Sitzung: 14.10.2010 Bau-, Verkehrs-, Planungs- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13
Vorlage: 6/092/2010
Beschlussvorschlag:
a) Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne stimmt den Vorschlägen
der Verwaltung zur Behandlung der während der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen nach Abwägung
der öffentlichen und privaten Belange zu.
b)
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lohne stimmt dem Entwurf der 64. Änderung
des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 135 für den Bereich nördlich
der Dinklager Straße / östlich des Bokhorster Dammes einschließlich der
Begründungen zu und beschließt, die
Entwurfsunterlagen öffentlich auszulegen.
Der Entwurf der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des
Bebauungsplanes Nr. 135 für den Bereich nördlich der Dinklager Straße / östlich
des Bokhorster Dammes konnten von der
Öffentlichkeit in der Zeit vom 03.07.2010 bis zum 14.08.2010 im Rathaus der
Stadt Lohne eingesehen werden. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange wurde von der Planung Kenntnis gegeben und zur Stellungnahme übersandt.
Die während dieser Zeit eingegangenen Stellungnahmen sind der Niederschrift
als Anlage beigefügt. Zu den vorgetragenen Stellungnahmen werden nachfolgende
Empfehlungen gegeben.
Landkreis Vechta vom 20.08.2010
Städtebau:
(betrifft 64. Änderung des
Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 135)
Den Anregungen wird teilweise gefolgt: Der westliche Teil (Bereich A)
wird im weiteren Verfahren nicht als gewerbliche Baufläche dargestellt bzw. als
Gewerbegebiet festgesetzt. Für diesen Teilbereich bleibt die Darstellung aus
der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes unverändert (Flächen für Maßnahmen
und Waldflächen).
Der größte Teil des Geltungsbereiches ist bereits als gewerbliche Baufläche
dargestellt; allein im am östlichen Rand werden ergänzend und zur Abrundung
zusätzliche gewerbliche Flächen ausgewiesen. Diese Darstellung bzw. Festsetzung
am östlichen Rand des Geltungsbereiches entspricht der langfristigen
Zielsetzung der Stadt Lohne (s. 48. Änderung des Flächennutzungsplanes). Eine
hierfür erforderliche Maßgabe seitens des Landkreises Vechta konnte nicht
erfüllt werden, so dass für diesen Bereich keine Änderung des Flächennutzungsplanes
´80 vorliegt (s. a. Ergänzender Erläuterungsbericht zur 48. Flächennutzungsplanänderung
der Stadt Lohne unter Berücksichtigung der Maßgaben der Genehmigungsverfügung
des Landkreises Vechta (Az:.63.02645-05-60) vom 18.07.2006). Darin ist zur
Maßgabe 3 Folgendes ausgeführt:
„Die Stadt Lohne tritt der
Maßgabe nicht bei. Gespräche mit dem Eigentümer der Flächen haben ergeben, dass
dieser sich damit einverstanden erklärt hat, dass die Stadt Lohne seine Eigentumsflächen
bis zur Kleinbahn mit Ausnahme der Hofstelle und der Fläche Heidstücke nordöstlich
des Hofraumes überplant. Für den mit Grüneintrag kenntlich gemachten Teilbereich
der 48. Flächennutzungsplanänderung konnte jedoch nicht mit Hilfe eines
städtebaulichen Vertrages sichergestellt werden, dass die Emissionsquellen aus
der Intensivtierhaltung auf der Hofstelle Dinklager Straße 124 in 25 Jahren
nicht mehr bestehen. Daher wird der Geltungsbereich der 48.
Flächennutzungsplanänderung dahingehend geändert, dass der unter der Maßgabe 3
genehmigte Bereich aus der Planung herausgenommen wird. Die Fläche der
Hofstelle verbleibt somit Fläche für die Landwirtschaft.“
Aus den genannten Gründen erfolgt im Weiteren die 64. Änderung des
Flächennutzungsplanes, in der die seinerzeit nicht bekanntgemachte Teilfläche
nunmehr als gewerbliche Baufläche dargestellt werden soll.
