Sitzung: 12.10.2022 RAT
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 2
Vorlage: 20/032/2022
Beschluss:
1. Die anliegende Entgeltordnung
für die Nutzung des Parkhauses Vogtstraße wird beschlossen.
2. Der Verwaltungsausschuss und
die Verwaltung werden ermächtigt, in besonderen Fällen ergänzende oder
abweichende Tarife festsetzen zu dürfen. Grundlegende Änderungen der
Tarifstruktur bedürfen einer Beschlussfassung durch den Rat.
Sachverhalt:
Die Stadt Lohne errichtet in der
Vogtstraße ein Parkhaus mit insgesamt 97 Stellplätzen, das im Herbst 2022 eröffnet
und danach kostenpflichtig von der Stadt Lohne betrieben werden soll. Der Bau
des Parkhauses wird wesentlich durch Städtebaufördermittel gefördert.
Für die öffentliche Bereitstellung
von Stellplätzen ist eine Entgeltordnung notwendig, die gemäß § 58 Abs. 1
Nr. 8 NKomVG vom Rat zu beschließen ist.
Das Parkhaus ist mit einer
Einfahrt- und einer Ausfahrtschranke sowie einem Rolltor versehen. Vorgesehen
ist derzeit, dass das Parkhaus an allen Wochentagen zur Einfahrt geöffnet ist.
Eine Zufahrt sollte für die Öffentlichkeit zeitlich im Zeitraum von ca. 6 – 22
Uhr möglich sein, an Wochenenden (freitags / samstags) ggfls. auch etwas
länger. Technisch wird gewährleistet, dass Parkscheininhaber auch dann das
Parkhaus zu Fuß betreten und es mit ihrem Fahrzeug verlassen können, wenn das
Rolltor geschlossen ist, so wie es auch beim Franziskus-Parkhaus sichergestellt
ist.
Zudem ist zu berücksichtigen,
dass die Nutzung der Tiefgarage der Liegenschaft „Nyhuis“ nur über die
städtische Tiefgarage möglich ist („Parkhaus-im-Parkhaus“-System).
Laut dem Entwurf der
Entgeltordnung soll die Nutzung des Parkhauses in den ersten zwei Stunden kostenfrei
bleiben. Ziel ist, dass Besucher der Innenstadt diesen Zeitraum für den
Aufenthalt in Handels- und Dienstleistungsbetrieben, Gaststätten und
Gemeinbedarfseinrichtungen ohne einen besonderen Zeitdruck nutzen können. Nach
diesem Zeitraum wird jede angefangene Stunde mit 1,00 € berechnet. Die Regelung
der Höchstsätze für längeres Parken entspricht derjenigen des
Franziskus-Parkhauses.
Im Rahmen des Verkaufs der
Liegenschaft „Nyhuis“ wurde mit dem Käufer befristet die Möglichkeit
vereinbart, dass dieser mehrere Stellplätze für Mieter der dortigen Wohn- und
Gewerbeeinheiten anmieten kann. Um die Fluktuation zu steigern und so wenig
Parkplätze wie möglich dauerhaft besetzt zu halten, sollen keine weiteren
Dauerparkplätze vergeben werden.
Beratungsverlauf:
Ausschussvorsitzender Sieveke stellt den Sachverhalt sowie die Ergebnisse der Vorberatung vor. Hierzu gibt es keine weiteren Anmerkungen.