Sitzung: 10.04.2008 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 20/007/2008
Beschlussempfehlung:
Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.
Sachverhalt:
Die Haushaltsansätze im Deckungskreis Nr. 510 betrugen für das Jahr 2007:
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz
/ Haushaltsreste |
Ausgaben |
5700-5100 |
Unterh. d. sonst. unbew. Vermögens |
5.000,00 € |
1.175,27 € |
5800-5100 |
Unterhaltung und Erweiterung d. Anlagen |
70.000,00 € |
80.653,66 € |
7500-5100 |
Anl., Wartung u. Pflege v. Ehrenfriedh. |
1.000,00 € |
0,00 € |
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Überplanmäßige Ausgabe |
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5.828,93 € |
Die in den neuen Baugebieten entstehenden Grünanlagen führen zu höheren Pflegeaufwendungen (z. B. Baugebiet Nr. 97 „Vulhop“). Die Arbeiten werden teilweise fremdvergeben bzw. durch den Bauhof durchgeführt. Im vorstehenden Haushaltsansatz sind die durch Fremdfirmen entstehenden Zahlungsverpflichtungen abgebildet. Insgesamt sind in diesem Bereich weiter ansteigende Kosten zu erwarten.
Die überplanmäßige Ausgabe war unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.