Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 10, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der als Anlage beigefügte Satzungsentwurf der Stadt Lohne über die Aufhebung mehrerer Satzungen im Aufgabenbereich der Abwasserbeseitigung wird als Satzung beschlossen.


Sachverhalt:

 

Die Stadt Lohne hat ihre Abwasserbeseitigungsanlagen mit Vertrag vom 25.11.2004 zum 01.01.2005 auf den Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) übertragen und ist seitdem Mitglied im Bereich Abwasser.

Im Zuge des Umstiegs des OOWV auf das öffentliche Recht bei der Abwasserentsorgung zum 1.1.2023 (Sitzungsvorlage 20/020/2021, Zustimmung durch Ratsbeschluss vom 15.12.2021) müssen die noch geltenden Satzungen der Stadt Lohne zur Abwasserbeseitigung in der Stadt Lohne mit Wirkung zum 1.1.2023 durch Aufhebungssatzungen außer Kraft gesetzt werden. Der OOWV erlässt mit Wirkung ab dem 1.1.2023 eigene öffentlich-rechtliche Satzungen.

 

Es handelt sich dabei um folgende Satzungen;

a) Satzung der Stadt Lohne (Oldenburg) über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Stadt Lohne (Abwasserbeseitigungssatzung) vom 15.12.1993, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 07.06.2001

b) Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Stadt Lohne (Oldenburg) (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) vom 14.12.2000, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 11.12.2003 

c) Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss an die dezentrale öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Stadt Lohne (Oldenburg) vom 09.12.1994, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 07.06.2001 

d) Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung in der Stadt Lohne (Oldenburg) vom 09.12.1994, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 13.12.2002

e) Satzung der Stadt Lohne (Oldenburg) über die Abwälzung der Abwasserabgabe vom 17.12.1981, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 13.12.2001

 

Beratungsverlauf:

 

Stadtkämmerer Theder stellt den Sachverhalt vor und empfiehlt, die einzelnen Satzungen zusammen in einer Aufhebungssatzung zum 01.01.2023 aufzuheben, da zu diesem Zeitpunkt die neuen Satzungen des OOWV in Kraft treten.

 

Ein Ratsmitglied merkt an, dass durch den bislang unbekannten Inhalt der neuen Satzungen des OOWV die finanziellen Folgen nicht absehbar und Kostensteigerungen für die Anschlussnehmer insbesondere durch Gebührenerhöhungen für Schmutz- und Regenwasser zu befürchten seien. Es müsse sich Gedanken gemacht werden, ob ein Rückkauf der Kläranlagen zukünftig anzustreben sei.

 

Der Redebeitrag wird von einem anderen Ratsmitglied inhaltlich unterstützt und zusätzlich wird auf die Möglichkeit hingewiesen, als Eigentümer der Kläranlagen die Abgabe der Schmutzlast von Schlachthöfen regulieren zu können.

 

Auf Nachfrage anderer Ratsmitglieder bezüglich Rückkaufoptionen der Kläranlagen sowie der Doppelbelastung von Haushalten aufgrund des Wegfalls der Sondervereinbarungen bezüglich der Stromvergütung von Kleinpumpwerken wird verwaltungsseitig mitgeteilt, dass vertraglich mit dem OOWV Rückkaufoptionen der Kläranlagen, welche unabhängig von der Aufhebung der genannten Satzungen seien, bestünden. Die angesprochenen Sondervereinbarungen seien im Stadtgebiet nicht bekannt. Es könne jedoch beim OOWV eine entsprechende Anfrage gestellt werden.