Sitzung: 12.10.2022 RAT
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Enthaltungen: 1
Vorlage: 10/010/2022
Beschluss:
Der Bürgermeisterin Dr. Henrike
Voet wird eine generelle Dienstreisegenehmigung für Besuche der Partnerstädte
Rixheim und Mittelwalde gem. § 3 NBG i. V. m. § 107 NKomVG erteilt.
Sachverhalt:
Im
Rahmen verschiedener Feierlichkeiten (z. B. Jubiläum) reisen Delegationen in
die Partnerstädte Rixheim und Mittelwalde, darunter u. a. die Bürgermeisterin
Dr. Henrike Voet.
Für
diese handelt es sich dabei um eine Auslandsdienstreise, die von der obersten
Dienstbehörde, dem Stadtrat, gem. § 3 NBG i. V. m. § 107 Abs. 5 S. 1 NKomVG
genehmigt werden muss.
Von
der Verwaltung wird empfohlen, der Bürgermeisterin eine generelle Genehmigung
für Besuche der beiden Partnerstädte zu erteilen. Es besteht ein dienstliches
Interesse an der Begleitung von Delegationen sowie am Führen von Gesprächen und
am Informationsaustausch zur Vertiefung der Partnerschaft.
Eine
Vorberatung der Angelegenheit durch den Verwaltungsausschuss entfällt, da
dieser bezüglich der Bürgermeisterin keine Vorgesetztenfunktion inne hat.
Beratungsverlauf:
Bürgermeisterin Dr. Voet begibt sich aufgrund eines Mitwirkungsverbotes in den Bereich der Zuhörer.
Allgemeiner Vertreter Kühling stellt den Sachverhalt vor und
weist darauf hin, dass eine Vorbereitung des Beschlusses durch den
Verwaltungsausschusses nicht notwendig sei. Die Genehmigung beziehe sich
ausschließlich auf Dienstreisen in die Partnerstädte Rixheim und Mittelwalde.