Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 6

Beschluss:

 

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 26.09.2022 wurde seitens der SPD-Fraktion der Antrag gem. § 56 NKomVG auf Erstellung eines Konzeptes zur künftigen Nutzung der Von-Galen-Schule durch ein externes Fachbüro gestellt.

 

Als Begründung wurde angeführt, dass die Musikschule ihr Angebot ausweiten möchte und die Grundschule zudem aufgrund des ab dem Jahr 2026 bestehenden Ganztagsanspruchs wohl mehr Räumlichkeiten benötigt und bereits mehrfach Diskussionen über die Nutzung der Raumkapazitäten erfolgten.

 

Beratungsverlauf:

 

Der Antragsteller stellt den Sachverhalt vor. Hintergrund des Antrags seien Raumprobleme in Hinblick auf eine Ausweitung des Angebots der Musikschule. Dadurch bedingt seien weitere Konflikte bezüglich der Nutzung von Räumlichkeiten in der Von-Galen-Schule absehbar. Aus diesem Grund sei es notwendig, schnellstmöglich die Grundlagenermittlung durch ein externes Planungsbüro erstellen zu lassen, um ein abschließendes Raumkonzept zu erhalten.

 

Andere Ratsmitglieder kritisieren, dass die beiden Institutionen kompetent genug seien, um die Angelegenheit eigenständig zu regeln. Von den Leitungen gebe es bisher keine Rückmeldung diesbezüglich. Dem wird erwidert, dass zumindest eine ausgiebige Diskussion im Ausschuss für Schule, Digitalisierung, Kultur und Sport sinnvoll sei.

 

Es wird vorgeschlagen, dass der Antrag zunächst zurückgestellt wird und Gespräche zwischen der Verwaltung und den beiden Institutionen abgewartet werden.

 

Sodann lässt der Ratsvorsitzende über den Antrag durch Geschäftsordnungsbeschluss abstimmen.