Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 34

Beschluss:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Zuschussantrag nach dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur - Projektaufruf 2022“ für die Sanierung des Waldbads Lohne zu stellen. Dieser bezieht sich auf angenommene Kosten von 4,5 Mio. € für die beabsichtigte Sanierung der Schwimmbecken (Edelstahlverkleidung), die Schaffung barrierefreier Einstiege und die Verbesserung der Energieeffizienz.

2. Die Ausgaben und die Kofinanzierungs-Fördermittel sind in der Haushaltsplanung für die Jahre 2023-2026 zu berücksichtigen.

 


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 6.7.2022 hat der Rat der Stadt Lohne grundsätzlich dem Einbau eines Edelstahlbeckens im Nichtschwimmerbecken des Waldbads Lohne zugestimmt.  Hier ist der Sanierungsbedarf am vordringlichsten. Die grundsätzliche Problematik des hohen jährlichen Arbeits- und Reparaturaufwands und damit verbundener hoher Unterhaltungskosten ist jedoch in gleicher Weise beim 833 m² großen Schwimmerbecken, beim Springerbecken und beim Kinderplanschbecken vorhanden.

 

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ bietet sich über einen aktuellen Projektaufruf vom 28.7.2022 nun die Möglichkeit, eine Förderung für die Sanierung aller Schwimmbecken im Waldbad Lohne als Mehrjahresmaßnahme zu beantragen.

 

Bundesweit stehen 476 Mio. € aus dem Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Grundsätzlich soll die 45%-ige Bundesförderung einen Umfang von 1,0 bis 6,0 Mio. € umfassen, so dass i.d.R. nur größere Projekte mit Kosten von über 2,2 Mio. € förderbar sind.

 

Neben der (vor allem) energetischen Sanierung / Verbesserung von Gebäuden aus den Themengebieten Sport, Jugend und Kultur sind an Außenanlagen nur Maßnahmen an Freibädern zuwendungsfähig. Für Ersatzneubauten bestehen sehr hohe Anforderungen.

 

Kriterien für die Auswahl der Projekte im Bundesförderprogramm sind u.a. die besondere regionale oder überregionale Bedeutung und eine hohe Qualität im Hinblick auf den Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die soziale Integration, energetische Wirkungen und die Anpassung an den Klimawandel. Die Projekte sollen u.a. vorbildhaft hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit sein, sich durch einen besonderen und innovativen konzeptionellen und baulichen Qualitätsanspruch auszeichnen und von besonderer Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune sein.

 

Das Bewerbungsverfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Kurzfristig war bis zum 30.9.2022 eine Interessenbekundung beim Projektträger, dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung Bonn (BBSR), einzureichen und in Schriftform bis zum 4.10.2022 beim BBSR und beim jeweiligen Landesressort vorzulegen. Ein noch nicht vorliegender Ratsbeschluss kann bis zum 21.10.2022 nachgereicht werden.

 

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages wird Ende des Jahres über erste Anträge entscheiden. Die ausgewählten Projektkommunen werden 2023 vom Projektträger BBSR aufgefordert, einen konkreten Zuwendungsantrag für die Förderung zu stellen. Die Bewilligungsbescheide sollen dann voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2023 erteilt werden. Die erforderlichen kommunalen Finanzierungsmittel müssen in den folgenden Haushaltsjahren bereitgestellt werden. Bundesmittel stehen voraussichtlich bis 2027 zur Verfügung.

 

Im Rahmen der Beckensanierung und des Austauschs der Fliesenverkleidung zu einer Edelstahlverkleidung ist beabsichtigt, auch die Einstiegssituation für Menschen mit körperlicher Behinderung zu verbessern und eine Barrierefreiheit in den beiden Hauptbecken zu erreichen. Außerdem kann als energetische Maßnahme die zur Verfügung stehende Gesamtfläche zur Nutzung der Solarthermie voraussichtlich noch über die Einbeziehung von Dachflächen vergrößert werden.

 

Das Gesamtvolumen der Maßnahmen wird überschlägig mit 4.500.000,- € beziffert. Diese Zahl wurde für den Antrag aufgrund der für das stark amorphe Nichtschwimmerbecken vorliegenden Kostenschätzung von 1,36 Mio. € ermittelt. Eine Kostenschätzung eines Planungsbüros konnte aus zeitlichen Gründen nicht mehr eingeholt werden. Angesichts der enormen Baupreisentwicklung und der stark volatilen Edelstahlpreise ist eine Prognose für dieses Mehrjahresprojekt zusätzlich erschwert.

 

Diese Ausgaben könnten durch das Förderprogramm, das wie auch in der Vergangenheit sicher wieder eine hohe Überzeichnung aufweisen wird, mit bis zu 2.025.000,- € gefördert werden. Ein entsprechender Förderantrag wurde fristwahrend gestellt.

 

Beratungsverlauf:

 

Stadtkämmerer Theder stellt den Sachverhalt vor. Bei der aktuellen Marktsituation sei es aufgrund von Kostensteigerungen derzeit problematisch, verlässliche Kostenschätzungen von den Planungsbüros zu erhalten.

 

Auf Nachfrage wird verwaltungsseitig mitgeteilt, dass im Rahmen der bisherigen Planung noch keine Ausschreibung der Bauleistungen erfolgt sei und zunächst die Rückmeldung der Förderstelle abgewartet werde.