Beschluss:
1. Die Verwaltung wird
beauftragt, einen Zuschussantrag nach dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler
Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur - Projektaufruf 2022“
für die Sanierung des Waldbads Lohne zu stellen. Dieser bezieht sich auf angenommene
Kosten von 4,5 Mio. € für die beabsichtigte Sanierung der Schwimmbecken
(Edelstahlverkleidung), die Schaffung barrierefreier Einstiege und die
Verbesserung der Energieeffizienz.
2. Die Ausgaben und die Kofinanzierungs-Fördermittel
sind in der Haushaltsplanung für die Jahre 2023-2026 zu berücksichtigen.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 6.7.2022 hat der Rat der Stadt Lohne
grundsätzlich dem Einbau eines Edelstahlbeckens im Nichtschwimmerbecken des Waldbads
Lohne zugestimmt. Hier ist der Sanierungsbedarf
am vordringlichsten. Die grundsätzliche Problematik des hohen jährlichen
Arbeits- und Reparaturaufwands und damit verbundener hoher Unterhaltungskosten ist
jedoch in gleicher Weise beim 833 m² großen Schwimmerbecken, beim
Springerbecken und beim Kinderplanschbecken vorhanden.
Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen
in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bietet sich über einen aktuellen
Projektaufruf vom 28.7.2022 nun die Möglichkeit, eine Förderung für die Sanierung
aller Schwimmbecken im Waldbad Lohne als Mehrjahresmaßnahme zu
beantragen.
Bundesweit stehen 476 Mio. € aus dem Klima- und
Transformationsfonds zur Verfügung. Grundsätzlich soll die 45%-ige
Bundesförderung einen Umfang von 1,0 bis 6,0 Mio. € umfassen, so dass i.d.R. nur
größere Projekte mit Kosten von über 2,2 Mio. € förderbar sind.
Neben der (vor allem) energetischen Sanierung / Verbesserung
von Gebäuden aus den Themengebieten Sport, Jugend und Kultur sind an
Außenanlagen nur Maßnahmen an Freibädern zuwendungsfähig. Für Ersatzneubauten
bestehen sehr hohe Anforderungen.
Kriterien für die Auswahl der Projekte im
Bundesförderprogramm sind u.a. die besondere regionale oder überregionale
Bedeutung und eine hohe Qualität im Hinblick auf den Beitrag für den
gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration, energetische
Wirkungen und die Anpassung an den Klimawandel. Die Projekte sollen u.a.
vorbildhaft hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit sein, sich durch einen besonderen
und innovativen konzeptionellen und baulichen Qualitätsanspruch auszeichnen und
von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die
soziale Integration in der Kommune sein.
Das Bewerbungsverfahren ist in zwei Phasen untergliedert.
Kurzfristig war bis zum 30.9.2022 eine Interessenbekundung beim Projektträger,
dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Bonn (BBSR), einzureichen
und in Schriftform bis zum 4.10.2022 beim BBSR und beim jeweiligen
Landesressort vorzulegen. Ein noch nicht vorliegender Ratsbeschluss kann bis
zum 21.10.2022 nachgereicht werden.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird Ende
des Jahres über erste Anträge entscheiden. Die ausgewählten Projektkommunen
werden 2023 vom Projektträger BBSR aufgefordert, einen konkreten
Zuwendungsantrag für die Förderung zu stellen. Die Bewilligungsbescheide sollen
dann voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 erteilt werden. Die
erforderlichen kommunalen Finanzierungsmittel müssen in den folgenden
Haushaltsjahren bereitgestellt werden. Bundesmittel stehen voraussichtlich bis
2027 zur Verfügung.
Im Rahmen der Beckensanierung und des Austauschs der
Fliesenverkleidung zu einer Edelstahlverkleidung ist beabsichtigt, auch die
Einstiegssituation für Menschen mit körperlicher Behinderung zu verbessern und
eine Barrierefreiheit in den beiden Hauptbecken zu erreichen. Außerdem kann als
energetische Maßnahme die zur Verfügung stehende Gesamtfläche zur Nutzung der
Solarthermie voraussichtlich noch über die Einbeziehung von Dachflächen
vergrößert werden.
Das Gesamtvolumen der Maßnahmen wird überschlägig mit 4.500.000,-
€ beziffert. Diese Zahl wurde für den Antrag aufgrund der für das stark amorphe
Nichtschwimmerbecken vorliegenden Kostenschätzung von 1,36 Mio. € ermittelt.
Eine Kostenschätzung eines Planungsbüros konnte aus zeitlichen Gründen nicht
mehr eingeholt werden. Angesichts der enormen Baupreisentwicklung und der stark
volatilen Edelstahlpreise ist eine Prognose für dieses Mehrjahresprojekt
zusätzlich erschwert.
Diese Ausgaben könnten durch das Förderprogramm, das
wie auch in der Vergangenheit sicher wieder eine hohe Überzeichnung aufweisen
wird, mit bis zu 2.025.000,- € gefördert werden. Ein entsprechender Förderantrag
wurde fristwahrend gestellt.
Beratungsverlauf:
Stadtkämmerer Theder stellt den Sachverhalt vor. Bei der
aktuellen Marktsituation sei es aufgrund von Kostensteigerungen derzeit
problematisch, verlässliche Kostenschätzungen von den Planungsbüros zu
erhalten.
Auf Nachfrage wird verwaltungsseitig mitgeteilt, dass im
Rahmen der bisherigen Planung noch keine Ausschreibung der Bauleistungen
erfolgt sei und zunächst die Rückmeldung der Förderstelle abgewartet werde.