Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschlussempfehlung:

 

Es wird empfohlen, der außerplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.


Sachverhalt:

 

Der Haushaltsansatz für das Jahr 2007 betrug:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Haushaltsansatz /

Haushaltsreste

Ausgaben

4640-71801

Weiterleitung Landeszu-weisung an Träger

0,00 €

134.585,00€

 

 

 

 

Außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

134.585,00 €

 

Zum Beginn des Kindergartenjahres 2007 / 2008 wurde die Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr eingeführt, deren genaue Abwicklung erst später geregelt wurde. Die Gemeinden, die die Aufgaben der Kinderbetreuung wahrnehmen, erhalten eine Finanzhilfe in Höhe von mtl. 120,00 € je Kind. In Höhe der im Vorjahr geleisteten Elternbeiträge werden diese Beträge an die Träger weitergeleitet. Insofern handelt es sich haushaltsmäßig größtenteils um einen Durchlaufposten.

 

Die außerplanmäßige Ausgabe war unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.