Sitzung: 12.10.2022 RAT
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/029/2022
Beschluss:
Das
Ludgerus-Werk e.V. Lohne erhält ab dem 01.01.2023 einen jährlichen Zuschuss in
Höhe von 210.000 €, davon 125.000 € für das Ludgerus-Werk und 85.000 € für die
Familienbildungsstätte. Ab der Übernahme der Geschäftsführung durch einen
hauptamtlichen Geschäftsführer mit mindestens 25 Stunden / Woche steigt der
Zuschuss auf jährlich 250.000 €, davon 150.000 € für das Ludgerus-Werk und
100.000 € für die Familienbildungsstätte.
Sachverhalt:
Das
Ludgerus-Werk ist seit Jahrzehnten in Lohne ein anerkannter Träger der
Erwachsenenbildung. Es ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für
katholische Erwachsenenbildung im Offizialatsbezirk Oldenburg und Mitglied der
Katholischen Erwachsenenbildung (KEB) im Lande Niedersachsen. Das Ludgerus-Werk unterhält die Volkshochschule und die
Familienbildungsstätte und kooperiert eng mit
den anderen Bildungsträgern der Umgebung, speziell mit der KVHS Vechta.
Typisch für das Kursangebot von Volkshochschulen
sind Themenbereiche wie Politik/Gesellschaft/Umwelt, Arbeit und Beruf, Sprachen
(Fremdsprachen, Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, Alphabetisierung),
Multimedia / EDV oder Schulabschlüsse.
Zum
Programmspektrum von Familienbildungsstätten gehören traditionell geburts-
und familienvorbereitende Kurse, Eltern-Kind-Angebote,
pädagogisch-psychologische Vorträge und Kurse, Kreativ- und Freizeitangebote,
Gesundheitskurse und Ernährungskurse, aber auch Selbsthilfeangebote, Angebote
zur Qualifizierung von Frauen, Angebote aus den Bereichen Kunst und
Gesellschaft sowie personenorientierte und interkulturelle
Bildung (Quelle: Wikipedia)
Bezüglich
der konkreten Betätigungsfelder in Lohne (u.a. Weiterbildung bei EDV- und
Sprachkenntnissen, Gesundheits- und Kochkursen, berufsbezogenen Fortbildungen, Durchführung
einer überbetrieblichen Ausbildung) wird auf die anliegende Beschreibung des
Antrags und die Darstellung des Kursprogramms im Internet unter https://www.ludgerus-werk.de/ verwiesen.
Die
Stadt Lohne fördert die Arbeit des Ludgerus-Werks seit 1996 mit einem
gleichbleibenden Festbetrag von 170.000 Euro pro Jahr. Davon entfielen auf die
Volkshochschule 100.000 € und auf die Familienbildungsstätte 70.000 €.
Mit
Antrag vom 16.08.2022 beantragt das Ludgerus-Werk e.V. eine Erhöhung des
jährlichen Zuschusses um 80.000 € auf 250.000 € (Volkshochschule 150.000 € /
Familienbildungsstätte 100.000.€)
Es
verweist darauf, dass stark erhöhte Kosten für die Unterhaltung,
Bewirtschaftung und Energieversorgung der Gebäude sowie für externe
EDV-Betreuung und eigene Personalkosten anfallen, ohne dass nennenswerte
Mehrerträge erzielbar seien. Außerdem werde der bisherige ehrenamtliche
Geschäftsführer der Einrichtung in absehbarer Zeit durch eine hauptamtliche
Geschäftsführung ersetzt werden.
Dadurch
werde der finanzielle Spielraum stark eingeengt. Während nach Aussage des
Antragstellers 2021 noch ein Überschuss von 35.000 € erzielt wurde, werde
angesichts der absehbaren Ausgabesteigerungen ohne eine Zuschusserhöhung ein
Defizit unvermeidbar sein. Das Ergebnis des 1. Halbjahres 2022 sei schon stark
negativ.
Der
Gesamtumsatz des Ludgerus-Werks liegt bei ca. 2,8 Mio. € pro Jahr. Ein
städtischer Zuschuss von 250.000 € würde ca. 9 % der jährlichen Gesamtausgaben
der Weiterbildungseinrichtung bedeuten.
Hierin
nicht enthalten ist der jährliche städtische Zuschuss von derzeit 60.000 € für
den Betrieb des Seniorentreffpunktes und der Freiwilligenagentur.
Setzt
man die möglichen Mehrkosten für eine hauptamtliche Geschäftsführung mit 40.000
€ pro Jahr an, so beträgt die restliche Zuschusserhöhung 40.000 € (ca.
24 %), nach 26 Jahren ohne eine Anpassung. Die Anfrage nach einer
Zuschusserhöhung erscheint grundsätzlich aus Sicht der Stadtverwaltung
nachvollziehbar.
Da
andererseits ein größerer Teil der in den Raum gestellten Mehrkosten erst mit
der tatsächlichen Einstellung eines hauptamtlichen Geschäftsführers anfällt,
erscheint es sachgerecht, auch dann erst die Förderung tatsächlich in dem
beantragten Umfang auszuweiten.
Beratungsverlauf:
Ratsherr Norbert Hinzke begibt sich aufgrund eines Mitwirkungsverbotes in den Bereich der Zuhörer.
Ausschussvorsitzender Sieveke stellt den Sachverhalt sowie die Ergebnisse der Vorberatung vor. Hierzu gibt es keine weiteren Anmerkungen.