Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschlussempfehlung:

 

Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.


Sachverhalt:

 

Die Haushaltsansätze im Deckungskreis Nr. 510 betrugen für das Jahr 2007:

 

Haushaltsstelle

Bezeichnung

Haushaltsansatz /

Haushaltsreste

Ausgaben

5700-5100

Unterh. d. sonst. unbew. Vermögens

5.000,00 €

1.175,27 €

5800-5100

Unterhaltung und Erweiterung d. Anlagen

70.000,00 €

80.653,66 €

7500-5100

Anl., Wartung u. Pflege v. Ehrenfriedh.

1.000,00 €

0,00 €

 

 

 

 

Überplanmäßige Ausgabe

 

 

 

5.828,93 €

 

Die in den neuen Baugebieten entstehenden Grünanlagen führen zu höheren Pflegeaufwendungen (z. B. Baugebiet Nr. 97 „Vulhop“). Die Arbeiten werden teilweise fremdvergeben bzw. durch den Bauhof durchgeführt. Im vorstehenden Haushaltsansatz sind die durch Fremdfirmen entstehenden Zahlungsverpflichtungen abgebildet. Insgesamt sind in diesem Bereich weiter ansteigende Kosten zu erwarten.

 

Die überplanmäßige Ausgabe war unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.