Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussempfehlung:

 

Der Reit- und Fahrverein Lohne e.V. erhält für die im Antrag vom 31.08.2022 genannten Maßnahmen (Ziffer 1,2,3 und 5) einen Zuschuss gemäß der städtischen Sportförderrichtlinie.

 


Sachverhalt:

 

Der Reit- und Fahrverein Lohne e.V. (RFV) beantragt mit Schreiben vom 31.08.2022 die Gewährung eines Zuschusses für mehrere Maßnahmen / Anschaffungen im Bereich der Reithalle in Bokern.

 

1. Einbau einer Beregnungsanlage zur Bewässerung des Hallenbodens

 

Nach der 2022 erfolgten Sanierung des Bodens in der Reithalle besitzt dieser sehr gute Fähigkeiten. Damit diese erhalten bleiben, ist eine regelmäßige Beregnung erforderlich. Vor der

2016/2017 durchgeführten Dachsanierung war eine Beregnungsanlage in der Halle vorhanden (wenn auch zuletzt defekt), die im Rahmen der Dacharbeiten deinstalliert wurde. Der RFV sieht große Vorteile in einer Beregnungsanlage, da das dauernde Befahren mit einem Trecker mit Wassertank gerade wieder zur Verdichtung führt, weniger effektiv ist und mehr Personal bindet. Bei einer (laut Planung einfach gehaltenen) Beregnungsanlage bleibt der Boden dauerhaft intakt. Nach dem vorgelegten Angebot ist für die Durchführung von Kosten in Höhe von 15.470 € auszugehen.

 

2. Anschaffung eines Treckers

 

Der vom RFV genutzte Trecker ist nach Angaben des Vereins stark abgängig. Der Verein reicht daher einen Antrag auf Bezuschussung der Anschaffung eines neuen Treckers ein. Einzelheiten gehen aus dem Antragsschreiben hervor. Die Kosten werden mit ca. 42.126 € benannt.

 

Außerdem sind im Zuschussantrag noch folgende Investitionen benannt, für die der Verein eine Bezuschussung nach der Sportförderrichtlinie beantragt:

 

3. Erneuerung der Heizungsanlage, Kosten ca.                                                         6.146 €

 

4. Erneuerung der Küche, geschätzte Kosten ca.                                                    25.000 €

 

5. Anschaffung einer Industriewaschmaschine                                                         5.766 €

 

Der RFV Lohne erhält im Gegensatz zu anderen mitgliederstarken Lohner Sportvereinen keinen laufenden Zuschuss durch die Stadt Lohne. Nach seinen Angaben könne daher auf die finanzielle Unterstützung bei der Durchführung der o.g. Sanierungs- und Anschaffungsmaßnahmen nicht verzichtet werden. Gemäß § 4 der städtischen Sportförderrichtlinie können Sportvereinen für den Neubau, die Erweiterung, die Sanierung und die damit in Zusammenhang stehende Ausstattung Zuschüsse gewährt werden. Laut § 5 der Richtlinie beträgt der Zuschuss für notwendige Sanierungsmaßnahmen an stadteigenen bzw. langfristig gepachteten Sportanlagen (und auch für Neubauten und die damit in Zusammenhang stehende Ausstattung) bei den dort genannten Vereinen 75 %. Gemäß der Sportförderrichtlinie beträgt der Fördersatz für Anschaffungsgegenstände 50 %.

 

Die Neuausstattung der Kücheneinrichtung zählt nicht zum engeren Kern der Sportförderung. Hierfür sollte eine Förderung nach Ansicht der Stadtverwaltung nur im notwendigen Umfang erfolgen, ggfls. als Pauschalbetrag. Für die Küche wurde derzeit noch kein Angebot eingereicht.

 

Beratungsverlauf:

 

Stadtkämmerer Theder stellte den Antrag des Reit- und Fahrvereins Bokern vor und erläuterte die Situation anhand von Fotos. Bei den Positionen 1,2,3 und 5 bestand grundsätzlich Einigkeit, dass diese Maßnahmen und Anschaffungen gem. der städtischen Sportförderrichtlinie gefördert werden sollen. Demnach wird die Beregnungsanlage und die Heizungsanlage mit 75 % und der Trecker und die Industriewaschmaschine mit 50 % der Kosten gefördert. Bzgl. der Erneuerung der Küche sprachen sich mehrere Ausschussmitglieder aufgrund des fehlenden Angebotes dafür aus, zunächst zwei bis drei Angebote für eine Küche einzuholen und auch die mit dem Einbau einer neuen Küche erforderlichen baulichen Maßnahmen (z. B. Fliesenspiegel, sanitäre Anschlüsse) dabei zu berücksichtigen. Erst wenn hierzu konkrete Angebote vorgelegt werden, kann der Ausschuss über eine Förderung entscheiden. Der Ausschussvorsitzende ließ zunächst über die Bezuschussung der Küche abstimmen:

 

Beschlussempfehlung:

 

Für die Erneuerung der Küche sollen zunächst vom Antragsteller zwei bis drei Vergleichsangebote nebst einer Kostenschätzung für die zusätzlichen Arbeiten eingeholt werden.

 

einstimmig beschlossen

Ja-Stimmen: 14