Sitzung: 13.09.2022 Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Wirtschaftsförderung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 20/034/2022
Beschlussempfehlung:
Der Reit- und Fahrverein Lohne e.V. erhält
für die im Antrag vom 31.08.2022 genannten Maßnahmen (Ziffer 1,2,3 und 5) einen
Zuschuss gemäß der städtischen Sportförderrichtlinie.
Sachverhalt:
Der Reit- und
Fahrverein Lohne e.V. (RFV) beantragt mit Schreiben vom 31.08.2022 die
Gewährung eines Zuschusses für mehrere Maßnahmen / Anschaffungen im Bereich der
Reithalle in Bokern.
1.
Einbau einer Beregnungsanlage zur Bewässerung des Hallenbodens
Nach der 2022 erfolgten Sanierung des Bodens
in der Reithalle besitzt dieser sehr gute Fähigkeiten. Damit diese erhalten
bleiben, ist eine regelmäßige Beregnung erforderlich. Vor der
2016/2017 durchgeführten Dachsanierung war
eine Beregnungsanlage in der Halle vorhanden (wenn auch zuletzt defekt), die im
Rahmen der Dacharbeiten deinstalliert wurde. Der RFV sieht große Vorteile in
einer Beregnungsanlage, da das dauernde Befahren mit einem Trecker mit
Wassertank gerade wieder zur Verdichtung führt, weniger effektiv ist und mehr
Personal bindet. Bei einer (laut Planung einfach gehaltenen) Beregnungsanlage
bleibt der Boden dauerhaft intakt. Nach dem vorgelegten Angebot ist für die
Durchführung von Kosten in Höhe von 15.470
€ auszugehen.
2.
Anschaffung eines Treckers
Der vom RFV
genutzte Trecker ist nach Angaben des Vereins stark abgängig. Der Verein reicht
daher einen Antrag auf Bezuschussung der Anschaffung eines neuen Treckers ein. Einzelheiten gehen
aus dem Antragsschreiben hervor. Die Kosten werden mit ca. 42.126 € benannt.
Außerdem sind im
Zuschussantrag noch folgende Investitionen benannt, für die der Verein eine
Bezuschussung nach der Sportförderrichtlinie beantragt:
3. Erneuerung der Heizungsanlage, Kosten ca. 6.146
€
4. Erneuerung der Küche, geschätzte Kosten
ca. 25.000
€
5. Anschaffung einer Industriewaschmaschine 5.766
€
Der RFV Lohne
erhält im Gegensatz zu anderen mitgliederstarken Lohner Sportvereinen keinen
laufenden Zuschuss durch die Stadt Lohne. Nach seinen Angaben könne daher auf
die finanzielle Unterstützung bei der Durchführung der o.g. Sanierungs- und
Anschaffungsmaßnahmen nicht verzichtet werden. Gemäß § 4 der städtischen
Sportförderrichtlinie können Sportvereinen für den Neubau, die Erweiterung, die
Sanierung und die damit in Zusammenhang stehende Ausstattung Zuschüsse gewährt
werden. Laut § 5 der Richtlinie beträgt der Zuschuss für notwendige Sanierungsmaßnahmen an
stadteigenen bzw. langfristig gepachteten Sportanlagen (und auch für Neubauten
und die damit in Zusammenhang stehende Ausstattung) bei den dort genannten
Vereinen 75 %. Gemäß der Sportförderrichtlinie beträgt der Fördersatz für
Anschaffungsgegenstände 50 %.
Die Neuausstattung
der Kücheneinrichtung zählt nicht zum engeren Kern der Sportförderung. Hierfür
sollte eine Förderung nach Ansicht der Stadtverwaltung nur im notwendigen
Umfang erfolgen, ggfls. als Pauschalbetrag. Für die Küche wurde derzeit noch
kein Angebot eingereicht.
Beratungsverlauf:
Stadtkämmerer Theder stellte den Antrag des Reit- und Fahrvereins Bokern vor und erläuterte die Situation anhand von Fotos. Bei den Positionen 1,2,3 und 5 bestand grundsätzlich Einigkeit, dass diese Maßnahmen und Anschaffungen gem. der städtischen Sportförderrichtlinie gefördert werden sollen. Demnach wird die Beregnungsanlage und die Heizungsanlage mit 75 % und der Trecker und die Industriewaschmaschine mit 50 % der Kosten gefördert. Bzgl. der Erneuerung der Küche sprachen sich mehrere Ausschussmitglieder aufgrund des fehlenden Angebotes dafür aus, zunächst zwei bis drei Angebote für eine Küche einzuholen und auch die mit dem Einbau einer neuen Küche erforderlichen baulichen Maßnahmen (z. B. Fliesenspiegel, sanitäre Anschlüsse) dabei zu berücksichtigen. Erst wenn hierzu konkrete Angebote vorgelegt werden, kann der Ausschuss über eine Förderung entscheiden. Der Ausschussvorsitzende ließ zunächst über die Bezuschussung der Küche abstimmen:
Beschlussempfehlung:
Für die
Erneuerung der Küche sollen zunächst vom Antragsteller zwei bis drei
Vergleichsangebote nebst einer Kostenschätzung für die zusätzlichen Arbeiten
eingeholt werden.
einstimmig
beschlossen
Ja-Stimmen:
14