Sitzung: 10.04.2008 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 20/006/2008
Beschlussempfehlung:
Es wird empfohlen, der außerplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.
Sachverhalt:
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2007 betrug:
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz
/ Haushaltsreste |
Ausgaben |
4640-71801 |
Weiterleitung Landeszu-weisung an Träger |
0,00 € |
134.585,00€ |
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Außerplanmäßige Ausgabe |
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134.585,00 € |
Zum Beginn des Kindergartenjahres 2007 / 2008 wurde die Beitragsfreiheit im letzten Kindergartenjahr eingeführt, deren genaue Abwicklung erst später geregelt wurde. Die Gemeinden, die die Aufgaben der Kinderbetreuung wahrnehmen, erhalten eine Finanzhilfe in Höhe von mtl. 120,00 € je Kind. In Höhe der im Vorjahr geleisteten Elternbeiträge werden diese Beträge an die Träger weitergeleitet. Insofern handelt es sich haushaltsmäßig größtenteils um einen Durchlaufposten.
Die außerplanmäßige Ausgabe war unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.