Sitzung: 13.10.2022 Ausschuss für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 61/037/2022
Beschlussvorschlag:
Dem vorgestellten Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaikanlagen wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass die
Kriterien
- Prüfung von Bestandsflächen
(Dächer/versiegelte Flächen)
- Eigenverbrauch
- Agri-PVP
zusätzlich in den Kriterienkatalog aufgenommen werden.
Auf dieser Grundlage wird die Verwaltung beauftragt, die vorliegenden Anträge
zur Errichtung von Freiflächen – PV Anlagen zu prüfen und die erforderlichen
Bauleitplanverfahren einzuleiten.
Die Verwaltung erläuterte, dass seit April dieses Jahres mehrere Anträge
von gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben zur Errichtung von
Freiflächen – PV Anlagen (FF-PV) gestellt wurden.
Anders als Windenergieanlagen fallen FF-PV nicht in die
Privilegierungstatbestände des § 35 Abs. 1 BauGB. Eine
bauplanungsrechtliche Zulässigkeit als sonstige Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB
kommt nicht infrage, da regelmäßig eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange
vorliegen wird. Es ist i. d. R. ein (vorhabenbezogener) Bebauungsplan und eine
entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Deshalb liegt es
in der Zuständigkeit und Verantwortung der Kommune, ob und wo großflächige
FF-PV errichtet werden können.
Vor Aufstellung des Bebauungsplanes sollte anhand von Kriterien - die
für das gesamte Stadtgebiet gelten – entschieden werden, unter welchen
Voraussetzungen FF-PV ermöglicht werden sollen. Der Kriterienkatalog soll den
Stadtrat und die Verwaltung dabei unterstützen, über konkrete Anfragen/Anträge
zu entscheiden.
Gemäß der Änderungsverordnung des Landes-Raumordnungsprogramms
Niedersachsen (LROP) können auf landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich
FF-PV errichtet werden. In Niedersachsen sind bis heute PV – Anlagen mit einer
Leistung von etwa 5 GW installiert worden. Bis 2035 sollen es 65 GW sein,
verteilt auf mindestens 50 GW PV auf Dächern und versiegelten Flächen und die
restlichen 15 GW raumverträglich in Form von FF-PV in dafür geeigneten
Gebieten. Dieses Leistungsziel ist im LROP 2022 festgehalten. Das entsprechende
Flächenziel für FF-PV von mindestens 0,47 % der Landesfläche als Gebiete für
die Nutzung von solarer Strahlungsenergie (Freiflächen-PV) zur Erzeugung von
Strom, die in Bebauungsplänen bis 2033 in Niedersachsen ausgewiesen werden
sollen, ist im Niedersächsischen Klimagesetz (NKlimaG) verankert.
Für die Stadt Lohne bedeutet dies, dass ca. 42,67 ha Fläche
ausgewiesen werden müssten. Dabei sind allerdings für die Zulässigkeit einer
Bauleitplanung die Vorgaben des Regionalen Raumordnungsprogramms für den
Landkreis Vechta 2021 zu beachten.
Anhand einer Präsentation wurde der Kriterienkatalog für
Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen in der Stadt Lohne vorgestellt und erläutert.
Der Kriterienkatalog enthält die Punkte
- Sichtbarkeit/Landschaftsbild
(Ausschlusskriterium)
- Störungen für Gebäude mit Wohnnutzung
- Landwirtschaftliche Qualität der Böden
- Natur- und Artenschutz-Verträglichkeit
- Regionale Wertschöpfung/Wahrung
kommunaler Interessen
- Rückbau
- Netzanbindung
- Begrenzung der Anzahl von
Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen
Das Thema „Sichtbarkeit und Landschaftsbild“ ist in der Bauleitplanung
wichtig. Daher ist es in diesem Katalog als Ausschlusskriterium formuliert.
Anlagen auf Freiflächen sollen nur dann über die Bauleitplanung ermöglicht
werden, wenn das Kriterium 1 „Sichtbarkeit/Landschaftsbild“ erfüllt wird.
Flächen im Korridor von 200 m entlang von Bahnlinien, Bundesautobahnen und auf
Konversionsflächen sind aufgrund der Vorbelastung, insbesondere des
Landschaftsbildes, eher zu bevorzugen, als Flächen in freier Landschaft.
Die Kriterien 2 bis 8 sind als Abwägungskriterien zu verstehen. Wenn bei
einem Projekt an einem bestimmten Standort nicht alle Kriterien vollständig
erfüllt sind, dann müssen in der Gesamtschau alle Kriterien abgewogen und
abgeschätzt werden, ob das Projekt noch als verträglich eingeschätzt wird und
ob der Nutzen zur Erzeugung regenerativer Energien überwiegt.
Kommen mehrere Standorte prinzipiell in Frage, dann können diese anhand
der Kriterien miteinander verglichen werden. Interessenten, die in der Stadt
Lohne eine FF-PV errichten wollen, müssen gegenüber der Stadt nachvollziehbar
darlegen, dass ihre Projekte den Kriterien entsprechen und wie sie ihr Projekt
im Hinblick auf die in dem Kriterienkatalog benannten Aspekte ausgestalten
werden. Einen formellen Rahmen gibt die Stadt Lohne dafür nicht vor.
Detaillierte Vereinbarungen zur Ausgestaltung des Projektes werden vor
der Umsetzung verbindlich in einem städtebaulichen Vertrag vereinbart.
In der Aussprache wurde von einem Ausschussmitglied angeregt, den
Kriterienkatalog dahingehend zu erweitern, dass Antragsteller vorrangig
vorhandene Dach- und Pflasterflächen für die Errichtung von PV-Anlagen nutzen
sollen, bevor sie diese auf Freiflächen errichten.
Bürgermeisterin Dr. Voet führte aus, dass vor Aufstellung eines
Bebauungsplanes anhand von Kriterien entschieden werden soll, unter welchen
Voraussetzungen FF-PV ermöglich werden können. Dieser grobe Kriterienkatalog
soll als Entscheidungshilfe für konkrete Anfragen/Anträge dienen. Der Vorrang,
dass zunächst Dach- und Pflasterflächen für die Errichtung von PV-anlagen
genutzt werden sollen, könne mit aufgenommen werden, sollte jedoch kein
Ausschlusskriterium sein.
Verschiedene Ausschussmitglieder sprachen sich ebenfalls dafür aus, den
Vorrang von Dach- und Pflasterflächen in den Kriterienkatalog aufzunehmen.
Im weiteren Verlauf der Aussprache wurde zudem angeregt, die Punkte
Eigenverbrauch und Agri-PV im Kriterienkatalog zu berücksichtigen.