Sitzung: 07.10.2010 Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 51/042/2010
Beschlussvorschlag:
Ganztagsgruppen in Krippen und 5-Stunden-Gruppen in den Kindertagesstätten können nach Bedarf eingerichtet werden.
Sachverhalt:
Nach dem Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) soll die
Qualität der Förderung in Kindertagesstätten durch geeignete Maßnahmen
sichergestellt und weiterentwickelt werden. Eine Maßnahme ist die Vorhaltung
eines bedarfsgerechten Betreuungsangebotes, das eine qualifizierte Arbeit nach
dem Bildungsplan möglich macht.
Sowohl bei den Krippen- als auch bei den Kindergartenkindern zeigt es sich,
dass die regulären Öffnungszeiten von vier (bzw. sechs) Stunden nicht
ausreichen und von den Eltern Sonderöffnungszeiten in Anspruch genommen werden
müssen. In Lohne kommen zurzeit rund 130 Kinder vor dem eigentlichen
Gruppenangebot zur Betreuung und rund 290 Kinder bleiben anschließend. Während
der Sonderöffnungszeiten werden Kinder verschiedener Gruppen zusammengefasst und
aufgrund der unterschiedlichen Komm- und Gehzeiten im Wesentlichen nur betreut.
Eine qualifizierte Arbeit nach dem Bildungsplan ist in dieser Zeit noch nicht bzw.
nicht mehr möglich.
Die Kinderkrippe „Die kleinen Strolche e.V.“ möchte in einer Gruppe ein
Ganztagsangebot unterbreiten; je nach Bedarf also ein tägliches Betreuungsangebot
von mehr als sechs Stunden. Dieses erste Ganztagsangebot im Krippenbereich
würde momentan mindestens von sieben Kindern für sieben Stunden in Anspruch
genommen.
In den anderen Kindertagesstätten wären nach Auskunft verschiedener
Kindergartenleiterinnen generell 5-Stunden-Gruppen sinnvoll, um die zusätzliche
Zeit auch für Bildungsarbeit zu nutzen und die Arbeit in den Gruppen über fünf
Stunden zu strukturieren. Die längeren Zeiten stehen jedoch nicht ohne weiteres
in Einklang mit einer notwendigen Betreuungszeit. Daher sollten zunächst je
nach Bedarf und zum Abbau von Sonderöffnungszeiten Gruppen mit einer fünfstündigen
Öffnungszeit angeboten werden.
Unter Berücksichtigung einer Jahreswochenstunden-Pauschale von zurzeit 1.081,--
Euro und einer Finanzhilfe von 43 % (Krippe) bzw. 20 % errechnet sich für eine
Betreuungskraft pro Stunde ein jährlicher Nettoaufwand von 616,17 Euro bzw.
864,80 Euro; bei fünf Stunden pro Woche ist es dann ein jährlicher Aufwand von
3.080,85 Euro bzw. 4.324,00 Euro.
Der Elternbeitrag erhöht sich monatlich pro Kind in den Krippen um mindestens
24 Euro und im Kindergarten um mindestens 18 Euro. Die Einnahmen belaufen sich
dann pro Jahr bei 15 Kindern in der Krippe auf 4.320,00 Euro und bei 25 Kindern
im Kindergarten auf 5.400,00 Euro. Damit können bei voll ausgelasteten Gruppen offensichtlich
sowohl die Personal- als auch die Sachkosten (Strom, Heizung, Material usw.)
abgedeckt werden, so dass voraussichtlich keine oder zumindest keine
nennenswerten Zuschüsse erforderlich sind.
Die bedarfsgerechte Anpassung der Betreuungsangebote hat vorerst kaum
Auswirkungen auf die Abrechnung der Kosten, weil die Kosten bereits im
Zusammenhang mit den Sonderöffnungszeiten anfallen und abgerechnet werden.
Beratungsverlauf:
Auf Nachfrage wurde deutlich gemacht, dass die Gruppen je nach Bedarf eingerichtet und belegt werden und die Sammelgruppen nicht komplett wegfallen. Im Übrigen wurde festgestellt, dass sich das Anmeldeverhalten der Eltern möglicherweise verändern wird, die Einrichtung von 5-Stunden-Gruppen aber nicht zu leeren 4-Stunden-Gruppen führen wird.