Mittlerweile liegt ein Geruchsgutachten vor, welches den aktuellen
Tierbestand des angrenzenden landwirtschaftlichen Betriebes und dessen deutlich
formulierte Erweiterungsabsicht dokumentiert. Dabei wurde ermittelt, in welchem
Abstand und unter welchen Umständen gewerbliche Nutzungen möglich sind. Dem
Gutachten zufolge liegen die belästigungsrelevanten Immissionskenngrößen auf
dem größten Teil des Plangebietes deutlich unter dem heranzuziehenden Grenzwert
der GIRL. Eine Ausweisung als Gewerbegebiet ist daher grundsätzlich möglich.
Das Geruchsgutachten bildet die Grundlage für die vorliegende Bauleitplanung.
Umweltschützende Belange
(betrifft 64. Änderung des
Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 135)
Der Hinweis zum Besonderen Artenschutz wird
zur Kenntnis genommen. Die faunistischen Kartierungen sind mittlerweile
abgeschlossen. Aus den Kartierergebnissen folgen keine besonderen
artenschutzrechtlichen Maßgaben. Die Begründung wird um die Kartierergebnisse
und um eine abschließende artenschutzrechtliche Beurteilung ergänzt.
Den Anregungen des Landkreises zum
Teilbereich A der Flächennutzungsplanänderung wird gefolgt: Der Bereich wird
entsprechend den Darstellungen aus der 48. Flächennutzungsplanänderung als Flächen
für Maßnahmen und Wald festgesetzt.
Zum Waldbestand bzw. Hofgehölz der angrenzenden
landwirtschaftlichen Hofstelle wird im weiteren Planverfahren eine Anpflanzung
bzw. die Entwicklung eines Waldsaumes festgesetzt. Dadurch soll sichergestellt
werden, dass die bestehenden Gehölzstrukturen nicht beeinträchtigt werden.
Für die wesentlichen Kompensationsleistungen
steht der öffentliche, abgestimmte Kompensationsflächenpool der Flächenagentur zur
Verfügung.
Der Hopener Mühlenbach ist als Wasserfläche
festgesetzt und wird nicht als Gewebefläche überplant. Insofern werden im Sinne
der Wasserrahmenrichtlinie Beeinträchtigungen des Gewässers vermieden.
Denkmalpflege
(betrifft Bebauungsplan Nr.
135)
Die Hinweise zu den möglichen
archäologischen Funden im Eschbodenauftrag werden in die Begründung mit
aufgenommen. Der Hinweis auf der Planzeichnung wird entsprechend geändert/ergänzt.
Nach der Maisernte und vor Neueinsaat wird eine Bodenuntersuchung durchgeführt,
um den Forderungen des Denkmalschutzes nach der Untersuchung des Bodens nachzukommen.
Die Ergebnisse werden in die Begründungen zu den Bauleitplänen übernommen.
Wasserwirtschaft
(betrifft Bebauungsplan Nr.
135)
Nach
erfolgter Maisernte und vor Neueinsaat wird eine Bodenuntersuchung
durchgeführt, um u. a. die Versickerungsfähigkeit des Bodens abzuprüfen und die
notwendigen Schlüsse auch für die Oberflächenentwässerung zu ziehen.
Eine Abflussverschärfung des Hopener Mühlenbaches soll nach heutigem
Stand gemäß der textlichen Festsetzung Nr. 6 ausgeschlossen werden. Innerhalb
dieser textlichen Festsetzung ist Folgendes formuliert:
„Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist das nicht verunreinigte
Oberflächenwasser von Dachflächen, Stellplätzen und Zufahrten sowie sonstigen
befestigten Flächen auf den privaten Grundstücken über bewachsene Bodenmulden
der Versickerung zuzuführen. Eine Rückhaltung des Oberflächenwassers in
Regenrückhaltebecken und der gedrosselten Abgabe in den vorhandenen
Regenwasserkanal ist ebenfalls zulässig. Die vorgenommenen Maßnahmen zur
Oberflächenwasserbehandlung sind im Rahmen der Baugenehmigungen zu prüfen.“
Die Hinweise zum ATV Arbeitsblatt A 138 über oberirdische
Versickerungsanlagen werden in die Begründung zum Bebauungsplan übernommen.
