaltung werden ermächtigt, in besonderen Fällen ergänzende oder abweichende Tarife festsetzen zu dürfen. Grundlegende Änderungen der Tarifstruktur bedürfen einer Beschlussfassung durch den Rat.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Lohne errichtet in der Vogtstraße ein Parkhaus mit insgesamt 97 Stellplätzen, das im Herbst 2022 eröffnet und danach kostenpflichtig von der Stadt Lohne betrieben werden soll. Der Bau des Parkhauses wird wesentlich durch Städtebaufördermittel gefördert.

 

Für die öffentliche Bereitstellung von Stellplätzen ist eine Entgeltordnung notwendig, die gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 8 NKomVG vom Rat zu beschließen ist.

 

Das Parkhaus ist mit einer Einfahrt- und einer Ausfahrtschranke sowie einem Rolltor versehen. Vorgesehen ist derzeit, dass das Parkhaus an allen Wochentagen zur Einfahrt geöffnet ist. Eine Zufahrt sollte für die Öffentlichkeit zeitlich im Zeitraum von ca. 6 – 22 Uhr möglich sein, an Wochenenden (freitags / samstags) ggfls. auch etwas länger. Technisch wird gewährleistet, dass Parkscheininhaber auch dann das Parkhaus zu Fuß betreten und es mit ihrem Fahrzeug verlassen können, wenn das Rolltor geschlossen ist, so wie es auch beim Franziskus-Parkhaus sichergestellt ist. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Nutzung der Tiefgarage der Liegenschaft „Nyhuis“ nur über die städtische Tiefgarage möglich ist („Parkhaus-im-Parkhaus“-System).

 

Laut dem Entwurf der Entgeltordnung soll die Nutzung des Parkhauses in den ersten zwei Stunden kostenfrei bleiben. Ziel ist, dass Besucher der Innenstadt diesen Zeitraum für den Aufenthalt in Handels- und Dienstleistungsbetrieben, Gaststätten und Gemeinbedarfseinrichtungen ohne einen besonderen Zeitdruck nutzen können. Nach diesem Zeitraum wird jede angefangene Stunde mit 1,00 € berechnet. Die Regelung der Höchstsätze für längeres Parken entspricht derjenigen des Franziskus-Parkhauses. Im Rahmen des Verkaufs der Liegenschaft „Nyhuis“ wurde mit dem Käufer befristet die Möglichkeit vereinbart, dass dieser mehrere Stellplätze für Mieter der dortigen Wohn- und Gewerbeeinheiten anmieten kann. Um die Fluktuation zu steigern und so wenig Parkplätze wie möglich dauerhaft besetzt zu halten, sollen keine weiteren Dauerparkplätze vergeben werden.

 

Beratungsverlauf:

 

Im Ausschuss bestand kein Beratungsbedarf.