Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Beschlussvorschlag:

 

Dem vorgestellten Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass die Kriterien

 

-       Prüfung von Bestandsflächen (Dächer/versiegelte Flächen)

-       Eigenverbrauch

-       Agri-PVP

 

zusätzlich in den Kriterienkatalog aufgenommen werden.

 

Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung beauftragt, die vorliegenden Anträge zur Errichtung von Freiflächen – PV Anlagen zu prüfen und die erforderlichen Bauleitplanverfahren einzuleiten.

 


Die Verwaltung erläuterte, dass seit April dieses Jahres mehrere Anträge von gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben zur Errichtung von Freiflächen – PV Anlagen (FF-PV) gestellt wurden.

 

Anders als Windenergieanlagen fallen FF-PV nicht in die Privilegierungstatbestände des § 35 Abs. 1 BauGB. Eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit als sonstige Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB kommt nicht infrage, da regelmäßig eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vorliegen wird. Es ist i. d. R. ein (vorhabenbezogener) Bebauungsplan und eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Deshalb liegt es in der Zuständigkeit und Verantwortung der Kommune, ob und wo großflächige FF-PV errichtet werden können.

 

Vor Aufstellung des Bebauungsplanes sollte anhand von Kriterien - die für das gesamte Stadtgebiet gelten – entschieden werden, unter welchen Voraussetzungen FF-PV ermöglicht werden sollen. Der Kriterienkatalog soll den Stadtrat und die Verwaltung dabei unterstützen, über konkrete Anfragen/Anträge zu entscheiden.

 

Gemäß der Änderungsverordnung des Landes-Raumordnungsprogramms Niedersachsen (LROP) können auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich FF-PV errichtet werden. In Niedersachsen sind bis heute PV – Anlagen mit einer Leistung von etwa 5 GW installiert worden. Bis 2035 sollen es 65 GW sein, verteilt auf mindestens 50 GW PV auf Dächern und versiegelten Flächen und die restlichen 15 GW raumverträglich in Form von FF-PV in dafür geeigneten Gebieten. Dieses Leistungsziel ist im LROP 2022 festgehalten. Das entsprechende Flächenziel für FF-PV von mindestens 0,47 % der Landesfläche als Gebiete für die Nutzung von solarer Strahlungsenergie (Freiflächen-PV) zur Erzeugung von Strom, die in Bebauungsplänen bis 2033 in Niedersachsen ausgewiesen werden sollen, ist im Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) verankert.

 

Für die Stadt Lohne bedeutet dies, dass ca. 42,67 ha Fläche ausgewiesen werden müssten. Dabei sind allerdings für die Zulässigkeit einer Bauleitplanung die Vorgaben des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Landkreis Vechta 2021 zu beachten.

 

Anhand einer Präsentation wurde der Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in der Stadt Lohne vorgestellt und erläutert.

 

Der Kriterienkatalog enthält die Punkte

 

  1. Sichtbarkeit/Landschaftsbild (Ausschlusskriterium)
  2. Störungen für Gebäude mit Wohnnutzung
  3. Landwirtschaftliche Qualität der Böden
  4. Natur- und Artenschutz-Verträglichkeit
  5. Regionale Wertschöpfung/Wahrung kommunaler Interessen
  6. Rückbau
  7. Netzanbindung
  8. Begrenzung der Anzahl von Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen

 

Das Thema „Sichtbarkeit und Landschaftsbild“ ist in der Bauleitplanung wichtig. Daher ist es in diesem Katalog als Ausschlusskriterium formuliert. Anlagen auf Freiflächen sollen nur dann über die Bauleitplanung ermöglicht werden, wenn das Kriterium 1 „Sichtbarkeit/Landschaftsbild“ erfüllt wird. Flächen im Korridor von 200 m entlang von Bahnlinien, Bundesautobahnen und auf Konversionsflächen sind aufgrund der Vorbelastung, insbesondere des Landschaftsbildes, eher zu bevorzugen, als Flächen in freier Landschaft.

Die Kriterien 2 bis 8 sind als Abwägungskriterien zu verstehen. Wenn bei einem Projekt an einem bestimmten Standort nicht alle Kriterien vollständig erfüllt sind, dann müssen in der Gesamtschau alle Kriterien abgewogen und abgeschätzt werden, ob das Projekt noch als verträglich eingeschätzt wird und ob der Nutzen zur Erzeugung regenerativer Energien überwiegt.

 

Kommen mehrere Standorte prinzipiell in Frage, dann können diese anhand der Kriterien miteinander verglichen werden. Interessenten, die in der Stadt Lohne eine FF-PV errichten wollen, müssen gegenüber der Stadt nachvollziehbar darlegen, dass ihre Projekte den Kriterien entsprechen und wie sie ihr Projekt im Hinblick auf die in dem Kriterienkatalog benannten Aspekte ausgestalten werden. Einen formellen Rahmen gibt die Stadt Lohne dafür nicht vor.

 

Detaillierte Vereinbarungen zur Ausgestaltung des Projektes werden vor der Umsetzung verbindlich in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart.

 

 

In der Aussprache wurde von einem Ausschussmitglied angeregt, den Kriterienkatalog dahingehend zu erweitern, dass Antragsteller vorrangig vorhandene Dach- und Pflasterflächen für die Errichtung von PV-Anlagen nutzen sollen, bevor sie diese auf Freiflächen errichten.

 

Bürgermeisterin Dr. Voet führte aus, dass vor Aufstellung eines Bebauungsplanes anhand von Kriterien entschieden werden soll, unter welchen Voraussetzungen FF-PV ermöglich werden können. Dieser grobe Kriterienkatalog soll als Entscheidungshilfe für konkrete Anfragen/Anträge dienen. Der Vorrang, dass zunächst Dach- und Pflasterflächen für die Errichtung von PV-anlagen genutzt werden sollen, könne mit aufgenommen werden, sollte jedoch kein Ausschlusskriterium sein.

 

Verschiedene Ausschussmitglieder sprachen sich ebenfalls dafür aus, den Vorrang von Dach- und Pflasterflächen in den Kriterienkatalog aufzunehmen.

 

Im weiteren Verlauf der Aussprache wurde zudem angeregt, die Punkte Eigenverbrauch und Agri-PV im Kriterienkatalog zu berücksichtigen.