Hinweise
(betrifft Bebauungsplan Nr.
135)
Die notwendigen wasserrechtlichen Genehmigungsanträge werden zu
gegebener Zeit gestellt.
Planentwurf
(betrifft 64. Änderung des
Flächennutzungsplanes)
Der Hinweis zu der Maßgabe ist bereits in der Begründung mit aufgeführt.
Diese Maßgabe konnte seinerzeit nicht erfüllt werden; der betroffene Teil des
Änderungsbereiches wurde deshalb aus der Planung herausgenommen (s. o.). Er
stellt insofern eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Aus diesem Grunde führt
die Stadt Lohne an diesen Stellen die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes
durch.
Oldenburgisch-Ostfriesischer
Wasserverband vom 09.08.2010
Zu 1. Trinkwasser
Die Leitungen befinden sie sich innerhalb der öffentlichen
Verkehrsfläche, so dass weitere Maßnahmen bzw. Festsetzungen zur Sicherung bzw.
Erreichbarkeit nicht getroffen werden müssen.
Die Hinweise zum Umgang mit den Leitungen (keine Bepflanzung, Beachtung
der DIN 1998 und des DVGW Arbeitsblatt W 400-1) werden in ihren wesentliche
Zügen in die Begründung zum Bebauungsplan übernommen.
Die Hinweise zu den Unterflurhydranten werden zur Kenntnis genommen. Die
Beachtung der Hinweise kann jedoch erst auf der Ebene der Erschließungsplanung
erfolgen.
Zu 2. Abwasser
A Schmutzwasser
Die Hinweise zur Schmutzwasserentsorgung sind im Rahmen der
Erschließungsplanung zu beachten.
B Oberflächenwasser
Die Hinweise zur Oberflächenentwässerung werden zur Kenntnis genommen.
Denkbar ist eine gedrosselte Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers in
den Hopener Mühlenbach. Es soll textlich festgesetzt werden, dass die
ansiedelnden Betriebe auf ihren Grundstücken für die Rückhaltung des anfallenden
Oberflächenwassers sorgen müssen. Insofern ist dieser Nachweis auf der Ebene
der Erschließungsplanung bzw. des Baugenehmigungsverfahrens abschließend zu
führen.
Ein entsprechendes Entwässerungskonzept ist vertragsgemäß durch den OOWV
zu erstellen. Nach der Maisernte und vor Neueinsaat wird eine
Bodenuntersuchung durchgeführt, um den Forderungen des Denkmalschutzes
nachzukommen. Bei dieser Untersuchung kann auch die Versickerungsfähigkeit des
Bodens geprüft werden. Die entsprechenden Maßnahmen sind mit der Stadt Lohne
abzustimmen.
Die Frage der Kostenübernahme ist nicht Gegenstand der vorliegenden
Bauleitplanung.
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg vom 08.08.2010
Den
Anregungen wird gefolgt:
Im
Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung werden Lärmkontingente ermittelt
und entsprechend im Bebauungsplan festgesetzt. Dabei soll sicher gestellt
werden, dass die Lärm-Zusatzbelastung aus dem Plangebiet irrelevant i. S. d.
BImSchG ausfällt.
Zur
Einhaltung der zulässigen Werte nach GIRL werden die vorgeschlagenen
Einschränkungen als textliche Festsetzungen in den Entwurf des Bebauungsplanes
übernommen. Die Zonierung hierfür erfolgt gemäß den Vorgaben des
Geruchsgutachtens.
