Sitzung: 22.09.2022 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1
Vorlage: 61/033/2022
Beschlussempfehlung:
a)
Den Vorschlägen der Verwaltung zur Behandlung der
während der Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden vorgetragenen Stellungnahmen und
Anregungen unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange wird
zugestimmt.
b)
Der Bebauungsplan Nr. 96- 4. Änderung für den
Bereich „Nördlich der Dinklager Straße“ sowie die Begründung werden als Satzung
beschlossen.
Die Verwaltung erläuterte, dass der Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 96- 4. Änderung für den Bereich „Nördlich der Dinklager
Straße“ sowie die Begründung vom 15.08.2022 bis zum 14.09.2022 im Rathaus der
Stadt Lohne öffentlich ausgelegt waren.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden von der Planung informiert und ihnen wurde
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Die Stellungnahmen sind dem Protokoll als
Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende Empfehlungen
gegeben.
Landkreis Vechta
vom 13.09.2022
Umweltschützende Belange
Wie aufgeführt liegt der Ausnahmeantrag von den
Verboten des § 30 Abs. 2 BNatschG beim Landkreis Vechta. In diesem wird
festgelegt, wie die Beeinträchtigung des geschützten Biotops ausgeglichen wird
und wie die Umbaumaßnahmen möglichst verträglich zu gestalten sind. Diese
Vorgaben sind im Rahmen der Umsetzung bindend.
Durch die textliche Festsetzung § 6 ist
ein Uferrandstreifen von 5 m Breite von jeglicher Bodenablagerung, Bepflanzung,
Einzäunung und Nutzung freizuhalten. Damit wird bereits den Forderungen des
Landkreises entsprochen.
Aus Gründen der Flächensparsamkeit soll das
Grundstück bestmöglich ausgenutzt werden. Ein Abstand von 4 m zum
Regenrückhaltebecken wird seitens der Stadt für den Schutz vor
Beeinträchtigungen als ausreichend erachtet. Ein weiteres Abrücken von der
Grundstückgrenze hätte einen sehr engen Bauteppich zur Folge, sodass die
geplante Erweiterung an diesem Standort
voraussichtlich nicht möglich wäre. In diesem Fall wäre ein neuer Standort
erforderlich, der entsprechende Beeinträchtigungen für den Naturhaushalt mit
sich bringen würde.
Der Hinweis zum Artenschutz des Landkreises
Vechta wird nicht geändert. Die bereits vorhandenen Hinweise sind ausreichend
für das Bauleitplanverfahren.
Wasserwirtschaft
Das anfallende Oberflächenwasser wird
zukünftig in das Regenrückhaltebecken eingeleitet.
In der textlichen Festsetzung § 6 werden die
Abstände zu den Gewässern bereits konkret festgesetzt. Es wird vorgesehen, dass
in einem Abstand von weniger als 10 m von der oberen Böschungskante die
Errichtung von baulichen Anlagen, ausgenommen von Pflasterungen für den
Fahrzeugverkehr, unzulässig sowie Uferrandstreifen von 5 m Breite von jeglicher
Bodenablagerung, Bepflanzung, Einzäunung und Nutzung freizuhalten sind.
Löschwasserversorgung
Die Hinweise zur Löschwasserversorgung
werden zur Kenntnis genommen. Der genaue Standort der Löschwasserentnahmestelle
wird mit der Brandschutzdienststelle des Landkreises Vechta unter Einbeziehung
der örtlichen Feuerwehr abgestimmt.
Landesamt für
Bergbau, Energie und Geologie vom 26.08.2022
Die Hinweise des LBEG zu geotechnischen Informationen und zu
Informationen zu Bergbauberechtigungen über den NIBIS Kartenserver werden zur
Kenntnis genommen.
Hase-
Wasseracht vom 11.08.2022
Die Hinweise zum Gewässerräumstreifen und
Böschungsrandstreifen werden zur Kenntnis genommen. Mit der textlichen
Festsetzung Nr. 6 werden Schutzmaßnahmen für den Kattenpohlgraben und Hopener
Mühlenbach bereits festgesetzt. Die weiteren Hinweise werden falls erforderlich
im Rahmen der weiteren Ausbauplanung berücksichtigt.
OOWV vom 29.08.2022
Die Hinweise zu
den Ver- und Entsorgungsleitungen sowie -anlagen des OOWV werden zur Kenntnis
genommen und falls erforderlich im Rahmen der Erschließungsarbeiten
berücksichtigt. Der weitere Hinweis zur frühzeitigen Absprache des
Löschwasserbedarfes wird im Rahmen der Ausbauplanung abgestimmt.
Die Hinweise zum
Regenrückhaltebecken werden zur Kenntnis genommen und sind bereits im
wasserrechtlichen Antrag durch ein Fachbüro berücksichtigt worden. Eine weitere
enge Abstimmung mit dem OOWV wird im Rahmen der Ausführungsplanung erfolgen.
EWE NETZ GmbH vom 18.08.2022
Die Hinweise zu den Versorgungsleitungen der
EWE NETZ GmbH werden zur Kenntnis genommen und falls erforderlich im Rahmen der
Erschließungsarbeiten berücksichtigt.
Folgende Träger
öffentlicher Belange äußerten keine Bedenken:
-
Niedersächsische Landesforsten, Forstamt Ankum vom
10.08.2022
-
DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH vom 05.09.2022
-
ExxonMobil Production Deutschland GmbH vom 08.08.2022
In der Aussprache kritisierte ein Ausschussmitglied die Planung und den damit verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft. Eine Überplanung geschützter Biotope und Landschaftsbestandteile sollte erfolgen.