Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Bürgermeisterin Dr. Henrike Voet wird eine generelle Dienstreisegenehmigung für Besuche der Partnerstädte Rixheim und Mittelwalde gem. § 3 NBG i. V. m. § 107 NKomVG erteilt.


Sachverhalt:

 

Im Rahmen verschiedener Feierlichkeiten (z. B. Jubiläum) reisen Delegationen in die Partnerstädte Rixheim und Mittelwalde, darunter u. a. die Bürgermeisterin Dr. Henrike Voet.

 

Für diese handelt es sich dabei um eine Auslandsdienstreise, die von der obersten Dienstbehörde, dem Stadtrat, gem. § 3 NBG i. V. m. § 107 Abs. 5 S. 1 NKomVG genehmigt werden muss.

 

Von der Verwaltung wird empfohlen, der Bürgermeisterin eine generelle Genehmigung für Besuche der beiden Partnerstädte zu erteilen. Es besteht ein dienstliches Interesse an der Begleitung von Delegationen sowie am Führen von Gesprächen und am Informationsaustausch zur Vertiefung der Partnerschaft.

 

Eine Vorberatung der Angelegenheit durch den Verwaltungsausschuss entfällt, da dieser bezüglich der Bürgermeisterin keine Vorgesetztenfunktion inne hat.

 

Beratungsverlauf:

 

Bürgermeisterin Dr. Voet begibt sich aufgrund eines Mitwirkungsverbotes in den Bereich der Zuhörer.

 

Allgemeiner Vertreter Kühling stellt den Sachverhalt vor und weist darauf hin, dass eine Vorbereitung des Beschlusses durch den Verwaltungsausschusses nicht notwendig sei. Die Genehmigung beziehe sich ausschließlich auf Dienstreisen in die Partnerstädte Rixheim und Mittelwalde.