Sitzung: 10.04.2008 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 20/005/2008
Beschlussempfehlung:
Es wird empfohlen, der außerplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.
Sachverhalt:
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2007 betrug:
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz
/ Haushaltsreste |
Ausgaben |
7900-7181 |
Zuschuss an Wirtschaftliche Vereinigung wegen Weihnachtsbeleuchtung |
0,00 € |
10.000,00 € |
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Außerplanmäßige Ausgabe |
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10.000,00 € |
Der Wirtschaftlichen Vereinigung wurde durch Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 13.11.2007 für die Weihnachtsbeleuchtung und Weihnachtsaktionen ein Zuschuss in Höhe von 20.000,00 € gewährt. Da nicht alle kalkulierten und geplanten Aktionen zur Durchführung kamen, wurde nur ein Teilbetrag in Höhe von 10.000,00 € ausgezahlt.
Die außerplanmäßige Ausgabe war unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.