Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

a)     Die Aufstellung der 91. Änderung des Flächennutzungsplans ’80 der Stadt Lohne und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. IX „Sondergebiet – Biomethan, Dinklager Landstraße 2“ werden beschlossen.

 

b)     Es ist eine Kostenübernahmevereinbarung über die Planungskosten, die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen sowie ggf. erforderliche Gutachten mit dem Investor zu schließen.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass ein Landwirt aus Märschendorf, der eine privilegierte Biogasanlage im Außenbereich betreibt, seine Produktion von Biogas von derzeit maximal 2,3 Mio. Normkubikmeter (N/m³) im Jahr auf 4,6 Mio. N/m³ Biogas im Jahr vergrößern möchte. Da mit dieser Kapazitätserweiterung die Grenze für ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich überschritten wird, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Dabei soll eine Sonderbaufläche bzw. ein Sondergebiet – Biomethan ausgewiesen werden.

 

Derzeit betreibt der Landwirt eine Biogasanlage als sogenannte „NaWaRo-Anlage“, d.h. es werden ausschließlich Stoffe vergoren, die aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen. Der beim Betrieb der Biogasanlage erzeugte Strom wird in das öffentliche Netz eingespeist. Die anfallende Abwärme wird zur Beheizung der Biogasanlage selbst, von vorhandenen Stallgebäuden sowie von Wohngebäuden genutzt. Der genehmigte Input teilt sich wie folgt auf: Nachwachsende Rohstoffe (Maissilage, CCM) 5.470 t/a, Wirtschaftsdünger (Mischgülle, Hühnertrockenkot, Hähnchenmist, verunreinigtes Oberflächenwasser) 11.730 t/a.

 

Mit der nun angedachten Änderung und Erweiterung der vorhandenen Biogasanlage soll die Biogasanlage auf einen flexiblen Anlagenbetrieb umgestellt werden, um so den Strom entsprechend des Bedarfs im öffentlichen Netz zu produzieren und einzuspeisen, um damit beispielsweise die witterungsbedingten Schwankungen in der Stromproduktion der übrigen erneuerbaren Energieträger wie Windkraft- und Photovoltaikanlagen auszugleichen.

 

Des Weiteren soll zukünftig doppelt so viel Biogas erzeugt werden wie bisher, dass in Biomethan umgewandelt wird, um dieses in das öffentliche Gasnetz einzuspeisen. Die Nutzung der Abwärme soll nicht verändert werden. Hierdurch wird eine Nutzung der verfügbaren thermischen und elektrischen Energie von bis zu 95 % erreicht. Somit könnte die Biomethanproduktion als gasförmiger Energieträger eine wichtige Säule der Energieversorgung, insbesondere zur Stabilisierung des heimischen bzw. regionalen Energiemarktes übernehmen.

 

Der angedachte Input in die erweiterte Biogasanlage wird sich von 17.200 t/a auf 24.200 t/a erhöhen. Der benötigte Maisanateil bleibt mit 4.550 t/a gleich, d.h. es sind keine weiteren zusätzlichen Maisanbauflächen erforderlich. Es ändert sich das Verhältnis zugunsten des Wirtschaftsdüngers.

 

Die Erweiterung der Biogasanlage entspricht einem zusätzlichen wöchentlichen Verkehrsaufkommen von etwa 10 Fahrzeugen bzw. einem zusätzlichen täglichen Verkehr von 2 Fahrzeugen (5 Tagewoche). Dieses zusätzliche Verkehrsaufkommen kann als unerheblich bezeichnet werden, eine Abbiegespur ist vorhanden. Eine Erweiterung der Tierbestände ist nicht geplant.

 

Die Planungskosten, die erforderliche Kompensation sowie ggf. erforderliche Gutachten werden vom Investor vollständig übernommen.

 

Die Verwaltung erläuterte auf entsprechende Anfrage, dass der Antransport des Wirtschaftsdüngers aus wirtschaftlichen Gründen aus dem Nahbereich erfolgen soll.