Beschluss:
Die Stadt Lohne nimmt die Sachspende von MD Dienstleistungen im Wert von 7.852,02 € für Maßnahmen im Bereich der Großtagespflegestelle Dinklager Straße 77 a an.
Sachverhalt:
Nach § 111 Abs. 8 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) dürfen Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben grundsätzlich Spenden,
Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben, annehmen oder an Dritte
vermitteln.
Entsprechend den
gesetzlichen Regelungen und der Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Lohne
entscheidet über die Annahme der Zuwendungen bis zu einem Betrag von 100,00 €
der Bürgermeister, bei einem Wert von 100,00 € bis 2.000,00 € der
Verwaltungsausschuss und über 2.000,00 € der Rat.
Die Firma MD Dienstleistungen, Inhaberin Michelle Dödtmann, schafft
für die Großtagespflegestelle Dinklager Straße 77 a Spielgeräte im Wert von insgesamt 7.852,02
€ an. Die Spielgeräte sollen nach Anschaffung in das Eigentum der Stadt Lohne
übergehen.
Über die Annahme
der Spende hat der Rat zu entscheiden.
Beratungsverlauf:
Stadtkämmerer Theder
stellt den Sachverhalt vor und veranschaulicht die anzuschaffenden Spielgeräte
anhand von Bildern. Im Namen der Stadt Lohne wird sich für die Spende bedankt.