Sitzung: 07.10.2010 Ausschuss für Jugend, Familie und Senioren
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 51/043/2010
Beschlussvorschlag:
Die Gruppen „Mittagstisch mit pädagogischer Betreuung“ können in Horte bzw. soziale Horte umgewandelt werden. In der Trägerschaft vom Lohner Jugendtreff e.V. können bis zu fünf Horte eingerichtet werden, wenn eine berechtigte Nachfrage gegeben ist
Sachverhalt:
Der Lohner Jugendtreff e.V. bietet seit Jahren eine Schulkindbetreuung als „Hausaufgabenhilfe“ und als „Mittagstisch mit pädagogischer Betreuung“ an. Für diese Angebote wird jährlich ein Defizitausgleich in Höhe von maximal 100.000,-- Euro zur Verfügung gestellt. Im Jahre 2009 wurden davon 78.233,25 Euro in Anspruch genommen.
In den drei Gruppen „Mittagstisch mit pädagogischer Betreuung“ werden Kinder
betreut, die einen erhöhten pädagogischen Betreuungsbedarf haben und die im
Übrigen aus familiären Gründen nach der Schule auch einer allgemeinen Betreuung
und Versorgung bedürfen. Einige Kinder haben einen Anspruch auf Hilfe zur
Erziehung nach dem Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII), so dass der Jugendhilfeträger
(Landkreis Vechta) auch Betreuungskosten übernimmt. Diese Zuwendungen tragen
wesentlich zur Finanzierung des Angebotes bei.
Aufgrund der großen Nachfrage nach Betreuungsplätzen möchte der Lohner
Jugendtreff e.V. für Grundschüler eine weitere Gruppe mit 20 Plätzen
einrichten. Gleichzeitig sollen diese hortähnlichen Gruppen in Horte
umgewandelt werden, so dass dann die für Horte geltenden Regelungen anzuwenden sind
(z.B. räumliche Mindestausstattung, Gruppengröße, Personal). Es kann dann aber die
Finanzhilfe des Landes beantragt werden; und nach Auffassung des Lohner Jugendtreffs
müsste der Betrag für den Defizitausgleich vorerst nicht angehoben werden.
Die Umwandlung der Gruppen in einzelne Horte hätte u.a. folgende Konsequenzen:
Ø Ausweitung der regelmäßigen Betreuungszeit auf täglich vier Stunden
Ø Festsetzung der Elternbeiträge nach der Elternbeitragsordnung
Ø Wahlrecht der Eltern zwischen dem Hort St. Gertrud und den einzelnen Horten in den Grundschulen
Der Jugendhilfeträger prüft zurzeit, für wie viele Kinder
mit einem Anspruch auf Hilfe zur Erziehung ein Platz in den Gruppen empfehlenswert
ist und inwieweit Betreuungskosten übernommen werden können. Sofern zwei bis
vier dieser Kinder in einer Gruppe betreut werden sollen, ist die Größe der
Gruppe von 20 auf 16 Plätze zu reduzieren („sozialer Hort“).
Derzeit ist noch nicht bekannt, wie sich die Umwandlung der Gruppen in Horte
auf die Nachfrage auswirken wird; sie könnte wegen der längeren Betreuungszeit
und der höheren Elternbeiträge zurückgehen. Es muss ggf. auch noch geprüft
werden, ob alle Kinder nach den Kriterien des SGB VIII einen Anspruch auf einen
Betreuungsplatz haben (z.B. Berufstätigkeit der Eltern, soziale Situation).
Seitens des Nds. Kultusministeriums, Referat Tageseinrichtungen und Tagespflege
für Kinder, Fachdienst Oldenburg, gibt es keine grundsätzlichen Bedenken gegen
die Umwandlung der Gruppen in Horte. Jeder Hort wird allerdings als
selbständige Kindertagesstätte gesehen. Herr Eilermann gab jedoch die
Empfehlung, die Gruppen nach und nach umzuwandeln und zunächst mit einer Gruppe
zu beginnen.
Die Personal- und Sachkosten für die Horte sind ohne
weiteres nicht genau zu ermitteln, weil Einzelheiten zum eingesetzten Personal
(z.B. Ausbildung, Dienstjahre) und verschiedene Kosten nicht abschließend
bekannt sind. In einer vorläufigen Kalkulation wurden für eine Gruppe „sozialer
Hort“ Kosten in Höhe von rund 64.000 Euro ermittelt. Diesem Betrag stehen Einnahmen
aus der Finanzhilfe des Landes und aus Elternbeiträgen in Höhe von rund 30.000
Euro entgegen, so dass sich ein Defizit von rund 34.000 Euro errechnet. Das so
berechnete Defizit ist dem Defizit bei den Gruppen „Mittagstisch mit
pädagogischer Betreuung“ ähnlich. Offen ist jedoch, inwieweit das Defizit durch
Zahlungen Dritter gesenkt werden kann (z.B. aus dem Ganztagsbudget der Stegemannschule,
Kostenbeteiligung des Jugendhilfeträgers).
Der bisher festgesetzte Höchstbetrag für den Defizitausgleich soll nicht
verändert werden. Es bleibt allerdings zu bedenken, dass ein „Bedarfsanspruch“
für einen Hortplatz besteht und insofern ein Höchstbetrag für einen
Defizitausgleich kein Grund für die Ablehnung eines Betreuungsplatzes ist.
Die Klärung einzelner Fragen wird voraussichtlich noch einige Zeit dauern. Es ist jedoch grundsätzlich zu entscheiden, ob die Gruppen „Mittagstisch mit pädagogischer Betreuung“ nach und nach in Horte umgewandelt werden sollen und der Lohner Jugendtreff e.V. Träger dieser Horte sein soll.
Bertungsverlauf:
Als Leiter des Lohner Jugendtreffs unterlag Herr Sandmann
einem Mitwirkungsverbot, so dass er an der Beratung und Beschlussfassung nicht
teilnahm.
Ein Ausschussmitglied fragte nach, ob die Mittagstische bzw. Horte dauerhaft bestehen bleiben, wenn Ganztagsschulen eingerichtet werden.
Herr Gerdesmeyer erläuterte dazu, dass in Lohne frühestens zum Sommer 2012 offene Ganztagsschulen eingerichtet würden. Dabei sei auch noch unklar, ob die Einrichtung für einzelne oder alle Schulen erfolgen solle. Er gehe jedoch davon aus, dass es auch weiterhin Horte geben müsse, weil beispielsweise der Umfang der Betreuungsdauer im Hort ein anderer sei. Diese Punkte seien dann vor Ort mit dem Träger je nach Bedarf der Eltern zu regeln.