Sitzung: 13.09.2022 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 20/032/2022
Beschlussempfehlung:
1. Die anliegende Entgeltordnung
für die Nutzung des Parkhauses Vogtstraße wird beschlossen.
2. Der Verwaltungsausschuss und
die Verwaltung werden ermächtigt, in besonderen Fällen ergänzende oder
abweichende Tarife festsetzen zu dürfen. Grundlegende Änderungen der
Tarifstruktur bedürfen einer Beschlussfassung durch den Rat.
Sachverhalt:
Die Stadt Lohne errichtet in der
Vogtstraße ein Parkhaus mit insgesamt 97 Stellplätzen, das im Herbst 2022 eröffnet
und danach kostenpflichtig von der Stadt Lohne betrieben werden soll. Der Bau
des Parkhauses wird wesentlich durch Städtebaufördermittel gefördert.
Für die öffentliche Bereitstellung
von Stellplätzen ist eine Entgeltordnung notwendig, die gemäß § 58 Abs. 1
Nr. 8 NKomVG vom Rat zu beschließen ist.
Das Parkhaus ist mit einer
Einfahrt- und einer Ausfahrtschranke sowie einem Rolltor versehen. Vorgesehen
ist derzeit, dass das Parkhaus an allen Wochentagen zur Einfahrt geöffnet ist.
Eine Zufahrt sollte für die Öffentlichkeit zeitlich im Zeitraum von ca. 6 – 22
Uhr möglich sein, an Wochenenden (freitags / samstags) ggfls. auch etwas
länger. Technisch wird gewährleistet, dass Parkscheininhaber auch dann das
Parkhaus zu Fuß betreten und es mit ihrem Fahrzeug verlassen können, wenn das
Rolltor geschlossen ist, so wie es auch beim Franziskus-Parkhaus sichergestellt
ist. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Nutzung der Tiefgarage der
Liegenschaft „Nyhuis“ nur über die städtische Tiefgarage möglich ist
(„Parkhaus-im-Parkhaus“-System).
Laut dem Entwurf der
Entgeltordnung soll die Nutzung des Parkhauses in den ersten zwei Stunden kostenfrei
bleiben. Ziel ist, dass Besucher der Innenstadt diesen Zeitraum für den
Aufenthalt in Handels- und Dienstleistungsbetrieben, Gaststätten und
Gemeinbedarfseinrichtungen ohne einen besonderen Zeitdruck nutzen können. Nach
diesem Zeitraum wird jede angefangene Stunde mit 1,00 € berechnet. Die Regelung
der Höchstsätze für längeres Parken entspricht derjenigen des
Franziskus-Parkhauses. Im Rahmen des Verkaufs der Liegenschaft „Nyhuis“ wurde
mit dem Käufer befristet die Möglichkeit vereinbart, dass dieser mehrere Stellplätze
für Mieter der dortigen Wohn- und Gewerbeeinheiten anmieten kann. Um die
Fluktuation zu steigern und so wenig Parkplätze wie möglich dauerhaft besetzt
zu halten, sollen keine weiteren Dauerparkplätze vergeben werden.
Beratungsverlauf:
Im Ausschuss bestand kein Beratungsbedarf.