Hase-Wasseracht vom 02.08.2010
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen: Die geplanten Pflanzmaßnahmen
werden vor Umsetzung mit der Hase-Wasseracht abgestimmt. Die Regelung der
Ableitung bzw. Rückhaltung des zusätzlich anfallenden Oberflächenwassers wird ebenfalls
mit der Hase-Wasseracht abgestimmt. Dabei erfolgt zunächst eine Bodenuntersuchung,
um die Rahmenbedingungen für eine Versickerungsfähigkeit des Bodens zu
bestimmen.
Niedersächsische Landesbehörde
für Straßenbau und Verkehr vom 29.07.2010
Zu I.
Die Hinweise zu den Ortsdurchfahrtsgrenzen, zur Bauverbotszone und der
Festsetzung der Bereiche ohne Ein- und Ausfahrt werden zur Kenntnis genommen.
Zu II.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen: In der Zwischenzeit wurde ein
qualifizierter Straßenentwurf erarbeitet, der dem Entwurf des Bebauungsplanes
als Anlage beigefügt wird. Der Straßenentwurf bildet die Grundlage für die
Bauleitplanung. Die erforderlichen Abstimmungen zwischen der Stadt Lohne und
der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurden bereits vorgenommen
und eine Übereinkunft über die Ausgestaltung des Knotenpunktes erzielt.
Die Hinweise zu den Kosten werden zur Kenntnis genommen.
Sichtdreiecke können nach § 9 BauGB, der die Festsetzungen abschließend
regelt, nicht festgesetzt werden. Sie können aber als nachrichtlicher
Hinweis in die Planzeichnung aufgenommen werden, wenn sie ermittelt sind.
Dies ist erst nach Vorlage einer abgestimmten Ingenieurs- und Verkehrsplanung mit
Kenntnisstand über die zukünftigen Straßenachsen, die zulässige Geschwindigkeit
und die Frage der Verkehrsregelung z. B. mit einer Ampel, möglich. Die freizuhaltenden
Bereiche werden im weiteren Planverfahren ermittelt und falls erforderlich, als
nicht überbaubare Grundstücksflächen festgesetzt.
Zu III.
Den Anregungen wird gefolgt: Die nachrichtlichen Hinweise werden in die
Planzeichnung aufgenommen.
Zu IV.
Der Anregung wird gefolgt: Der Bebauungsplan Nr. 135 wird entsprechend überarbeitet
und ergänzt. Für die Flächennutzungsplanänderung resultieren hieraus keine Änderungen.
Oldenburgische Industrie- und
Handelskammer vom 30.06.2010
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die schalltechnische
Untersuchung wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung dem Planentwurf beigefügt.
Freiwillige Feuerwehren der
Stadt Lohne vom 08.07.2010
Der Anregung der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Lohne wird gefolgt.
Deutsche Telekom
Netzproduktion GmbH vom 30.06.2010
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
vom 12.08.2010
Die Hinweise zu den Immissionen werden zur Kenntnis genommen.
In dem vorliegenden „Gutachten zu Geruchsimmissionen durch
landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen der Bauleitplanung für das Plangebiet
135 in Lohne“ des TÜV Nord ist der angrenzende landwirtschaftliche Betrieb in
vollem Umfang berücksichtigt. Aufgenommen wurden zusätzlich die Erweiterungsabsichten
des Betriebes, die sich bereits im Antragsverfahren befinden.
Das Ergebnis des Geruchsgutachtens dient als Grundlage für den Entwurf
des Bebauungsplanes. Insofern entspricht die Planung der Anforderung an
Bauleitplanung, die realistischen, betriebswirtschaftlich vernünftigen
Entwicklungen benachbarter landwirtschaftlicher Betriebe zu berücksichtigen.
Die
Hinweise zu den Kompensationsmaßnahmen und zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie
werden zur Kenntnis genommen.
EWE NETZ vom 30.06.2010
Die Hinweise der EWE NETZ werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der
Baumaßnahmen berücksichtigt.
