Sitzung: 10.04.2008 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Soziales
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 20/008/2008
Beschlussempfehlung:
Es wird empfohlen, der überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 89 NGO zuzustimmen.
Sachverhalt:
Der Haushaltsansatz für das Jahr 2007 betrug:
Haushaltsstelle |
Bezeichnung |
Haushaltsansatz
/ Haushaltsreste |
Ausgaben |
2170-679 |
Innere Verrechnungen |
6.000,00 € |
7.379,51 € |
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Überplanmäßige Ausgabe |
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1.379,51 € |
Die Pflege der Außenanlagen der Schulen wird vom Bauhof der Stadt Lohne vorgenommen. Die Arbeits- und Maschinenstunden werden festgehalten, im Wege der internen Leistungsverrechnung veranschlagt und verbucht und fließen somit in die Schulsachkostenabrechnung mit dem Landkreis Vechta für die Schulen der Sek. I ein (Kostenerstattung in Höhe von 60 %).
Die überplanmäßige Ausgabe war unvorhergesehen und unabweisbar, ihre Deckung ist gewährleistet.