Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschlussvorschlag:

 

Ganztagsgruppen in Krippen und 5-Stunden-Gruppen in den Kindertagesstätten können nach Bedarf eingerichtet werden.


Sachverhalt:

 

Nach dem Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) soll die Qualität der Förderung in Kindertagesstätten durch geeignete Maßnahmen sichergestellt und weiterentwickelt werden. Eine Maßnahme ist die Vorhaltung eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes, das eine qualifizierte Arbeit nach dem Bildungsplan möglich macht.

Sowohl bei den Krippen- als auch bei den Kindergartenkindern zeigt es sich, dass die regulären Öffnungszeiten von vier (bzw. sechs) Stunden nicht ausreichen und von den Eltern Sonderöffnungszeiten in Anspruch genommen werden müssen. In Lohne kommen zurzeit rund 130 Kinder vor dem eigentlichen Gruppenangebot zur Betreuung und rund 290 Kinder bleiben anschließend. Während der Sonderöffnungszeiten werden Kinder verschiedener Gruppen zusammengefasst und aufgrund der unterschiedlichen Komm- und Gehzeiten im Wesentlichen nur betreut. Eine qualifizierte Arbeit nach dem Bildungsplan ist in dieser Zeit noch nicht bzw. nicht mehr möglich.

Die Kinderkrippe „Die kleinen Strolche e.V.“ möchte in einer Gruppe ein Ganztagsangebot unterbreiten; je nach Bedarf also ein tägliches Betreuungsangebot von mehr als sechs Stunden. Dieses erste Ganztagsangebot im Krippenbereich würde momentan mindestens von sieben Kindern für sieben Stunden in Anspruch genommen.

In den anderen Kindertagesstätten wären nach Auskunft verschiedener Kindergartenleiterinnen generell 5-Stunden-Gruppen sinnvoll, um die zusätzliche Zeit auch für Bildungsarbeit zu nutzen und die Arbeit in den Gruppen über fünf Stunden zu strukturieren. Die längeren Zeiten stehen jedoch nicht ohne weiteres in Einklang mit einer notwendigen Betreuungszeit. Daher sollten zunächst je nach Bedarf und zum Abbau von Sonderöffnungszeiten Gruppen mit einer fünfstündigen Öffnungszeit angeboten werden.

Unter Berücksichtigung einer Jahreswochenstunden-Pauschale von zurzeit 1.081,-- Euro und einer Finanzhilfe von 43 % (Krippe) bzw. 20 % errechnet sich für eine Betreuungskraft pro Stunde ein jährlicher Nettoaufwand von 616,17 Euro bzw. 864,80 Euro; bei fünf Stunden pro Woche ist es dann ein jährlicher Aufwand von 3.080,85 Euro bzw. 4.324,00 Euro.
Der Elternbeitrag erhöht sich monatlich pro Kind in den Krippen um mindestens 24 Euro und im Kindergarten um mindestens 18 Euro. Die Einnahmen belaufen sich dann pro Jahr bei 15 Kindern in der Krippe auf 4.320,00 Euro und bei 25 Kindern im Kindergarten auf 5.400,00 Euro. Damit können bei voll ausgelasteten Gruppen offensichtlich sowohl die Personal- als auch die Sachkosten (Strom, Heizung, Material usw.) abgedeckt werden, so dass voraussichtlich keine oder zumindest keine nennenswerten Zuschüsse erforderlich sind.

Die bedarfsgerechte Anpassung der Betreuungsangebote hat vorerst kaum Auswirkungen auf die Abrechnung der Kosten, weil die Kosten bereits im Zusammenhang mit den Sonderöffnungszeiten anfallen und abgerechnet werden.

 

Beratungsverlauf:

 

Auf Nachfrage wurde deutlich gemacht, dass die Gruppen je nach Bedarf eingerichtet und belegt werden und die Sammelgruppen nicht komplett wegfallen. Im Übrigen wurde festgestellt, dass sich das Anmeldeverhalten der Eltern möglicherweise verändern wird, die Einrichtung von 5-Stunden-Gruppen aber nicht zu leeren 4-Stunden-Gruppen führen wird.