Bürger 1 vom 14.07.2010
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Es steht dem Einwänder grundsätzlich frei, seine Fläche, die im
Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt, weiterhin bedarfsgerecht landwirtschaftlich
zu bewirtschaften. Es handelt sich hierbei um einen als Fläche für Maßnahmen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
festgesetzten Bereich.
Der Anregung zu den Geruchsimmissionen wurde bereits insofern gefolgt,
dass Wohnnutzungen – auch Wohnungen für Betriebsleiter – im gesamten
Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht zulässig sein sollen. Dies wurde als
textliche Festsetzung in den Planentwurf aufgenommen. Im Übrigen sind
eigenständige Wohnnutzungen in Gewerbegebieten regelmäßig unzulässig.
In dem vorliegenden „Gutachten zu Geruchsimmissionen durch
landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen der Bauleitplanung für das Plangebiet
135 in Lohne“ des TÜV Nord ist der angrenzende landwirtschaftliche Betrieb in
vollem Umfang berücksichtigt. Das Ergebnis des Geruchsgutachtens dient als Grundlage
für den Entwurf des Bebauungsplanes.
Zu den vorgetragenen Bauabsichten ist anzumerken, dass der Stadt Lohne
derzeit keine konkreten Planungen für den als Maßnahmenfläche festgesetzten
Bereich bekannt sind. Das betreffende Grundstück befindet sich im Außenbereich
und ist im Flächennutzungsplan der Stadt Lohne (48. Änderung) ebenfalls als Fläche
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft dargestellt. Eine bauliche Nutzung dieses Bereiches erscheint daher
aus städtebaulichen und naturschutzfachlichen Gründen nicht sinnvoll (siehe
Begründung zur 48. FNP-Änderung).
Bürger 2 vom 09.07.2010
Zum Lärmschutz:
Die vorgetragene Anregung zum Lärmschutz betrifft nicht die vorliegende
Bauleitplanung.
Zu den Kompensationsmaßnahmen:
Für die wesentlichen Kompensationsleistungen steht der öffentliche, abgestimmte Kompensationsflächenpool der Flächenagentur zur Verfügung. Es ist richtig, dass die Anordnung notwendiger Kompensationsflächen im unmittelbaren Umfeld der Eingriffsfläche bzw. von Brockdorf begrüßenswert wäre, allerdings setzt dies auch die Verfügbarkeit der Flächen dort voraus. Gerade im Umfeld von Brockdorf bestehen erhebliche landwirtschaftliche Interessen, die eine Umsetzung von vernetzten und hochwertig zu entwickelnden Biotopflächen nur schwer möglich machen.
Die Verwaltung erläuterte, dass zunächst vorgesehen war, eine Teilfläche im Eckbereich zum Bokhorster Damm auch als Gewerbegebiet auszuweisen. Nunmehr wird jedoch vorgeschlagen, diese Fläche, wie im F-Plan vorgesehen, als Maßnahmenfläche zu belassen. Für die Fläche im Bereich der Hofstelle Bünnemeyer sind zwischenzeitlich Einschätzungen hinsichtlich der Gerüche vorgenommen worden. Danach ist eine Ausweisung als Gewerbefläche nunmehr möglich. Nötig ist dafür eine Änderung des Flächennutzungsplanes.
Durch die Verschiebung der Erschließungsstraße in Richtung Westen wird eine ausreichend große Baufläche gewonnen. Diese ist zwar aufgrund der geruchsempfindlichen Nutzungen nicht uneingeschränkt nutzbar, dennoch bleiben ausreichend Möglichkeiten einer Bebauung.
Die Erschließung des Gebietes erfolgt durch einen Anschluss an die Dinklager Straße. Hier soll eine ampelgesteuerte Kreuzung entstehen.
In der Aussprache wurden Fragen hinsichtlich der Maßnahmenfläche sowie der verkehrlichen Anbindung des Gebietes erläutert.