Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

a)     Die Aufstellung der 90. Änderung des Flächennutzungsplans ’80 der Stadt Lohne und des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. VIII „Sondergebiet – Biomethan, An den Teichen 27“ werden beschlossen.

 

b)     Es ist eine Kostenübernahmevereinbarung über die Planungskosten, der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen sowie ggf. erforderliche Gutachten mit dem Investor zu schließen.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass ein Landwirt aus Märschendorf, der eine privilegierte Biogasanlage im Außenbereich betreibt, seine Produktion von Biogas von derzeit maximal 2,3 Mio. Normkubikmeter (N/m³) im Jahr auf 4,6 Mio. N/m³ Biogas im Jahr vergrößern möchte. Da mit dieser Kapazitätserweiterung die Grenze für ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich überschritten wird, ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Dabei soll eine Sonderbaufläche bzw. ein Sondergebiet – Biomethan ausgewiesen werden.

 

Derzeit betreibt der Landwirt seine Biogasanlage als sogenannte „NaWaRo-Anlage“, d.h. es werden ausschließlich Stoffe vergoren, die aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen. Die Anlage erzeugt Strom entsprechend des Bedarfs im öffentlichen Netz und gleicht damit Schwankungen in der Stromproduktion aus. Die anfallende Abwärme wird zur Beheizung der Biogasanlage selbst, von vorhandenen Stallgebäuden sowie von Wohngebäuden genutzt. Der genehmigte Input teilt sich wie folgt auf: Nachwachsende Rohstoffe (Maissilage) 5.000 t/a, Wirtschaftsdünger (Hähnchenmist, Hühnertrockenkot, Schweinegülle) 13.000 t/a.

 

Mit der nun angedachten Änderung und Erweiterung der vorhandenen Biogasanlage soll zukünftig doppelt so viel Biogas erzeugt werden wie bisher. Zudem ist eine Umwandlung in Biomethan geplant, um dieses in das öffentliche Gasnetz einzuspeisen. Die Nutzung der Abwärme soll nicht verändert werden. Hierdurch wird eine Nutzung der verfügbaren thermischen und elektrischen Energie von bis zu 95 % erreicht. Somit könnte die Biomethanproduktion als gasförmiger Energieträger eine wichtige Säule der Energieversorgung, insbesondere zur Stabilisierung des heimischen bzw. regionalen Energiemarktes übernehmen.

 

Der angedachte Input in die erweiterte Biogasanlage wird sich von 18.000 t/a auf 28.000 t/a erhöhen. Der benötigte Maisanateil bleibt mit 5.000 t/a gleich, d.h. es sind keine weiteren zusätzlichen Maisanbauflächen erforderlich. Es ändert sich das Verhältnis zugunsten des Wirtschaftsdüngers. Eine Erweiterung der Tierbestände ist nicht geplant, die Zulieferung erfolgt mit 2 bis 6 Lkw pro Tag.

 

Die Planungskosten, die erforderliche Kompensation sowie ggf. erforderliche Gutachten werden vom Investor vollständig übernommen.