Sitzung: 12.10.2022 RAT
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/034/2022
Beschluss:
Der Reit- und Fahrverein Lohne e.V. erhält für die
im Antrag vom 31.08.2022 genannten Maßnahmen (Ziffer 1, 2, 3 und 5) einen
Zuschuss gemäß der städtischen Sportförderrichtlinie.
Sachverhalt:
Der Reit- und
Fahrverein Lohne e.V. (RFV) beantragt mit Schreiben vom 31.08.2022 die
Gewährung eines Zuschusses für mehrere Maßnahmen / Anschaffungen im Bereich der
Reithalle in Bokern.
1.
Einbau einer Beregnungsanlage zur Bewässerung des Hallenbodens
Nach der 2022 erfolgten Sanierung des Bodens
in der Reithalle besitzt dieser sehr gute Fähigkeiten. Damit diese erhalten
bleiben, ist eine regelmäßige Beregnung erforderlich. Vor der
2016/2017 durchgeführten Dachsanierung war
eine Beregnungsanlage in der Halle vorhanden (wenn auch zuletzt defekt), die im
Rahmen der Dacharbeiten deinstalliert wurde.
Der RFV sieht große Vorteile in einer
Beregnungsanlage, da das dauernde Befahren mit einem Trecker mit Wassertank
gerade wieder zur Verdichtung führt, weniger effektiv ist und mehr Personal
bindet. Bei einer (laut Planung einfach gehaltenen) Beregnungsanlage bleibt der
Boden dauerhaft intakt.
Nach dem vorgelegten Angebot ist für die
Durchführung von Kosten in Höhe von 15.470
€ auszugehen.
2.
Anschaffung eines Treckers
Der vom RFV
genutzte Trecker ist nach Angaben des Vereins stark abgängig. Der Verein reicht
daher einen Antrag auf Bezuschussung der Anschaffung eines neuen Treckers ein. Einzelheiten gehen
aus dem Antragsschreiben hervor. Die Kosten werden mit ca. 42.126 € benannt.
Außerdem sind im
Zuschussantrag noch folgende Investitionen benannt, für die der Verein eine
Bezuschussung nach der Sportförderrichtlinie beantragt:
3. Erneuerung der Heizungsanlage, Kosten ca. 6.146
€
4. Erneuerung der Küche, geschätzte Kosten
ca. 25.000
€
5. Anschaffung einer Industriewaschmaschine 5.766
€
Der RFV Lohne
erhält im Gegensatz zu anderen mitgliederstarken Lohner Sportvereinen keinen
laufenden Zuschuss durch die Stadt Lohne. Nach seinen Angaben könne daher auf
die finanzielle Unterstützung bei der Durchführung der o.g. Sanierungs- und
Anschaffungsmaßnahmen nicht verzichtet werden.
Gemäß § 4 der
städtischen Sportförderrichtlinie können Sportvereinen für den Neubau, die
Erweiterung, die Sanierung und die damit in Zusammenhang stehende Ausstattung
Zuschüsse gewährt werden.
Laut § 5 der
Richtlinie beträgt der Zuschuss für
notwendige Sanierungsmaßnahmen an stadteigenen bzw. langfristig gepachteten
Sportanlagen (und auch für Neubauten und die damit in Zusammenhang stehende
Ausstattung) bei den dort genannten Vereinen 75 %.
Gemäß der
Sportförderrichtlinie beträgt der Fördersatz für Anschaffungsgegenstände 50 %.
Die Neuausstattung
der Kücheneinrichtung zählt nicht zum engeren Kern der Sportförderung. Hierfür
sollte eine Förderung nach Ansicht der Stadtverwaltung nur im notwendigen
Umfang erfolgen, ggfls. als Pauschalbetrag. Für die Küche wurde derzeit noch
kein Angebot eingereicht.
Beratungsverlauf:
Ausschussvorsitzender Sieveke stellt den Sachverhalt sowie die Ergebnisse der Vorberatung vor. Es wird erläutert, dass der Zuschuss eine außerplanmäßige Auszahlung darstelle.