Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

1.   Für Mieter und Eigentümer einer Wohnung wird ein einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 200 € als Festbetrag für die Installation einer persönlich und privat genutzten Balkon-PV-Anlage (Stecker-Solar-Gerät) mit einer maximalen Leistung von 600 Watt gewährt.

 

2.   Für die Bezuschussung wird ein jährlicher Fördertopf in Höhe von zunächst 20.000 € eingerichtet.

 

3.   Die Förderung wird durch eine zu erarbeitende Richtlinie abgesichert und beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gruppe SPD / Bündnis 90 Die Grünen beantragte mit Schreiben vom 28.7.2022, den Kauf von privat genutztem Balkon–PV-Anlagen („Stecker-Solaranlagen“) durch die Stadt Lohne fördern zu lassen. Hierfür solle ein jährlicher Fördertopf von 20.000 € eingerichtet werden. Eine entsprechende Förderrichtlinie sei vom Rat zu beschließen.

Auf den anliegenden Antrag wird verwiesen.

 

Stecker-Solaranlagen können mit verhältnismäßig geringem Installationsaufwand von Mietern und Eigentümern an geeigneten Häusern angebracht werden, um selbst Strom zu erzeugen und somit die Abhängigkeit vom Netzbetreiber zu vermindern. Unter optimalen Bedingungen können bei der Installation eines Moduls mit maximal 600 W (maximal zulässig nach den einschlägigen VDE-Normen) ungefähr 520 kWh im Jahr erzeugt werden.

Die EWE Netz GmbH hat auf Anfrage darauf hingewiesen, dass seitens der Interessenten gewisse Anforderungen einzuhalten sind.

 

Beratungsverlauf:

 

Die Antragstellerin stellt den Sachverhalt vor und betont, dass mit einem finanziellen Zuschuss ein Anreiz für eine Anschaffung und damit ein Beitrag vor Ort zur Versorgungssicherheit geschaffen werde.

 

Ein Ratsmitglied beantragt, neben Mietern und Wohnungseigentümern auch Hauseigentümer zum Kreis der Förderempfänger zu zählen, da eine normale PV-Anlage nicht für jedes Haus geeignet sei und nicht jeder die finanziellen Mittel hierfür habe.

 

Nach einer Diskussion über die Ausweitung der Förderung auf Hauseigentümer lässt der Ratsvorsitzende über den Änderungsantrag abstimmen. Ratsherr Ulrich Zerhusen ist während der Abstimmung abwesend.

 

Beschluss:

 

Der Kreis der Förderempfänger wird auf Hauseigentümer ausgeweitet.

 

mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen: 11, Nein-Stimmen: 16, Enthaltungen: 6

 

Sodann lässt der Ratsvorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.